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Blackbox-Pflicht für Neuwagen kommt ab Juli: Das wird gespeichert

Ähnlich wie dieser selbst nachrüstbare Crash Recorder zeichnet der Event Data Recorder (EDR) Daten unmittelbar um den Zeitpunkt eines Unfalls auf.

Der Motor brummt, der Lack ist frisch, das Profil mit genau richtiger Tiefe: Alles startklar für den Neuwagen? Noch nicht, denn ab dem 7. Juli 2024 muss jedes neu zugelassene Fahrzeug auch eine sogenannte „Blackbox“ integriert haben. Warum das wichtig ist und was sich für Autofahrer nun ändern wird, erfahren Sie hier.

Was ist eine Blackbox?

Eine Blackbox ist ein Gerät, mit dem Informationen unmittelbar vor und nach einem Unfall aufgezeichnet werden können. Einige Autohersteller verbauen sie bereits, besonders bei Flugzeugen hat sie sich als sichere Quelle zur Ermittlung von Absturzursachen etabliert. Die Blackbox, auch Event Data Recorder (DER) genannt, zeichnet dabei ständig Daten aus der Fahrzeugführung auf, die für die Ermittlung von Unfallursachen wichtig sind. Darunter fällt zum Beispiel die Geschwindigkeit beim Aufprall, der Lenkwinkel und ob die Fahrzeuginsassen einen Gurt angelegt hatten. Diese Daten werden durchgehend aufgezeichnet und nach wenigen Minuten wieder mit neuen Daten überschrieben. Nur im Falle eines Unfalls werden die Informationen permanent gespeichert. Die Zeitspanne erstreckt sich dabei auf fünf Sekunden vor dem Unfall bis etwa 300 Millisekunden nach dem Unfall, es wird also das unmittelbare Geschehen erfasst.

Old School aus den Neunzigern: Wie bereits in Flugzeugen, kommt die Blackbox nun auch in Autos zum Einsatz.

Old School aus den Neunzigern: Wie bereits in Flugzeugen, kommt die Blackbox nun auch in Autos zum Einsatz.

So viel zumindest zur Theorie. Denn es gibt auch Fälle, in denen das System versagt und in denen keine Daten aus dem Datenrecorder wiederhergestellt werden können. Die meisten EDR sind Teil des sogenannten Rückhaltesystem-Steuergeräts (Restraint Control Module = RCM), das darüber entscheidet, ob und wann Airbags und Gurtstraffer ausgelöst werden sollen. Nach der Auslösung (oder Nicht-Auslösung) wird entschieden, ob genügend Energie zur Verfügung steht, um die Unfallinformationen zu speichern. Im Falle eines frühen totalen Energieverlusts in einem Unfall, bei dem die Aktivierung der Airbags auch die Energiereserven aufbraucht, bleibt damit kein Strom mehr übrig, um die Blackbox zu versorgen. Glücklicherweise gelten solche Fälle aber als eher unwahrscheinlich, da die Speicher meistens gut gegen Stromausfälle geschützt und die Reserven ausreichend gefüllt sind.

Was bedeutet die EU-Pflicht für PKW-Fahrer, was wird gespeichert?

Tatsächlich mag die neue Regelung für viele PKW-Fahrer kaum relevant wirken, so setzen bereits viele Autohersteller seit Jahren auf die Blackbox. In der Öffentlichkeit hat sie allgemein ein gutes Image, da sie häufig entscheidend zur Rekonstruktion von Unfällen beiträgt. Allerdings steht der Apparat nicht nur im positiven Rampenlicht. Vor allem Datenschützer und Unfallexperten heben häufig ihre Stimmen gegen den Einsatz der Blackbox im Straßenverkehr. Die Verbraucherzentrale warnt vor dem „gläsernen Fahrer“, der über sogenannte Telematik-Verträge von Versicherungen gelockt und überwacht werde. So böten viele Kfz-Versicherer günstigere Raten, wenn der Versicherungsnehmer einwillige, dafür Zugriff auf die Blackbox-Daten zu gewähren. Dabei würden unter anderem Bremsverhalten, Beschleunigung, Geschwindigkeit oder auch Kurvenverhalten gemessen und ausgewertet werden. Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass viele Autofahrer sich dieser Datensammlung gar nicht bewusst seien, und bemüht sich um mehr Aufklärung in diesem Bereich.

Auch rechtlich ist die Stellung des EDR nicht vollständig geklärt. Zwar werden Blackboxen immer öfter zur Rekonstruktion von Unfällen im gerichtlichen Kontext eingesetzt und dienen dabei häufig als verlässliches Mittel zur Aufklärung der Sachlage. Der ADAC warnt aber vor dem Szenario, das die Blackbox als alleinige Informationsquelle vorsieht. So diene der EDR nur als Unterstützung für die herkömmliche Unfallrekonstruktion, könne diese aber niemals vollständig ersetzen. Schließlich bietet jede technische Neuerung am Auto auch immer einen weiteren Kostenfaktor in der Wartung des Fahrzeugs, die sich somit für künftige Halter von Neuwagen teurer darstellt.

Fazit zur Blackbox-Pflicht bei Neuwagen

Wohin nun mit den vielen Argumenten für beide Seiten? Sicherheit gegen Datenschutz, Recht gegen Wartungskosten? Die Antwort ist simpel: Manchmal muss die Kirche einfach im Dorf gelassen werden. Denn die neue EU-Verordnung besagt ausdrücklich, dass die Daten immer lokal im Fahrzeug erfasst würden und auch dort blieben. Die datenschutzrechtliche Hoheit liege somit immer beim Halter. Lediglich auf Beschluss eines Richters oder der Staatsanwaltschaft und auch nur zur Aufklärung einer Unfallursache dürften die Daten von einem Sachverständigen ausgelesen werden. Schließlich bleiben die Nachteile der hohen Kosten von Wartung und Reparatur der Blackbox, bei denen es allerdings abzuwägen gilt, inwiefern diese schwerer wiegen als der positive Aspekt, dass die Blackbox-Pflicht für mehr Aufklärung bei Unfallsprozessen sorgt. Generell gilt: Auto ist teuer. Und da ist eine Blackbox, angesichts ihrer Vorteile, vielleicht gar keine schlechte Investition.

Über den Autor

Claus Buhlmann

Autor Claus Buhlmann interessiert sich neben den bewährten Techniken vor allem für zukunftsweisende Technologien in der Automobilbranche.

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