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Parkabzocke? Test elektronische Parkscheibe von Needit

Unsere Artikel über die Park-Abzocke von Park&Control auf privaten Supermarkt-Parkplätzen zählen täglich hunderte Leser und etliche Kommentare. Um Park&Control zu schaden gibt es zwei Möglichkeiten: Entsprechende Geschäfte zu meiden oder, wenn man darauf angewiesen ist, eine elektronische Parkscheibe zu benutzen. Sie stellt sich automatisch beim Abstellen des Autos korrekt ein. Würde das jeder machen, könnten Überwachungsdienste wie Park&Control bald zumachen, da ihnen die einzigen Einnahmen aus 30€-Vertragsstrafen wegfallen.

Einige(!) elektronische Parkscheiben sind in Deutschland zugelassen
Im Dänemark, von dort stammt die Parkscheibe Needit Park Lite, hat fast jeder eine elektronische Parkscheibe: Dort oben gibt es eine strenge Überwachung von privatem Parkraum schon ewig. Auch hierzulande sind elektronische Parkscheiben bereits seit 2005 zugelassen. Man muss nur genau darauf achten, dass die Parkscheibe auch den entsprechenden Richtlinien des Kraftfahrt-Bundesamts entspricht. Wir testen die Needit Park Lite aus Dänemark, die über eine Zulassung für Deutschland verfügt und alle rechtl. Voraussetzungen erfüllt. Die klassiche Needit Park Lite ist momentan für rund 21 € bei Amazon zu haben.

Mit dem schmalen Knopf könnte man +30 Min “weiterdrehen”

So funktioniert elektronische Parkscheibe von Needit
Die Needit Park Lite verfügt über eine Batterie und wird einfach von innen an die Scheibe geklebt. Sie muss auch festgeklebt werden, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen! Ein Scheiben-Reinigungstuch, Batterie sowie Klebestreifen werden mitgeliefert. Die digitale Parkscheibe erkennt anhand eines Bewegungsmelders, wenn das Fahrzeug abgestellt wird und stellt die Ankunftszeit automatisch auf die nächste volle halbe Stunde. Kommt man also um 9:06 Uhr an, stellt sich die Park Lite auf 9:30 Uhr. Bei Bedarf kann man die Uhrzeit auch manuell “weiterdrehen”. Die aktuelle Uhrzeit muss einmalig eingestellt werden, Sommer/Winterzeit wird automatisch angepasst. An einem kleinen, zweiten Display sieht man auch von innen aus die aktuelle & eingetellte Uhrzeit. Droht die Batterie mal schwach zu werden, wird per LED vorgewarnt.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um legal zu parken:
Es gibt ein paar Voraussetzungen, die zutreffen müssen, damit man in Deutschland sowohl auf öffentlichen als auch privaten Parkplätzen rechtssicher und legal mit einer digitalen Parkscheibe parkt:

  • nach dem Ausschalten des Motors darf die Parkscheibe ihre Einstellung nicht mehr ändern
  • auf der Vorderseite muss das P (weiß auf blau) aufgedruckt sein (Verkehrszeichen 314)
  • das Display muss mindestens 2cm hoch sein
  • die Uhrzeit muss im 24-Stunden Format dargestellt werden (z.B.: 21:15 statt 9:15 PM)
  • sie muss von außen gut ablesbar sein
  • eine Typengenehmigung muss erteilt sein

Needit Park Lite und Park Mini

Die in in unserem Fall vorgestellte Parkscheibe von Needit besitzt die Zulassung/Typengenehmigung vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter Verweis auf Verordnung Nr. 219 zur Ausgestaltung von elektronischen Parkscheiben LA22/7332.5/7/2007968 und eine Zulassung vom Kraftfahrt-Bundesamt (ECE-Genehmigung Nr. 10 R – 047203). Es gibt auch noch eine dezentere Version in Schwarz (22 €).

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und die neusten Fahrerassistenzsysteme.

41 Kommentare

  • Mal ganz davon ab das diese Kontrollen durch private Anbieter wirklich nicht schön sind, kann ich die Betreiber von solchen Geschäften verstehen die ihren evtl. knappen Parkraum nicht kostenlos den Anwohnern usw zur Verfügung stellen wollen und können. Solch eine Parkscheibe finde ich echt genial. Gibt es eine Art Siegel durch die ich eine zugelassene von einer nicht zugelassenen Scheibe unterscheiden könnte??

    • Ja die Parklite/Parkmini hat die Zulassung vom KBA und Bundesministetrium für Verkehr.
      Die Zulassungsnummer finden Sie auf der Rückseite des Produkt.

