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Problematisch: Parkraumüberwachung mit Park Control

park control bayreuth rewe

Für Gewerbetreibende kann es schon mal ein Ärgernis sein, dass die geschäftseigenen Parkplätze häufig von Anwohnern oder Kunden anderer Läden genutzt werden. Abhilfe und ein vermeintlich gutes Konzept gegen Falschparker auf privaten Grundstücken bietet Park Control. Der Nachteil: Das Vergraulen echter Kunden ist vorprogrammiert.

Besonders lustig ist es, wenn ein bayreuther Laden, konkret der Rewe in der Spinnereistraße 5-7, Park Control nutzt. Bekanntermaßen ist die Stadt leer und kaputt und der besagte Supermarkt liegt nicht mal in der Nähe des sog. “Zentrums”.

Das System von Park Control kurz erklärt
Das Entscheidende an einem von Park Control zu überwachenden Gelände ist: Ein Supermarkt-Parkplatz gehört in aller Regel dem Geschäft und ist somit kein öffentlicher Parkplatz. Ein öffentlicher Parküberwachungsdienst hat hier also nichts zu suchen, dürfte auch gänzlich falsch parkenden Autos keine Strafzettel ausstellen. Wie im bayreuther Beispiel fühlt sich ein Geschäftsbetreiber gestört von Autos, die auf seinem Parkplatz (tagelang) parken, der Einkauf aber ausbleibt.park control bayreuth

Das sogenannte “Bußgeld
Um Dauerparker oder eben Kunden anderer Geschäfte vom Parkplatz zu verbannen gibt es die Berliner Firma Park Control. Sie hat für diesen Fall ein ganz gutes Konzept entwickelt: Der Parkplatz wird von einem Mitarbeiter überwacht. Es gibt sogar ein kleines, polizeiähnlich foliertes Auto, das dem Kontrolleur Respekt verschaffen soll. Parkt ein Auto länger als 2 Stunden, gibts ein “Bußgeld”. Und hier sind wir beim springenden Punkt: Auf dem  Aufsteller im Foto oberhalb wird ein “Bußgeld von 30 EUR” angekündigt, das tatsächlich aber keines ist: Hierbei handelt es sich auf keinen Fall um ein Bußgeld mit Punkten und hohen Kosten im sinne des öffentlichen Straßenverkehrs, sondern ganz einfach um eine Vertragsstrafe zwischen dem Rewe Markt und dem Falschparker. Selbstverständlich gibt es auch keine Eintragung ins Verkehrszentralregister – das wird nur suggeriert.

Voraussetzungen für das Verteilen von Vertragsstrafen
Park Control stellt natürlich nicht einfach den nächstbesten schlecht gelaunten “Parküberwacher” auf den Parkplatz, sondern sorgt auch für ein halbwegs rechtskonformes System. Damit man den ganzen Tag Privat-Knöllchen verteilen darf, muss der Parkplatz entsprechend gekennzeichnet werden. Das sieht recht witzig aus: Zum Service von Park Control gehört es, alle 10-20 Meter Hinweisschilder aufzustellen. Diese teilen teils sogar auf Englisch mit, dass (wie im Beispiel) z.B. 2 Stunden kostenlos mit Parkscheibe geparkt werden darf. Auf dem Foto ganz oben ist zu sehen, dass die Parkregeln in die AGBs des Geschäfts aufgenommen werden. Halten sich die Kunden nicht daran, folgt die Vertragsstrafe.

parkcontrol bayreuth

Kundenfreundlich?
An sich ist das ein tolles System um sich Dauerparker von Hals zu halten, allerdings ist eben die Parkscheibe das Problem. Es soll vorkommen, dass man, wenn man mal schnell zum Rewe fährt, keine dabei hat. Holt man also in 5 Min. Brötchen und hat Pech, sieht der Parkwächter das Auto ohne Parkscheibe und man ist mit den 30 EUR dabei, die man im Endeffekt an den Rewe Markt zusätzlich zahlt. In aller Regel dürfte das dann für viele Kunden das letzte Mal sein, dass sie dieses Geschäft betreten. Sinnvoller wäre in vielen Fällen sicherlich eine Regelung mit einer Schranke, die z.B. mittels Scan des Kassenbeleges zur kostenfreien Ausfahrt öffnet.

Update Juli 2017
Park & Control wirft seine Prinzipien noch mehr über Bord und vermietet nun von ihnen überwachte Supermarktparkplätze an Dauerparker:
24.07.2017: Park & Control: Bußgeld Abzocke wird noch dreister

Tipp: Wir meiden in Zukunft Geschäfte mit diesem Park-Modell grundsätzlich. Wer aber darauf angewiesen ist, dem sei eine elektronische Parkscheibe (ca 20 €) empfohlen: Sie erkennt, wenn das Auto abgestellt wird und setzt die Ankunftszeit automatisch korrekt auf die nächste halbe Stunde. Diese elektronischen Parkscheiben sind in Deutschland vom Bundesministerium für Verkehr zugelassen!

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und die neusten Fahrerassistenzsysteme.

150 Kommentare

  • Mich erinnert das System von Park and Control an eine Art moderner Wegelagerei:

    An einem Montagmittag fuhr ich zu Rewe nach Weil am Rhein DE. Das dortige Parkhaus wurde neu als blaue Zone markiert, was ich aber übersah (keine blauen Markierungen am Boden, lediglich Standplakate bei den Liften, die für mich aber wie Kaufhauswerbung aussahen). Ich bemerkte beim Parkieren noch den Park-and-Control-Angestellten, der in der Nähe stand, dachte mir aber nichts weiteres dabei. Also raus aus dem Auto und kurz zum Rewe (ich hatte wenig Zeit, brauchte nur eine einzige Sache), dann gleich zurück zum Auto gerannt. Sofort fiel mir der Busszettel an der Scheibe auf, also stellte ich den Park and Control-Angestellten, der noch daneben stand, gleich zur Rede: Warum die Busse, wo doch nur für ein paar Minuten und ordentlich parkiert? Dieser nimmt die Busse aber trotz der für ihn nachvollziehbar kurzen Parkdauer von nur wenigen Minuten/Sekunden nicht zurück („das geht nicht, der Vorgang wurde schon übermittelt“). Und das alles nur weil ich eine blaue Scheibe hätte anbringen sollen! Somit stelle ich fest:
    1. Park and Control arbeitet mit (bewusst?) fehlenden und schlecht gemachten Hinweise auf die blaue Zone. Diese liegt zudem innerhalb eines Gebäudes (was ja schon an sich schon hochgradig unüblich ist, zumindest bei uns in der Schweiz).
    2. Der Park and Control-Angestellte wartet extra bis ich ausser Augenweite bin, damit er schnell seine Busse anbringen kann (er hätte mir ja auch einfach sagen können, dass ich eine Parkscheibe anbringen soll).
    3. Das Parkhaus war zum Zeitpunkt meiner “Busse” halb leer – es ging zum Kontrollzeitpunkt also nicht um das notwendige Bewirtschaften von knappem Parkraum, sondern nur um das Generieren von Geld.

    Es geht der Firma offensichtlich also nicht um die Fakten (kurze Parkdauer wie vom Kontrolleur erlebt), sondern um einen reinen Formalismus (Parkscheibe nicht eingelegt). Und mit diesem Formalismus wird jetzt eine immer höher werdende Geldsumme eingetrieben (die zweite Forderung kam von den Rechtsanwälten Bayh & Fingerle in Stuttgart, sie berief sich schon auf EUR 96,59): Offensichtlich handelt es sich bei dieser „Busse“ um einen Betrag in willkürlicher Höhe, dieser geht aber nicht an einen Staat, sondern an eine gewinnorientierte Firma…

    Ich werde diese Forderung aus Prinzip nicht begleichen und bin mal gespannt wie es weitergeht. Gleichzeitig kann ich vor allen beteiligten Firmen (Rewe, Park and Control, Bayh & Fingerle) nur warnen – diese Art von “Parkplatzbewirtschaftung” ist kein ehrliches Geschäftsmodell.

    • Ich habe das auch öfter beobachtet, dass die im Hintergrund warten……..

      Auch wenn sie definitiv sehen, dass man einkauft, ist die Provision wichtiger!
      Ein ekliges Geschäftsmodel!

    • Mich würde hier das Thema Datenschutz interessieren. Woher jommen die Halterdaten? Falls über die Polizei, darf diese die Daten einfach an fremde Dritte rausgeben?