  • Das mit der Überwachung durch private Firmen auf den Supermarkt Parkplätzen ist für mich nur in den seltensten Fällen in Ordnung. Es gibt gerade auch in Berlin Bereiche, wo es absolut keinen Sinn macht. Z.B. wenn außenherum ganz viele freie kostenlose Parkmöglichkeiten bestehen. Zudem ist es einfach nicht in Ordnung, daß man wenn man mal die Scheibe vergessen hat nicht einfach die Bezahlquittung des gerade getätigten Einkaufs der Kontrolle als Beweis zeigen kann und dann das Knöllchen zumindest auf einen einstelligen Betrag veringert wird oder gar ganz zurückgenommen.
    Warum denn dann nicht einfach wieder eine Schranke, die mit einem Chip nach dem Einkauf freigegeben wird. Muss diese Schikane sein. Ich denke nicht. So kann es durchaus auch passieren, daß Kunden wo anders einkaufen gehen.

    • Ich kann nachvollziehen, dass Supermärkte ihre Parkplätze nicht für P+R oder Arbeitnehmer in der Gegend zur Verfügung stellen möchten. Also können an manchen Stellen solche Einrichtungen evtl. sinnvoll sein.
      Allerdings hat man häufig den Eindruck die Mitarbeiter der Parkbewirtschaftungsunternehmen liegen nur auf der Lauer.
      Seriös ist wohl anders.

  • Zu den oben genannten Kriterien kommen noch weitere, zum Beispiel, dass die Ziffern der Uhrzeit mindestens 2cm groß sein müssen, um eine gute Lesbarkeit von außen zu gewährleisten.

    Außerdem MUSS die elektronische Parkscheibe an der Windschutzscheibe angebracht werden. Beim Park Lite zum Beispiel sind vier runde Klebeflächen von 3M angebracht, um das Gerät zu befestigen.

      • Wen interessiert die Anleitung? Nicht jeder Verstoß gegen die Anleitung ist eine Straftat. Also steht es im Gesetz oder nicht? Dass die Parkuhr ohne Montage nicht funktioniert, ist nicht schädlich – dann muss man sie eben von Hand stellen.

    • Wer eine elektronische Parkscheibe rechtmäßig erworben hat, findet in der Verpackung auch die Anleitung. In dieser stehen die Regeln, sie muß für eine sichere Funktion fest an der Windschutzscheibe angebracht werden. Legt man sie rein wird sie als Parkscheibe nicht anerkannt.

    • Steht in der Bedienungsanleitung. Sonst funktioniert das Ding nicht bestimmungsgemäß, da sich die Parkscheibe(nfunktion) durch die Vibrationen und Bewegungen des in Bewegung befindlichen Fahrzeugs ausschaltet. Fallen diese weg (durch Parken des Kfz), schaltet sich nach ca. 30 Sekunden die Parkscheibenfunktion ein und stellt die Anzeige vorschriftsmässig auf die die halbe Stunde nach dem anhalten ein.

      Auch die Position ist dort erwähnt; ob diese rechtlich bindend ist, kann ich auch nicht sagen. Würde aber aus sicht der Gesetzgebung sinnvoll sein, da der Ticketschreiber dann nicht lange nach dem Ding suchen muss.

  • Laut Needit muß die Elektronische Parkscheibe an der Innenseite der Frontscheibe in der rechten unteren Ecke (gesetzlich vorgeschrieben) angebracht werden.
    Da klebt bei mir schon der Feinstaubaufkleber, der muss ja auch vorne rechts unten geklebt werden. ?

    • Korrekt. Man könnte das Ding auch einfach hinlegen. Im Gesetz steht nix. Es muss halt sichtbar sein.
      Natürlich ist eine Anbringung vorne rechts sinnvoll, weil arbeitserleichternd für die Ordnungskräfte.

      • Wenn die Uhr funktionieren soll muß sie angeklebt werden, hat was mit der Funkstionsweise zu tun.
        Wenn nicht legt man die hin und bezahlt, weil nicht funktionsfähig.

        • stimmt nicht!
          Du kannst die elektronische Parkscheibe auch einfach aufs Amaturenbrett legen. Die Funktionsweise hängt von der Bewegung ab und nicht ob sie angeklebt wird (ist kein Scheibendetektor drin!). Theoretisch kannst sie auch ruhig in der Hand halten. Solange du die still hälst fängt alsbald wieder die Anzeige zu leuchten an.

    • Auch mir ist das schon passiert, da der Parkdienstleister dieses Gerät noch nicht kannte. Aber nach einem kurzen Telefonat und einer kurzen Erklärung hat sich das schnell geklärt und ich mußte nichts zahlen.

  • Ich habe mir die Parkscheibe gekauft und hatte trotzdem eine
    Zahlungsaufforderung wegen nicht vorhandener Parkascheibe am Auto.
    Daraufhin habe ich ein Foto von der Windschutzscheibe geschickt mit dem Hinweis,
    daß man die elektronische Scheibe wohl übersehen hat.
    Am nächsten Tag bekam ich die Bestätigung dass die Zahlungsaufforderung hinfällig ist.