      • Ja, die Zulassungsstelle darf die Daten des Kfz-Halters herausgeben, wenn sie zur Einforderung eines zivilrechtlichen Anspruchs (Vertragsstrafen haben einen zivil-, keinen ordnungs- oder gar strafrechtlichen Hintergrund) erforderlich sind. Es obliegt dabei dem Anspruchsteller oder seinen Bevollmächtigten, den Anspruch hinreichend zu belegen und überprüfbar zu machen (z. B. durch Fotodokumentationen).

  • Hi Timo,

    wie du sagst ist es der Formalismus, den ParkControl in allen Fällen durchziehen muss, da genau dieser das Geschäftsmodell ist. Und ja, auch bei uns in Deutschland ist es höchst unüblich dass es einen professionellen PüD auf Parkplätzen von Geschäften gibt. (Sofern mal hier von Professionalität sprechen kann)
    Meiner Meinung nach ist die einzige Möglichkeit Geschäfte mit ParkControl und evtl. anderen Überwachungsanbietern zu meiden, da letztendlich die Geschäfte diese Firmen beauftragen. In manchen Fällen sicher aus gutem Grund, wie bei uns in Bayreuth aber eher unbegründet und als zusätzliches Geschäft mit dem Parkraum.

    • Hallo Matthias
      Einverstanden. Auch fand ich es hochgradig unüblich, dass die blaue Zone in einem Parkhaus lag, denn so etwas habe ich noch nie erlebt: An einem solchen Ort erwarte ich entweder ein Ticketing-System – oder eben freie Parkplätze für die Geschäftskunden. Zudem waren weder die Parkfelder blau eingerahmt, noch gab es normale Verkehrsschilder, die auf eine Parkbeschränkung hinwiesen – die Hinweistafeln standen vor den Liften und sahen ein bisschen wie Kaufhauswerbung aus; deshalb übersah ich sie auch, sonst hätte ich die Scheibe ja eingelegt. Am meisten störte mich aber das Verhalten des Park&Control-Angestellten – dieser behielt die Busse nämlich bei (“wurde schon übermittelt”) obwohl er ganz genau wusste, dass ich nur ganz wenige Minuten resp. Sekunden geparkt hatte. Und als ich ihn dann fragte, ob ich vielleicht mit einem für die Parkflächen verantwortlichen Vorgesetzten sprechen könnte, schickte er mich zum (abwesenden) Abwart in einem anderen Gebäudeteil und verdrückte sich in der Zwischenzeit irgendwohin… Kurz, ich bekam den Eindruck, dass das Ziel des ganzen Vorgehens nicht in der Parkplatzbewirtschaftung liegt, sondern in einer privatwirtschaftlichen Gewinnmaximierung mit Methoden, die meines Erachtens nicht wirklich ehrlich sind. Das habe ich dem Anwaltsbüro jetzt auch schriftlich so mitgeteilt. An diese Firma und an diesen Anwalt werde ich aus Prinzip nichts bezahlen, bis es vors Gericht geht (das wäre für mich nämlich wenigstens mal ein neues Erlebnis). Ich bin mal gespannt, wie es weitergeht.

        • Hallo Wolfgang

          Ich erhielt damals ein juristisches Schreiben der Rechtsanwälte Bayh + Fingerle, inklusive Rechung – aus den 30 Euro war da schon ein sehr viel höherer Betrag geworden, ich weiss jetzt aber nicht mehr genau, wie viel. Mir wurden damals weitere Mahngebühren angedroht, und – wenn ich nicht bezahlen würde – ein Gerichtsverfahren. Die haben dort einfach Ihre Standard-Mahnschreiben, wo der Betrag laufend erhöht wird.

          Ich schrieb diesen Rechtsanwälten damals ein langes Schreiben, dass ich es aus Prinzip nicht bezahlen würde da Parkzeit ca. 4 Minuten und da der herumstehende Park&Contro-Kontrolleur ja nur darauf gewartet hatte, bis ich das Auto verlassen hatte sodass er mir in einem vielleicht zu 30% ausgelasteten Parkplatz schnell-schnell eine Busse aufs Auge drücken konnte – dieses Verhalten war für mich gegen Treu und Glauben, letztlich unlauter. Ich schrieb diesen Rechtsanwälten auch, dass ich einem Prozess mit einer grossen Ruhe und einer gewissen publizistischen Vorfreude ins Auge sehen würde. Seither habe ich weder von Bayh & Fingerle noch von Park & Control je wieder etwas gehört – die Sache dürfte vorbei sein. In meinem Falle entschieden sie wohl, dass es sich nicht lohnt, damit vor Gericht zu gehen – vielleicht weil ich in der Schweiz wohne (obwohl es ein deutsches Europcar-Auto war), vielleicht weil sie in meinem ganz spezifischen Falle Angst hatten, vor Gericht mit ihren Forderungen nicht durchzukommen. Ich kann mir auch sehr gut vorstellen, dass die mit ihren doch etwas speziellen Methoden und Forderungen vor Gericht selten oder nie durchkommen – ich weiss es einfach nicht.

          Mit bestem Gruss

          Timo

          • Hallo Timo
            uns hat es auch erwischt besser gesagt meine Frau beim Picks Raus in Esslingen
            aber sie hatte keinen Zettel hängen nun kam mir eine Inkasso Firma S/G/F Mit Mahngebühren usw.

            würde gerne mit dir Kontakt aufnehmen
            svb-muenzenmaier@t-online.de

    • Das ist die neue Abzocke, was die Parküberwachungsfirmen hier treiben. Erinnert mich sehr an die Abofallen, war der gleiche Eintreibablauf (Sog. Rechtsanwälte, Inkassobüros, etc.). Mit den Abofallen ist wahrscheinlich kein Geschäft mehr zu machen.
      Kann nur raten solche Geschäfte zu meiden, was meine Bekannten und Freunde auch schon grundsätzlich machen, damit diese Unsitte wieder abgeschaft wird. Es gibt noch genug Geschäfte die auch ohne diese sog. Parkplatzüberwachung auskommen.

  • Was ich dazu sagen ist, dass der Mitarbeiter vor Ort wirklich keine Möglichkeit mehr hat der Verstoß zurück zu nehmen. Ebenso ist es systemseitig nicht möglich vor einer Parkdauer von fünf Minuten den Verstoß zu speichern. D.h. Der Mitarbeiter tippt das Kennzeichen in das Ding und erst nach fünf Minuten kann er das selbe Kennzeichen nochmal eintippen. Danach ist der Verstoß an die zentrale verschickt und nicht mehr zu stornieren. Zumindest nicht vor Ort.

    • Ist ja alles OK aber wenn der Einkaufskunde mit seinem Leergut zu REWE rein geht, warum dann abzocken?
      Er hat dieses doch beobachtet, wie es schon viele Leute bestätigt haben. Beschwerde über die REWE-Pressestelle, denn dieses wollen die auch nicht…….
      Mitarbeiternummer nicht vergessen!!!!!

      P.S.
      Es sind sicherlich nicht alle Mitarbeiter von dieser Firma so veranlagt. Vielleicht sollte man denen mehr bezahlen, dass sie nicht von den Provisionen so abhängig sind!?
      Wäre doch mal interessant zu erwähnen, wie hoch das Fixum im Monat ist und dazu nicht das “Trinkgeld” vergessen…..

  • Grundsätzlich gilt: Nicht zahlen! Grundsätzlich behaupten, man sei nicht selbst gefahren.
    Da wir uns hier im privatrechtlichen Bereich bewegen und prinzipiell daher nur der Fahrer in Anspruch genommen werden kann (anders als bei Parkverstößen im öffentlichen Bereich wo dann die Halterhaftung greift, ist eine Durchsetzung der Forderung rechtlich nicht möglich!
    Fraglich ist, ob die Straßenverkehrsbehörde überhaupt den Halter an Park und Control mitteilen darf, es handelt sich hier um einen Bagatellverstoß, dieser begründet m. E. nicht das “berechtigte Interesse” des Privatunternehmens P + C.

    • Hallo Manthey,

      in etwa so hatte ich mir das auch gedacht. In jedem Fall würde ich nicht zahlen, oder zahlen und dafür zumindest das entsprechende Geschäft, das solch lächerliche Methoden anwendet, nicht mehr besuchen ;-)

      • Lieber Matthias, liebe Alle,

        Ich wollte nur kurz berichten, wie es bei mir in dieser Sache weiterging: Ich schrieb damals den Rechtsanwälten Bayh & Fingerle ja einen Brief, dass ich ihre Forderung nicht begleichen würde – Begründung wie oben beschrieben (schlechte Ausschilderung, Parkhaus halb leer, wenige Minuten Parkdauer, trotzdem Busse des Park&Control-Mitarbeiters, der es offensichtlich nur auf Umsatz abgesehen hatte). Ich teilte der Kanzlei mit, dass ich mich auf einen Prozess freuen würde und dabei bereits eine gewisse publizistische Vorfreude verspüre (eine Gerichtsverhandlung wäre für mich mal was Neues, zudem arbeitete ich früher in der Unternehmenskommunikation, kenne ein paar Journalisten).

        Seither habe ich weder von Park & Control noch von Bayh & Fingerle jemals wieder etwas gehört – weder kamen weitere Drohbriefe, noch hatten diese Damen und Herren die Grösse, mir eine Antwort zu schreiben oder die Sache offiziell liegenzulassen. Ich gehe davon aus, dass sie bei mir einfach den Rechtsweg scheuen, da ich ja in der Schweiz wohne. Es ist klar, dass ich seither auch nicht mehr zu Rewe ging – schliesslich gibt es genug andere Geschäfte, die auf diese doch etwas spezielle Art der zusätzlichen Umsatzgewinnung verzichten können…

        So weit so gut – ich wünsche Euch Allen noch einen schönen Herbst und alles Gute bis zum Ende des Jahres!

        Timo

        • Danke für deine Rückmeldung.
          Dass von PC nichts zurückkommt, habe ich mir fast gedacht. Leider ist es erfahrungsgemäß so, dass die meisten Fahrer so ein vermeintlicher “Strafzettel” so abschreckt, dass Sie noch am gleichen Tag überweisen. Ich schätze, den relativ geringen Anteil an schriftlichen Beschwerden wie deiner ignoriert man dann einfach.

  • ich als Fz-Halter habe den Rechtsanwälten von parc control angeboten, wenn sie die zusätzlichen Kosten wieder Stornieren den Fahrer mitzuteilen, welcher das Fahrzeug für den Einkauf bei “Action” abgestellt hat. leider kam keine Rückmeldung.
    mal abwarten wie es weiter geht!

  • Nachdem ich hier die Kommentare gelesen habe, möchte ich mal einiges richtig stellen.
    Ich kann nur jedem raten, der einen Strafzettel bekommen hat, diesen auch zu bezahlen.
    Es werden vor Ort Beweisfotos gemacht und das Kennzeichen erfasst. Wenn der Strafzettel nicht fristgerecht bezahlt wird, wird der Halter ermittelt und ein Inkassounternehmen eingeschaltet. Wer mit dem betreffenden Fahrzeug gefahren ist, ist nicht von Bedeutung. Auf dem Beweisfoto ist klar zu sehen, wo das Fahrzeug, zu welchem Zeitpunkt und an welchem Datum dort geparkt wurde.
    Ich finde es sehr gut, das auf Parkplätzen von Supermärkten kontrolliert wird und die bestraft werden, die dort nichts zu suchen haben.
    Und den Mitarbeitern sollte man auch respektvoll gegenüber treten.

    • Sehr geehrter Herr Müller

      Vielleicht nur eine kleine Antwort: Ich bin dem Park&Control-Mitarbeiter damals respektvoll gegenübergetreten. Und ich gehe davon aus, dass ich als Rewe-Kunde ja wohl auch den Rewe-Parkplatz benutzen darf. Trotzdem empfand ich das Verhalten von Park&Control zumindest in meinem Fall als nicht verhältnismässig, als stossend. Zudem stelle ich fest, dass die Sache in meinem Fall auch nie vor Gericht gelangte (zumindest bis jetzt nicht). Letzteres kann aber daran liegen, dass ich in der Schweiz wohne resp. ich weiss nicht, wie es in meinem Fall einem deutschen Staatsbürger ergangen wäre.

      Ich hoffe nur, dass man auch in Deutschland mit dieser Art von Forderungen nicht so einfach durchkommt, denn das Geschäftsmodell von Park&Control läuft letztlich auf eine Privat-Polizei hinaus, die eigenmächtig Bussen verteilt und auch einfordert. Das Problem ist, dass die Idee der Gewinnmaximierung ist in einem solchen privatwirtschaftlichen Umfeld nie ganz fremd ist (zumindest war das der Eindruck, denn ich damals gewonnen hatte). Gleichzeitig fehlen aber die rechtsstaatlichen Elemente, die Möglichkeit des Einspruchs, der Einfluss der öffentlichen Meinung und der Politik, solche Sachen. Letztlich ist dies aber nur meine persönliche Meinung, und ich möchte hier nicht belehrend wirken.

      Mehr kann ich dazu nicht sagen. Einerseits freute ich mich damals aus prinzipiellen Gründen auf meinen allerersten Prozess (das wäre wenigstens mal etwas Neues, und dann gleich noch in Deutschland ;-). Andererseits bin ich aber auch einfach nur froh, dass die Sache anscheinend vorüber ist.

      Mit nur den allerbesten Grüssen aus dem regnerischen Bern

      T. Staub

      • Sali Thomas

        war die Sache wirklich vorbeigekommen damals?

        Ich wohne auch in CH und bewundere, ob die Busse von 10 Euro über die Grenze verfolgt wird. Habe anscheinend auf “Mitarbeiterparkplatz” im Einkaufsinsel parkiert, wobei das Schild laut P&C irgendwo oben hängen musste.

        Habe schon im Internet so viele Klagen gelesen und auch Youtube video mir angeschaut, da bin ich der meinung das ist eine Scheisserei.

    • 30 Euro ist doch lächerlich, ich werde die Strafe ebenfalls nicht begleichen uns sehen was passiert. Bin mal gespannt wie mein Datenschutz eingehalten wird. Meinen Namen und Anschrift dürfte die
      Firma nicht herausbekommen.

    • Lieber Herr/Frau Müller

      ich vermute mal, dass Sie für so ein Unternehmen arbeiten o.ä. und selbst davon abhängig sind, dass diese Vertragsstrafen bezahlt werden und nun den Falschparkern etwas “Angst” einjagen möchten!

      Es ist richtig, dass Beweisfotos gemacht werden….und man das geparkte Fahrzeug klar erkennen kann. Und es ist natürlich richtig, dass wenn nicht bezahlt wird, Inkassofirmen und Rechtsanwälte eingeschaltet werden und der Halter dann regelmäßig “Post” bekommt.

      Die Aussage, dass es nicht relevant ist, wer das Fahrzeug fuhr, ist kompletter Unfug. Im Gegensatz zu Parkverstößen die von den Ordnungsbehörden geahndet werden, handelt es sich bei den “Parkverstößen” um “Vertragsstrafen” und hier gilt “Zivilrecht”. Nur die Person die gegen die AGB verstoßen hat, kann rechtlich belangt werden, sprich nur der Fahrer der falsch geparkt hat. Halter muß nicht zwangsläufig der Fahrer gewesen sein. Und wer der Fahrer war, dies können die Firmen nicht herausfinden, es sei denn jemand gibt dies freiwillig zu.

      Ich selbst bin über die Jahre schon 5 mal “erwischt” worden, bezahlt habe ich nie und eine Klage ging auch nicht ein, ich habe jeweils nur per E-Mail kurz mitgeteilt, dass ich NICHT der Fahrer war und diese sich bitte an den Fahrer wenden sollen!

      Diese Firmen können nur existieren, weil diese auf viele Ahnungslose treffen, die diese “Vertragsstafen” bezahlen, noch besser finden es diese Firmen, wenn diese Menschen nicht sofort zahlen, sondern erst auf einen bösen Brief eines Anwaltes zahlen, denn dann kommen noch hohe Anwaltskosten hinzu (und man steckt ohnehin unter einer Decke!!!).

      Jeder der ab sofort eine “Strafe” bekommt, der soll sich doch freuen, diese Firma wird 6 EUR für Halterabfrage an die Staatskasse zahlen müssen und Geld für Porto etc…. ausgeben müssen…und mit jedem “Brief” sind es höhere Kosten. Diese Firmen werden ohnehin nichts durchsetzen können (außer man gibt es zu o.ä.) und bleiben auf den Kosten sitzen, wenn diese Nichtzahler hoffentlich überhand nehmen, dann lohnt sich deren Geschäftsmodell nicht mehr und der Spuk hört auf.