  • Hallo,

    darf z.B. ein Supermarkt eine zugelassene digitale Parkscheibe ablehnen sprich trotzdem abkassieren? Oder muss er (Hausrecht) das bei der Einfahrt zum Parkplatz explizit verbieten?

    • Er kann es weder ablehnen noch verbieten, wenn er keine “Sonderform” (z. B. ziehen eines Parktickets mit Schranke und Entwertung im Geschäft) anstelle einer Parkscheibe akzeptiert.
      Wenn er eine Parkscheibe gemäß StVO akzeptiert muss er auch die elektronische Parkscheibe akzeptieren.

  • Die elektronischen Parkscheiben helfen bei Park Control nichts, weil sie sich zwar StVO-konform auf die der Ankunftszeit folgende volle halbe Stunde einstellen, aber lt. AGB von Park Controll die Ankunftszeit einzustellen ist, die ja bis zu 29 Minuten von der “elektronischen Ankunftszeit” abweichen kann.
    https://www.daserste.de/information/ratgeber-service/vorsicht-verbraucherfalle/scheibe-100~_v-varm_aae088.jpg

    Wer wegen der Park Control-Parkräume in eine elektronische Parkscheibe investiert, kann ein böses Erwachen erleben.

    Es hilft wirklich nur eins – nicht da parken. Und ein nettes Schreiben an den Geschäftsführer des Supermarktes, weshalb man zukünftig woanders einkauft.

    • Na du bist ja ein ganz schlauer! ;)
      Du solltest dir mal die Vorschriften einer Parkscheibe ansehen!
      So wie du, wissen Millionen nicht wie sie ihre Parkscheibe einzustellen haben!
      Vorgeschrieben ist grundsätzlich die Parkuhr auf die nächste volle halbe Stunde einzustellen! Ankunft 12:03 Uhr – Parkuhr / Scheibe wird also auf 12:30 Uhr eingestellt. Es wird also im 30 min Takt immer aufgerundet! Schon immer!
      Die elektronische Parkscheibe regelt das nur automatisch(für die, die nicht wissen, wie man ne lumpige Parkscheibe bedient! ) Nicht mehr und nicht weniger.
      Somit hat sich auch die Parkraumüberwachung daran zu halten.
      Auf dem Schild wird nur darauf hingewiesen eine Parkscheibe einzulegen. Da die elektronische seit 2005 bereits in Deutschland zugelassen ist, gehört sie logischerweise dazu. Punkt!

      • Da hast du vollkommen recht. Auch diese Parkabzocker müssen ihre AGB,s an das geltende Recht anpassen. Ich habe meine trotzdem zurück geschickt, weil “gut sichtbar” da steht und die Ziffern sind schwarz auf gauen Hintergrung. Also alles andere als gut sichtbar.

  • na ja, Deiner gewagten Rechtsauffassung muß man sich ja nicht unbedingt anschließen.
    Wie man eine Parkscheibe einstellt, habe ich mal in der Fahrschule gelernt.
    Und auch den Unterschied zwischen Geltungsbereich der StVO und Privatgelände.
    Genau um das geht es hier, nämlich um einen Supermarkt-Parkplatz, ein privates Überwachungsunternehmen und deren AGB!

    Ansonsten kann das ja jeder für sich selbst entscheiden, wie er sich auf einem Privatparkplatz verhält.

    • So, nochmal langsam an die Herren Schlaubis, die hier mit Halbwissen um sich werfen!
      Schreibt ein Privatparkplatz vor eine Parkscheibe einzulegen, dann ist damit eine nach STVO zugelassene Parkscheibe gemeint. Da kann er nicht einher gehen und zugelassene außer Kraft setzten. Es sei denn er zäunt das Gelände ein und baut eine Schranke davor. Dann gilt in jedem Fall sein Privatrecht. Dann müsste er aber auch eine eigene basteln und an die Parker verteilen. Dann wäre aber eine Scheibe eher nutzlos. Daher ist das totaler Quark. Wir reden über öffentlichen Raum, der für jeden zugänglich ist. Dort gilt in jedem Fall die StvO. Punkt! Was er darf ist eigene Gebühren festsetzen und widerrechtlich parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abschleppen lassen, auch wenn es das einzig Fahrzeug auf dem ganzen Gelände wäre.
      Also nochmal zum mitschreiben und lesen!!! Zu einer genormten Parkscheibe vom Kraftfahrt-Bundesamt zugelassen!!! …gehören auch elektronische, die diese Zulassung erhalten haben. Somit ist es völlig Bockwurst, ob ne Pappscheibe, Drehscheibe aus PVC, oder eine elektronische im Auto seinen Dienst verrichtet. Hauptsache sie ist zugelassen. Hält er sich nicht daran, (was mir in den letzten 3 Jahren noch nie passiert ist), legt man halt Widerspruch ein und fertig. Ich würde vorschlagen endlich aufzuhören die Leser hier mit Halbwissen zu verunsichern. Seit 2005 sind elektronische Parkscheiben bereits in Deutschland zugelassen. Zudem ist an alle anderen Kritiker meine sehr gut sichtbar und führte bisher zu keiner Beanstandung. Weder im öffentlichen Raum, noch auf dem PrivatGelände der Supermärkte. Ich benutze eine Needit PARK LITE vom dänischen Hersteller. Mein Firmenwagen und in meiner Familie ebenfalls 3 Fahrzeuge. Und bei mir werden 1x im Jahr profilaktisch die Batterien 2Stück für 2,50€ getauscht. Und : vorsorglich liegt auch noch eine Pappscheibe als Ersatz im Handschuhfach incl. dem Zulassungsschreiben. Ich denke damit wäre das dann mal geklärt. Wer immer noch zweifelt: Anwalt, Fahrschule, oder bei der örtlichen Polizei nachfragen. Mahlzeit ! ;)