      Und ich lese in den Kommentaren immer wieder gerne, wie die Leute alles begründen wollen (es waren nur 5 Minuten…..der Kontrolleur hat mich gesehen als ich einparkte usw….) und genau diese Begründungen schicken diese dann an die Firmen. Es ist interessiert dort NIEMANDEN was man schreibt! Noch schlimmer mit solchen Begründungen bestätigt man indirekt, dass man der Fahrer gewesen ist und wenn feststeht wer der Fahrer war, dann kann dieser tatsächlich ggf. ausfindig gemacht werden.

      Die ganzen Mahnschreiben sind automatisch schreiben. Es geht ein automatisch erzeugter Brief heraus, kommt zum Zeitpunkt X kein Geld an, dann geht von der befreundeten Anwaltskanzlei oder Inkassofirma zuvor, auch ein automatisches Schreiben heraus zzgl. der offiziellen Rechtsanwaltskosten heraus.

      Und nochmals GANZ GANZ WICHTIG!!!! Es kann NUR der Fahrer vom Gericht belangt werden. Der Halter ist NICHT automatisch der Fahrer, und der Halter muss NICHT diesen Fahrer benennen, geschweige noch wissen wer es war!

    • Sie stellen nicht richtig Herr Müller, Sie verbreiten Unwahrheiten um Geschädigte zu verunsichern und dazu zu bringen, zu bezahlen.
      Egal wieviele Bilder gemacht wurden, es bleibt dabei, dass auf privaten Parkplätzen, also im Zivilrecht, nur der Parksünder selbst und nicht der Fahrzeughalter (also der Fahrzeugbesitzer) zahlen muss.
      Selbst wenn Park&Control ein Bild des Fahrers gemacht hätte, wüssten die nicht wer das ist. Das Risiko vor Gericht fes5zustellen, dass es doch nicht der Halter ist, ist viel zu groß. Es geht für die nur um 30,- Euro.

    • Haben Sie Ihre Tassen alle im Schrank Her Müller !!!

      Wie sollte man Respekt und Unterstützung für diese selbst erfundene Unternehmen, die eine ziemlich Verdächtige Handlung betreiben und die nur eine Ziel verfolgen die Menschen abzuzocken !!!

  • Sehr geehrter H. Staub,

    die Firma Park & Control handelt nicht eigenmächtig, sondern immer im Auftrag des Eigentümers des Parkplatzes bzw. Parkhauses. D.h. wenn sie bei Rewe einkaufen heißt das nicht automatisch, das denen auch der Parkplatz gehört. In den meisten Fällen ist es so, das die Firmen nur Pächter sind und den Parkplatz nicht mit gepachtet haben. Deren Kunden dürfen zwar die Parkplätze nutzen, aber halt nur zeitlich begrenzt. Und ich finde es schon gut, wenn da kontrolliert wird. Zumal es Parkplätze gibt, die günstig an U-Bahnen liegen oder wo Leute den ganzen Tag parken, weil sie in der Nähe arbeiten. Das ist ja auch gegenüber den Geschäften nicht in Ordnung.
    Die Gebühren orientieren sich an den städtischen Beträgen, private Kontrollfirmen dürfen daher bis doppelt so viel verlangen. Schließlich sollen die Parksünder auch abgeschreckt werden, damit diese nächstes mal richtig parken oder am besten gleich wo anders.

    Mit freundlichen Grüßen

    • Hallo Herr Müller,

      ich kann ihren Standpunkt voll und ganz verstehen! Trotzdem ist Park&Control wohl der Aufreger für die meisten Autofahrer. Und vor allem der Kundenvergrauler von Supermarktparkplätzen. Außerdem: Bayreuth kann man nicht als Stadt bezeichnen. In Großstädten kann ich das System auch viel leichter nachvollziehen.
      Irgendwie werde ich außerdem das Gefühl nicht los, dass Sie in irgend einer Verbindung mit Park&Control stehen. Wenn das so ist, hat mein Artikel zumindest etwas sein Ziel erreicht ;-)

      BG
      Matthias Luft

  • Ich finde es eine Sauerei! Die Städte bieten immer weniger Parkmöglichkeiten an und dann steht man wirklich nur 10 Minuten auf einem solchen Parkplatz eines Einkaufscenters, bei dem man schnell was besorgt – auch noch für die Firma – und schwupps bekommt man ein Knöllchen von 30,- Euro! Das ist doch Abzocke hoch drei!!! Wenn man sich mal reinzieht: da möchte ein Geschäft Kunden – aber diese sollen eine Parkerlaubnis bei sich führen!! Eventuell braucht’s in diesem Staat bald auch eine Erlaubnis zum Luft holen!? Und dann jammern die Geschäftsleute über das Ladensterben??? Wenn man so mit seiner Kundschaft umgeht. braucht man sich nicht zu wundern!

  • Habe gerade einen Strafzettel erhalten, und werde natürlich nicht bezahlen!
    Wenn die ein Foto gemacht haben, gibt es eine Gegenanzeige.

    Ich bin nicht verpflichtet vor einem Penny alle Hinweise bezüglich “Parken” zu lesen, zumal mir die Schilder auch erst später aufgefallen sind!

    Egal, ich freue mich auf den Anwalt, der mir erstmal erklären kann, wo er meine Adresse her hat!

    • Immer hat der Schuld welcher seine Pflicht tut. Würden die Parksünder sich an die
      Regeln halten, gäbe es auch keine Probleme bzw.Strafzettel.
      z.B. Lidl neben einem Krankenhaus, es kommt sehr oft vor, dass wenn man einkaufen will keinen der 100 Parkplätze ohne Wartezeit bekommt, aber nur 10-15 Personen sich dann im Laden aufhalten.
      Findet Ihr, welche sich benachteiligt fühlen, es richtig, wenn sich die Betreiber “wehren”?
      Ich wünsche mir oft es würde dort mehr kontrolliert. Übrigens es gibt ein Parkhaus und
      Parkplätze genug für die Krankenhaus Besucher, aber Geiz ist geil eben…
      Übrigens man kann 1 Std. einkaufen mit Parkscheibe.

      • Wie Sie es schildern, wäre es ja auch ok. Einen Dauerparker, der sich dazu noch ganz woanders aufhält, als in dem Laden, dem der Parkplatz zugeordnet ist, sollte auch niemand hinnehmen müssen. Wenn ich aber solch einen Parkplatz zum Zwecke des Einkaufs befahre und schon beim Einparken von einem der Wachhunde beobachtet werde, dieser auch noch womöglich sieht, daß ich meine Scheibe nicht eingelegt habe und er mich dennoch absichtlich in die Falle tappen lässt, mir dann ein Ticket schreibt, obwohl er sieht, daß ich in den zugehörigen Supermarkt gehe und nach ein paar Minuten wieder rauskomme um wegzufahren, ist das dann in Ordnung, nach nur 2-3 Minuten schon ein Ticket zu schreiben, damit bloß nicht die Gefahr besteht, daß sich der Parkende, vielleicht doch nicht als Parksünder entpuppt und am Ende dem Wachhund zuvor kommt und schneller wieder weg ist, als dieser den Bußgeldbescheid schreiben kann? Ich finde nicht. Er könnte ja auch, ähnlich der Politessen, einen Kreidestrich an einen Reifen machen (oder wegen mir auch die Uhrzeit draufschreiben) und nach einer angemessenen Wartezeit erst das Ticket ausstellen. Wer innerhalb einer halben Stunde zurück am Auto ist, wird wohl nicht mit der Strassenbahn in die Stadt zu shoppen gefahren sein.
        Die Überwachung sollte ohne Scheibenzwang geschehen, denn die Hinweise sind tatsächlich leicht zu übersehen und wer ist nicht mal in Gedanken und will nur schnell seine Besorgungen machen. Es ist ja eigentlich nicht üblich, daß man sein Auto abstellt und jedesmal eine Scheibe stellt. Aber darauf ziehlt das ganze Geschäftsmodell ab. Es ist denen egal, ob der Parkende als Kunde in den zugehörigen Supermarkt geht, oder nicht und die Zeit ob nur zwei Minuten oder zwei Stunden, ist denen auch egal. Die lauern nur darauf, daß einer die Scheibe vergisst und dann sind die schnell, damit ihnen kein Geschäft durch die Lappen geht. Es kann doch nicht sein, das man bestraft wird, obwohl man Kunde ist und damit berechtigt ist dort für die Zeit des Einkaufs zu parken. Die Kontrolle sollte anders stattfinden, nur wären dann die Einnahmen nicht mehr so hoch. Es hat schon ein anderer erwähnt, eine Schranke am Ausgang, die den Einkaufszettel scannt und dann öffnet, ist technisch machbar. Kreidemarkierung (Uhrzeit) am Reifen, geht auch, oder wenn er alle halbe Stunde eine andere Farbe nimmt, könnten die mit nur 3-4 Farben schon von Weitem sehen, wer schon länger parkt. Vorgedruckte Tabelle: Von xxx bis xxx Uhr – Rot, von xxx bis xxx Uhr – Blau, usw., damit ließe sich bei 4 Farben, Parkzeiten bis zu 2 Stunden zurückverfolgen.

    • Ich habe ein zettel bekommen wo ich nicht hätte parken dürfen wo aber auch keine hinweis-verbotsschilder angebracht sind. Es gab auch noch ein parkscheinautomat der jetzt aber weg ist und neue blaue Schilder aufgestellt wurden.
      Habe nicht gezahlt und hab jetzt ein Inkassounternehmen am Hals mit 76 euro.
      Mal schauen wie meine Chancen stehen.

    • ich kann nur lachen wenn ich lese das Sie sich nicht verpflichtet fühlen die Bedingungen zum Parken auf einem Parkplatz zu lesen.

      und eine Gegenanzeige soll es für was genau geben? das festhalten ihres fehl Verhaltens?

      danke dafür das sie mich so zum lachen bringen konnten

  • Hallo,
    ich habe ja hier schon ein paar Kommentare geschrieben und bin froh, das auch mal was positives dabei ist.
    Ich versteh zwar nach wie vor die Aufregung nicht, warum man sich hier beschwert, wenn man die Schilder nicht liest oder lesen WILL, dann eine Strafe bekommt. Das ist dann einfach nur dumm. Zumal halt auf Privatgelände andere Regeln gelten, wie auf öffentlichen.
    Und nur mal zur Info, man braucht keine Parkerlaubnis, weil die ist nur für spezielle Mitarbeiter. Man braucht einfach nur eine ganz normale Parkscheibe und die sollte jeder bei sich führen. Dann bekommt man auch keine Strafe.
    Und noch ein kleiner Tipp, wenn die Strafzettel nicht bezahlt werden, wird’s noch teurer. Dadurch das der Halter des Fahrzeugs ermittelt wird, weil das Kennzeichen erfasst wird, geht es nach 14 Tagen an ein Inkassounternehmen und wird dann noch teurer. Und nur zur Info, die Fahrzeuge werden selbstverständlich fotografiert, genauso wie die Kennzeichen. Und das ist auch erlaubt, da diese Person bzw. Firma im Auftrag des Eigentümers handelt.
    Also ein einfacher Tip, die Schilder gut lesen. Dann passiert auch nix.
    Schöne Grüße

  • Lieber Herr Müller, Wenn es darum gehen würde, den Parkplatz nur für Kunden freizuhalten, dann wäre es doch kein Problem, jemandem, der tatsächlich eingekauft hat, die Strafe zu erlassen. Anscheinend spielt das aber gar keine Rolle. Ok, es ist vielleicht das gute Recht meines ehemaligen Supermarktes oder wem auch immer, auf diese Weise durch Verpachtung an Park & Control ein paar Zusatzeinnahmen zu generieren. Und es ist eben auch mein gutes Recht, dort nicht mehr einzukaufen. Unterm Strich ein Verlustgeschäft für Ihren Vertragspartner. Aber das juckt SIe ja sicher auch nicht weiter. In diesem Sinn Glückwunsch für die 50 Euro, die Sie da auf so leichte Weise verdient haben, da können Sie echt stolz sein.

  • Hallo Herr Müller,

    ich hab mal bei der Firma Park und Control gearbeitet, und kann nur sagen, dass 80 Prozent der sogenannten Vertragsstrafen nicht gültigt sind und somit rechtwidrig, da in den meisten Fällen und zwar 80 Prozent der Fälle nicht der Betreiber (Lidl,Rewe,Netto und Co.) der Eigentümer ist, sondern der Mieter, da in den wenigsten Fällen ihnen die Häuser gehören.

    Also kann ich nur jedem raten, die sogenannten Vertragsstrafen nicht zu zahlen und sich die Abtretungserklärung des EIGENTÜMERS schicken zu lassen. Sollte das nicht geschehen, auf keinem Fall zahlen.!! Und die eingeschalteten Inkassobüros wollen nur Druck machen. Bei Gericht hat das kein Bestand.

    Beste Grüße

  • Ich habe am 23.03.2016 zwischen 10.04 h und 16.30 h auf dem REWE-Parkplatz in der Jarrestr.44
    in Hamburg geparkt und im dortigen Geschäft eingekauft. Zuvor bemerkte ich, das nunmehr eine
    Parkscheibe notwendig ist, diese legte ich auch hinter die Windschutzscheibe. Bei Rückkehr zum Auto
    hatte ich einen Vertragsstrafzettel von Park&Control am Scheibenwischer mit der Aufforderung 30,00€ zu zahlen, weil keine Parkscheibe vorhanden gewesen seie. Daraufhin fotografierte ich die
    inliegende Scheibe und wollte mich bei der REWE-Marktleitung wegen der offenkundig falschen Behauptung beschweren. Man zuckte die Schulter und verwies auf die Beschwerdenummer der REWE
    Group. Zu Hause angekommen eruierte ich die Adresse der FA.Park &Control und beschwerte mich
    via Email über die Behauptung, ich hätte keine Parkscheibe verwendet. Daraufhin erhielt ich post-
    wendend eine Antwort mit diversen Fotos meines KFZ- auf dem nun doch die Parkscheibe zu er.
    kennen war. Allerdings hatte ich offenkundig in der Eile und mangels aufgesetzter Lesebrille, meine
    Ankunftszeit auf 6.30 statt auf 16.60 gestellt. Aus diesem Grund werde man die Vertragsstrafe eben
    einfordern, so die Nachricht von Park&Control.
    Ich empfinde dieses Eintreibeverhalten dennoch als unverschämt-auch wenn ich mich “verdaddelt”
    habe-schließlich habe ich mit dem auslegen der Parkscheibe ganz offensichtlich an die Vorgaben
    halten wollen,und darüber hinaus auch im REWE-Markt eingekauft und lediglich auf den ausgewiesenen Flächen für die Dauer dieser Handlung geparkt. Interessant finde ich auch den Um-
    stand, das Park &Control einerseits die hohen Vertragsstrafen mit der Abwesenheit von staatlichen
    Gesetzenormen begründet, andererseits jedoch genau deren Paragrafen ( § 13 StVO) heranzieht, um
    auf die korrekte Einstellung der Parkscheibe hinzuweisen..
    Nach all den Kommentaren auf dieser Seite und dem einlesen anderer, vergleichbarer Portale mit
    Berichten über Probleme mit der Firma Park&Control, frage ich mich ernstlich, ob ich zahlen sollte
    oder nicht-wahrscheinlich bleibt mir nichts anderes übrig, denn ich habe mich durch die Email-Kon-
    takte als Halter und Fahrer offenbart-und Dummheit schützt vor Strafe nicht..

  • Leider ist der Fotobeweis auch nicht zulässig, da nicht auf den Schildern darauf hingewiesen wird, dass Videoüberwacht wird, das ist nämlich gesetzlich vorgeschrieben. Man könnte wenn man es darauf anlegt Anzeige erstatten.

    MFG

    • Bitte lernen Sie, zwischen einer Videoüberwachung mit Aufzeichnung und einem Beweisfoto (Fahrzeug ohne Parkscheibe oder mit überschrittener Höchstparkdauer und Erfassung des Kennzeichens) zu unterscheiden.