    • ein Supermarkt-Parkplatz ist ein öffentlicher Verkehrsraum, wenn er von jedem befahren werden kann. Sobald eine Zutrittsbeschränkung z.B. in Form einer Schranke vorhanden ist, dann handelt es sich um ein Privatgrundstück.
      Im öffentlichen Verkehrsraum gilt die STVO.
      Die Einstellung einer Parkscheibe wurde hier bereits beschrieben, siehe Kommentar von Marko.

      • Nein, ein Parkplatz ist ein öffentlich zugänglicher Raum, aber doch ein Provatgrundstück (selbstverständlich!). Und die StVO gilt dort gurndsätzlich NICHT, aber sie kann analog angewendet werden – letzteres ist der Fall. Dabei darf, wie immer, in (sichtbar ausgehängten!) AGB nichts Überraschendes stehen – überraschend wäre z.B. eine anders funktionierende Parkscheibe.

  • Jedenfalls verstößt das Einstellen , der Parkscheibe, nach der StVO nicht gegen die AGB. Muss auch so sein weil geltende Gesetze über ausgedachte AGB stehen würde.

    • Ferner kenne ich auch keinen Parkplatz, wo nicht das Schild “Hier gilt die StVO” steht. Denn dann müsste der Parkplatzbetreiber ja auch da komplett eigene Regeln erstellen und deren Einhaltung durchsetzen.

      • Das stimmt nicht. Die StVO gilt nur im öffentlichen Verkehrsraum.
        Man müsste formulieren: “Hier gelten Vorschriften entsprechend der StVO”.

  • Ich hatte von Ihnen eine Elektronische Parkuhr bei uns in Österreich gekauft,leider ist Ihre Parkuhr in Österreich nicht zugelassen ich mußte 25 Euro Strafe bezahlen.
    Wie ist das möglich wenn Sie eine Zulassung der EU- und CE- Kennzeichen besitzen.I

    • Produkte von Needit z.B. sind jeweils in DE / DK zugelassen.
      Hat das KFZ ein entsprechendes Kennzeichen, ist Nutzung EU-weit erlaubt.
      Laut FAQ: “Beachten Sie jedoch entsprechende Schilder, und dass die Regeln von Ort zu Ort unterschiedlich sein können.”
      Für AT wäre ggf. maximal die DK-Variante geeignet, da auch 15-Minuten-Interval möglich.
      Bei in AT zugelassenem KFZ sollte aber doch besser professioneller Rat eingeholt werden.

  • Als Verkehrsteilnehmer sollte man in eine Rechtsschutzversicherung investieren.Die regelt so etwas.
    Mir hat der ADAC bisher immer geholfen.Ich will keine Reklame dafür machen,davon habe ich nichts.
    Ist nur ein Tipp.

  • Günter
    Ich habe nun auch auf Anraten von unserem Dorfpolizisten so eine elektronische Parkscheibe an der Frontscheinwerfer rechts über der grünen Umweltplakette kleben.
    Leider habe ich den Kauf der Parkscheibe bis zur nächsten Knolle (Parkraumbewirtschaftung ,42 EURO), vor mir her geschoben. Somit ist die E-Parkscheibe, 26 Euro, plus
    42 Euro, recht teuer geworden.
    Das Knöllchen wurde fällIig auf dem Parkplatz von der KFZ Zulassungsstelle wo ich wegen des in Berlin geklauten Nummernschild von meinem PKW war. Die Schilder sind ja nur in die angeschraubte Kunststoffhalterung eingeklebt und lassen sich in Sekunden abnehmen oder stehlen. Das ist Verleitung zum Diebstahl.
    Nun sind die Schilder mit der Karosserie vernietet .

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