  • Hallo,
    also um es mal klar zu stellen, ich arbeite für diese Firma und muß sagen, was dieser Thomas hier behauptet nicht stimmt.
    Wir sind von den Eigentümern beauftragt und ob die Firmen Pächter sind oder nicht, interessiert hier nicht.
    Ich finde es durchaus vernünftig, Dauerparker von diesen “billigen Parkplätzen” fernzuhalten und wer die wirklich sehr vielen Hinweisschilder auf den Parkplätzen nicht lies, ist selber schuld. Und wer seine Parkscheibe falsch einstellt, was man übrigens in der Fahrschule lern wie man das macht, hat ebenso Pech gehabt. Auch Fahrer die meinen, sie könnten trotz Parkscheibe sehr wohl länger parken, als die erlaubten Parkzeiten auf den Plätzen.
    Und Gott sei Dank gibt es auch Gerichte, die das so sehen und uns bei dieser Tätigkeit recht geben. Ich selbst habe schon Fahrer angezeigt und auch vor Gericht recht bekommen. Sodass die Fahrer jetzt nicht nur den Strafzettel sondern nun auch noch eine Geldstrafe bezahlen mussten.
    Ich weiß auch gar nicht was diese Kommentare sollen. Mit den Politessen der Gemeinden oder der Polizei wird doch auch nicht diskutiert, oder?
    MFG

    • Entweder schreibt hier der (zufällige) Jurastudent, der Park&Control gegründet hat oder, und das glaube ich viel mehr, jemand, der sich im Straßenverkehr ganz schön falsch verstanden fühlt. Wer arbeitet für Park&Control und zeigt dann auch noch privat andere Fahrer an? Gesund klingt das nicht. Dass Sie Park&Control mit der Polizei vergleichen, kann nicht ihr Ernst sein?!
      Ich bleibe dabei: Eine Schranke mit freier Ausfahrt per Kassenbon ist die bessere, kundenfreundlichere Lösung. Und bestimmt nicht teurer für den Supermarkt.

      • Das mit der freien Ausfahrt mit Kassenbon führt aber meistens nur dazu, daß die Leute sich stundenlang auf den Parkplatz (z.B. Lidl) stellen, gemütlich ihre sonstigen Einkäufe in anderen Geschäften erledigen, zum Schluß mal eben kurz in den Lidl hüpfen, irgendeinen Pillepallekram kaufen – und schwupps hat man mit dem Kassenbon freie Ausfahrt und dafür stundenlang kostenlos geparkt :( Genau das ist aber das, was die Geschäfte abstellen wollen.
        Hab das aus der Not heraus einmal selbst gemacht, aber da war es nur eine halbe Stunde und nicht, weil ich nix bezahlen wollte, sondern nur, weil das gegenüberliegende Parkhaus, in welchem ich normalerweise immer kostenpflichtig parke, voll war und es in dem Bereich dort keinerlei sonstige Parkplätze gibt.

      • Egal, wie lange man dabei bleibt, eines ist falsch: Es ist sehr wohl teuer für den Markt.
        Schranken kosten in der Erstellung erhebliche Beträge, sind wartungsbedürftig und dennoch fallen sie immer wieder aus, gerade bei Tausenden von Ein-/Ausfahrten.
        PAC(K) ist die Pest, keine Frage. Das kann man auch erheblich besser machen, siehe Mitbewerber auf dem Sektor.
        Aber die Fremdparker auf *privatem* Eigentum sind und bleiben oft ein Problem. Ohne die wäre das ganze Theater nicht entstanden!

    • Hallo Müller,
      Dauerparker von einem Parkplatz zu entfernen geht auch mit technischen Möglichkeiten die faire Betreiber solcher Parkplätze nutzen. Das ist eine Schranke – haben Sie bestimmt schon mal gesehen. Was diese Park Control Unternehmen machen ist erlaubte Mafiatätigkeit, reine Abzocke!
      Sie vergleichen Ihre Tätigkeit mit der öffentlich Angestellter, das ist eine Anmaßung!
      Sie sind einfach nur Mitarbeiter einer Mafiaorganisation, das ist meine Meinung dazu!

    • Das sehe ich anders. Das ist Private abzocke. Sie sind keine Staatliche Person. 30 € für keine Parkscheibe, ist auch mehr als doppelt so teure, als aus dem Bußgeldkatalog. Daher ist es Sittenwiedrig….
      Hier vergleichen sich immer wieder Private mit Gesetzeshütern ……

      • Das sind Beamte, die verdienen einen Sold. Die sind vom Staat und tragen Dienstausweise welche erkennbar sind. Die sind so eine Art neutrale Behörde.

        • Nix da Beamte, das sind bestenfalls arme Würstchen die von P&C nach Mindestlohn bezahlt werden. P&C ist ein privater (Raub-) Betrieb.

          Die Methoden sind äußerst zweifelhaft, deswegen geht P&C auch nicht vor Gericht, sondern belässt es bei Drohbriefen mit komischen und äußerst ausführlichen Formulierungen.

          Ich kann nur allen raten das auszusitzen und brav jedem Schreiben zu widersprechen.
          Bezahlen muss man so einen Schwachsinn nicht.

    • 1. Bitte lernen Sie den Unterschied zwischen Eigentümer und Besitzer. Der Eigentümer kann nicht gleichzeitig Pächter derselben Sache sein, der Besitzer dagegen schon.
      2. “Anzeigen” (= Strafantrag stellen oder Anzeige erstatten) können Sie nur jemanden, der ein Vergehen oder Verbrechen i. S. d. StGB oder eines nebengeordneten Gesetzes begeht. Das widerrechtliche Abstellen eines Fahrzeugs auf Privatgelände gehört definitiv nicht in die von mir genannte Kategorie.

  • Nun ja, so ganz rechtens kann die Park&Control mit seinem Bußgeld nicht handeln.
    Herbst 2014: Ich soll 30,00 Euro zahlen, 15 Euro mehr als normales Bußgeld, das ich anstandslos zahlen würde, wenn ich im Parkverbot stehe.
    Da der Text auf den Schildern kaum lesbar (Schrift zu klein) war, konnte ich auch keinen sog. Vertrag eingehen. Ich hätte mit meinem Auto korrekter Weise am Eingang stehen bleiben und aussteigen müssen, um den Text zu lesen.
    Ich habe nicht gezahlt.
    Es folgten im Abstand von mehreren Wochen: Inkasso-Schreiben; ein Schreiben einer Rechtsanwältin und später ein gerichtlicher Mahnbescheid. Hier muss man reagieren! Ich habe dieses Schreiben einem Rechtsanwalt übergeben, der für mich entsprechend Stellung bezogen hat. Diese Stellungnahme wiederum erhält Parc&Control, die innerhalb eines halben Jahres entscheiden müssen, ob sie klagen wollen.
    Seit dem gerichtlichen Mahnbescheid ist fast 1 (!) Jahr vergangen. Ich denke das hat sich erledigt, weil die meisten spätestens bei dem Inkassoschreiben einknicken und einige renitente Nichtzahler gar keine Rolle spielen.
    Also: Viel Glück für die, die nicht zahlen.

  • Park&control Vertragsstrafe über 30 Euro erhalten.
    Inkasso- und Anwaltsschreiben Bayh + Fingerle (ca. 8 Stück) ignoriert.
    Gerichtlichem Mahnbescheid über mittlerweile 164,07 Euro widersprochen und zwar am 24.12.2015. Das wars.
    Also: Einfach durchhalten und nicht verrückt machen lassen.
    Park&Control kommen nicht so leicht bei Gericht durch, Chance 30 %.

  • Dauerparker sollen eigentlich getroffen werden aber leider werden auch vergessliche Einkäufer belauert. Meine Parkscheibe lag bereits griffbereit an der Schaltung aber leider lenkte mich meine Frau beim Aussteigen ab…..
    Den deutlich sichtbaren REWE-Einkauf auf der Rückbank ausgeladen und dann noch mal kurz zurück, da Blumenerde vergessen wurde. An der Kasse wartend fiel mir auf, dass ich die Parkscheibe vergessen hatte. Meine Frau blieb in der Schlange und ich ging zu Auto. Ja, der Mann hat alles beobachtet und mir in der Zwischenzeit (10 Minuten) den gelben Zettel verpasst. Die REWE-Einkaufsbons -mit Uhrzeit- interessierten den gar nicht. Es geht hier wirklich nur um Provisionen, denn der klassische Falschparker bin ich als Kurzeinkäufer sicher nicht. Ich habe den Mist bezahlt, denn meine Nerven sind mir wichtiger als meine Wut.
    Vorgangsnummer: 21100252
    Mitarbeiternummer: 601068

  • Hallo,
    leider gibt es hier Leute, die meinen sich über alles hinweg setzen zu können und nicht bezahlen. Das die Firma Park und Controller nicht auf die Forderungen besteht, ist nicht nachvollziehbar.
    Selbstverständlich steht es mir zu, privat Leute anzuzeigen, die meinen sich alles erlauben zu können und Kontrolleure wie mich wie den letzten Dreck behandeln und wo möglich noch handgreiflich werden. Wo leben wir denn wenn man sich hier alles gefallen lassen soll und nicht mit Respekt behandelt wird. Und da Vergleich ich mich sehr wohl mit anderen Politessen, denn ich mach nichts anderes, hab die selbe Befugnis und nur weil ich nicht für die Stadt arbeite sondern für eine Firma die das Eigentum von Privatpersonen überwacht, ist das sehr wohl mein ernst.
    Es sind genau solche Personen wie sie, die sich auch respektlos verhalten.
    Und Gott sei dank gibt es Menschen wie mich, die trotzdem ihren Job noch sehr gerne machen.

    Mfg

    • Hallo Müller,
      wenn Sie sich berufen fühlen solche Arbeiten zu machen, dann treten Sie in den öffentlichen Dienst ein aber beanspruchen nicht für sich, dass Sie in einer, meiner Meinung nach, Mafia ähnlichen Organisation Rechte haben, die Sie mit Rechten öffentlicher Einrichtungen gleich setzen. Das grenzt m.E. an Selbstjustiz!
      Personen wie Sie sollte man strafrechtlich verfolgen, denn sie betreiben Selbstjustiz, das ist meine Meinung, aber das schrieb ich ja schon. Ich würde Sie auch ‘wie den letzten Dreck’ behandeln, nicht körperlich angehen, denn ich halte mich an das Gesetz.
      Mich wundert wirklich, dass Mitarbeiter solcher, aus meiner Sicht Abzockerfirmen, auch noch stolz auf ihren Beruf sind.
      Leider gibt es viel zu viele Menschen, die kein Gefühl für ein natürliches Rechtsempfinden haben. Aus meiner Sicht gehören Sie dazu!
      Ohne ‘freundlich’, Gruß Michael

  • Hallo mit michael,
    Jawohl ich bin stolz auf meinen Beruf und ich mache ihn sehr gerne, extra wegen Leuten wie sie. Das hat auch nichts mit Selbstjustiz zu tun, sondern mit den Rechten die Eigentümer haben und LEIDER die Polizei hier nichts machen kann.
    Aber ich verstehe natürlich, daß es Leute (wie sie) gibt, die das nicht verstehen wollen oder können.
    Viel Spaß noch hier.
    Mfg

    • Hallo Herr Müller,
      um auch nochmal auf das eigentlich im Artikel erwähnte Beispiel der Stadt Bayreuth zu kommen: Dieser Rewe Markt ist ganz einfach nur auf das bauernfängerische Angebot von Park Control hereingefallen. Der Parkplatz des Rewe ist mir gut bekannt, er ist nie mehr als zur Hälfte voll. Es geht hier einfach nur darum, Zusatzeinnahmen (wenn auch nur geringe) durch P+C zu erzielen. Wenn es hier um Privatparkplätze in Berlin Mitte geht, verstehe ich den Sinn und Zweck von P+C voll und ganz, keine Frage! Aber bitte nicht in Bayreuth, wo eh nie irgend jemand ist.

    • Menschen wie der Herr Müller sind die die schon als Kinder immer gepetzt haben. Sie haben kein eigenes Leben und müssen ständig beobachten was ihr Umfeld so macht.
      Immer in der Hoffnung ihren Frust an ihnen abzureagieren.
      Das dann gerne als “Hilfssheriff” wie z.B Fahrkartenkontrolleur, Ladendefektiv, oder eben Parkplatzkontrolleur. Ist schon eine armes Würstchen dieser Herr Müller.

    • Die Polizei kümmert sich um genau solche Leute. Ich meine nur, andere Leute wird die Fahrerlaubnis entzogen. Die Gerichte urteilen auch völlig willkürlich. Die FAER bzw. das Straßenverkehrsamt ist immer gerecht. Da ist es manchmal so, dass eben gezielt PKW kontrolliert werden. Leute vom Landgericht zu bestrafen ist eben immer nicht leicht. Auch Mitarbeiter vom Landgericht können Straftaten überführt werden. Es ist nun mal so.

      • Hallo Herr Luft,

        reagieren muss ich ja auf den gerichtlichen Mahnbescheid und widersprechen, Sie meinen dann kommt nichts mehr, wenn ich als Unternehmen soweit gehe mache ich doch weiter bis zum Verfahren! Oder sehen Sie das anders? Würde gerne auch noch andere Meinung entgegen nehmen!

        • bei mir kam gerichtlicher Mahnbescheid Juni 2015, Anwalt hat für mich geantwortet und von mir aufgenommene Fotos verschickt (Schrift zu klein, Schild nur am Eingang usw.)
          Wir haben November 2016: hat sich offensichtlich erledigt.
          Siehe auch mein Hinweis von Juni 2016.

  • Was für eine Aufregung, Parkscheibe nutzen, für faule, eine elektronische und gut ist. Alles andere ist was für stresssüchtige…Aber wer´s braucht.

  • Hallo hat jemand mal ein Bild von so einem “Strafzettel”? Würde diesen gerne mal prüfen und mein Gutachten niederschreiben.

    LG Hans Joachim Wallert

  • Ich war heute ca. 10 min. in der Rewe in Bayreuth. Habe dort auch eingekauft, nachweislich ein Bon erhalten. Auch ich habe ein Verwarnungsgeld in Höhe von 30 € bekommen. Als Kunde muss man eine Parkscheibe einlegen, wo gibts denn sowas???
    Fazit: Hiermit meide ich somit diese Rewe. Ich sehe das als Abzocke – Kundenunfreundlich!!

    • Hallo Erika,
      ich würde mit dem “Strafzettel” um dem Kassenzettel zum Marktleiter des Rewe gehen. Der ist i.d.R. immer vor Ort. Den sogenannten Strafzettel nat. ignorieren und beim Rewe nie mehr einkaufen ;)
      BG,
      Matthias

  • das argument der vollen parkplätze ohne nutzung des jeweilen kaufhauses kann ich zumindest in dortmund bei real oder sonstwo nicht teilen. da ich mehrmals am tage diese plätze befahre kann ich seit jahren keinen zuwachs an unberechtigten autos feststellen.im gegenteil der sehr große parkplatz bei hornbach in eving ist bis auf stoßzeiten nie vollgestellt.
    das nun real in eving her geht und eine private firma beauftragt abzukassieren ist eine frechheit.
    der größzte witz ist aber,dass es leute gibt,wie diesen müller hier,der das mit öffentlichem parkraum und der polizei vergleicht.man,was hast du geraucht?
    die polizei ist nicht auf gewinnmaximierung erpicht,weil der laden eventuell schlecht läuft.
    mein stiedsohn hat auch solch einen wisch an der scheibe gehabt und erstmal widerspruch eingelegt,er sei nicht der fahrer usw. daraufhin kam eine antwort der firma prs aus wickede welche auf ein bgh urteil aus 2015 hinweist,,,,,,,wir nehmen Bezug auf Ihre Mail und verweisen auf das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (V ZR 160/14) vom 18.12.2015. In diesem wird erklärt, dass ein Halter, der sein Fahrzeug einer anderen Person zur Nutzung im Straßenverkehr überlässt, bei unberechtigtem Handeln gleichzeitig als Zustandsstörer anzusehen ist,,,,, mal sehen,wie es weitergeht.wenn das so wäre könnte sich kein verkehrsteilnehmer mehr auf das verweigerungsrecht bei familienangehörigen berufen.

    • 1. Es handelt sich nicht um eine “Zustandsstörung”, sondern um eine sogen. Besitzstörung.
      2. Ein Besitzer hat durchaus das im § 862 BGB verankerte Recht, seinen Besitz gegen verbotene Eigenmacht (genau das ist das widerrechtliche und eines Fahrzeugs auf Privatgelände nämlich) zu verteidigen bzw. Schadenersatz einzufordern. Vielleicht sollten Sie sich erst einmal über die Rechtslage informieren, bevor Sie lospoltern.
      Das “Rechtsempfinden des Otto-Normalo” hat in der Justiz ebenso wenig Platz wie das “gesunde Volksempfinden” aus einer anderen, sehr dunklen Zeit. Wir leben glücklicherweise in einem Rechtsstaat und wem das nicht passt, der kann doch gerne Mal ein paar Jahre in einem Land verbringen, wo Recht nach der Willkür der gerade Herrschenden oder am meisten Zahlenden gesprochen wird.

  • Man fährt auf einen Parkplatz und geht damit einen Vertrag ein. Das ist neu .
    Hier zahlt man für eine vergessene Parkscheibe 5-10 Euro. Bei PC 30. Immerhin incl. 19 % Mehrwertsteuer ;%). Das ist Wucher. Auf dem Wall Goch hat mich das letzte mal gesehen.

  • Meine Frau rief mich heute ganz aufgeregt an. Sie hat in Köln (Goltsteinstraße) wie immer geparkt und ordnungsgemäß die Parkscheibe hinterlegt (10 Uhr). Allerdings nicht mit der Ankunftszeit sondern der erwarteten Abfahrtszeit (11 Uhr). Als sie um 10.50 Uhr zum Wagen zurück kam, fand sie den bereits hier viel zitierten “Bußgeldbescheid” vor, ausgestellt um 10.05 Uhr. Eigentlich möchten wir Widerspruch einlegen, aber ist dies ratsam?

    Schönen Gruß
    Wolfgang

  • @Matthias Luft
    Verstehe ich nicht, ausgehend von richtiger Ausschilderung usw. gehe ich einen Vertrag mit PC über das Belegen von 15 m² Parkraum und sichtbarer, eingestellter Parkscheibe. Kosten/ Zeitaufwand zB. Parkschein ziehen, entwerten bei Einkauf usw. entstehen mir nicht. Erfülle ich die Bedingung nicht: shit happends.

  • Am Freitag morgen 10.2.17 cirka eine halbe Stunde auf dem halbleeren Tegut Parkplatz in Mainz-Finthen ganz am Rande geparkt.Allerdings ohne Parkscheibe.Die Parkbestimmungen habe ich leider erst nach dem gelben
    Zettel gelesen.Nächste Woche werde ich den Rechtsanwalt vom ACE anrufen und mich erkundigen bevor ich
    die 30.00 € überweise. Den Tegut- Markt werden wir nie mehr besuchen,selbst wenn die alles verschenken.

  • habe heute auch so ein Zettelchen am Fenster gehabt. Der Beobachtungszeitraum war zwischen 21-21,14 Uhr . Der Parkplatz ist zu dem Zeitpunkt leer und die Geschäfte zu . Mir ist dieses Schild im Dunkeln auch nicht aufgefallen da es alt und Verschmutzt ist und der Parkplatz nicht beleuchtet . Ich konnte auch kein Schild finden , wo die AGB´s aufgeführt werden

    Ich habe mal gehört daß man private Parkplätze beparken kann ohne dafür bestraft werden zu können ist ja nicht das öffentliche Recht. Im Prinzip kann man ja selbst bei Fremden im Hof parken ohne daß Sie was dagegen machen können , sofern man niemanden Behindert.
    Parkscheibenpflicht ist ja wohl nur bei öffentlichen Parkplätzen die mit einem Hinweisschild gekenzeichnet sind und diese Pflicht besteht im Privatrecht nicht.

  • Mich hat es letzte Woche auch in Berlin erwischt, auf einem fast leeren Netto Parkplatz.
    19:45 Uhr, strömender Regen, stockdunkel.
    Einkauf max. 10 Minuten, Umsatz nur 8 Euro – aber ich war KUNDE des Marktes.
    Und dann hängt ein Schnippel mit 30 Euro “Vertragsstrafe” am Auto.
    Da ich nicht aus Berlin komme, hatte ich nicht mit so einer Sauerei gerechnet,
    bei uns ist mir dieser Verein noch nicht untergekommen.

    Der nette P&C Mitarbeiter hat wohl schon in der Ecke gelauert und muss sofort
    losgerannt sein als ich weg war. Denn mit meinem Wagen war er schon fertig und
    knipste gerade den nächsten, als ich zurück kam.

    Ich denke es steht außer Diskussion, dass die Parkplätze für Kunden gedacht sind.
    Aber warum muss man tatsächlichen Kunden wegen so einer Formalität eins reinwürgen?
    Sicher, für P&C ist das ein Geschäftsmodell – nur eben sonst vollkommen sinnfrei.
    Dabei könnte man ja die Kunden auch auf das Problem hinweisen, wenn der MA da sowieso rumlungert. Wenn die Uhr dann abgelaufen ist – ok, Pech.
    Fremdparker -mit Parkscheibe- können sich trotzdem 1-2 Std. breit machen.
    Tolles Konzept.

    An der Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens habe ich auch arge Zweifel.
    Was für einen Vertrag gehe ich denn mit P&C ein (Miete/Pacht/Kauf des Parkplatzes)?
    Klar, wenn ich eine Bahn betrete, akzeptiere ich deren AGB, aber die befördern mich ja auch.
    Sie “leisten” etwas.
    Was leistet P&C wenn ich auf dem Parkplatz halte, weil ich in den Supermarkt will? Eher nichts.
    Mehrwertsteuer kann m.E. auch nur auf Leistungen erhoben werden, nicht auf Vertragsstrafen
    (§ 1 (1) Satz 1 Nr. 1 UStG).
    “Ich habe gegen Ziff. 5 AGB verstoßen” – was steht denn da drin? Ich weiß es nicht,
    war zu dunkel, naß, hatte keine Taschenlampe.
    Normalerweise Enden Parkscheiben-Zeiten um 18:00/19:00.
    Sich im Dunkeln auf die kleinen Hinweisschilder zu berufen ist also m.E. etwas dünn.
    Es steht kein Ausstellungszeitpunkt auf dem Zettel, nur ein Beobachtungszeitraum.
    – Die Angaben sind m.E. falsch, der kann meinen Wagen nicht 12 Minuten beobachtet
    haben, so lange war ich nicht weg.
    Es steht kein “Zeuge” auf der Nachricht, nur eine MA-Nummer.
    D.h. es ist nachträglich nicht mehr 100% sicher wer den Vorfall festgestellt hat.
    Denn MA-Nummer und Name kann die IT beliebig austauschen.
    Wer sagt denn wo das Foto aufgenommen wurde, haben die GPS Angaben?
    Woher bekommen die die Halter-Daten (es liegt kein Verkehrsdelikt vor), machen die etwa
    falsche Angaben bei den Behörden um daran zu kommen (angeblicher Unfall, o.ä.) ?

    Ich finde solchen Praktiken sollte das Handwerk gelegt werden.
    Das geht einfach am Sinn und Zweck vorbei.
    Wenn jemand einen guten Anwalt kennt, der zuviel Zeit hat:
    Es finden sich bestimmt ein paar tausend “Geschädigte”, die für eine solche
    Untersuchung 1-2 Euro springen lassen.

    Werde berichten, wie es bei mir weiter geht.

  • 120 Minuten kostenlos mit Parkscheibe, und 30€ für 10 Minuten ohne ?
    Falls das ZDF-Frontal21-Team mal wieder ein ordentliches Thema sucht, sollte es mal einen Schritt vor die Türe machen und nach Mainz-Finthen zum Tegut Am Katzenberg fahren.
    Einfach unglaublich, du gehst 10 Minuten einkaufen und sollst danach für Bauernparkplatz 30€ zahlen. Knollenwiderspruch nur gegen Adressdaten (Datensammler/Abmahner) und Tegut segnet es ab, THX Ihr Ökogötter.
    Dachte Mainz wäre Rotgrün und nicht 1984er-AfD, gut ist halt auch Finthen und wer weiß schon in welchem Schweinestall Napoleon dort über Grund und Boden entschieden wird.
    “Wenn Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann vor allem das Recht, anderen Leuten durch Beschilderungen das zu sagen, was sie nicht hören wollen.”, wünscht sich zumindest P&C.

  • Wiso kann da sofort ein Inkassounternehmen eingeschaltet werden und Mahngebühren verlangt werden. Wie können die belegen, dass der Strafzettel noch am Auto war als ich wieder bei meinem Wagen war. Da muss doch erst mal eine Erinnerung ohne Mahngebühren kommen.

  • Ich hatte keine Parkscheibe griffbereit (wg. Fahrzeugwechsel vor einigerzeit fehlt’s im Handschuhfach, wo’s hingehört..). Wie im Öffentlichen Strassenraum üblich und meines Wissens auch akzeptiert habe ich eine DIN-A4 Zettel gross mit der Ankunftszeit beschriftet. Zwischen zeitlich 45 min (erlaubt 60 min) beim Augenarzt, dann der gelbe “Strafzettel” und der “nette junge Mann”. AGB natürlich nicht gelesen, zu klein, zu eilig und zu dunkel schon.. Dem Hinweis mit der Parkscheibe, also Ankunftszeit kenntlich machen, habe ich ja mit meinem Zettel Rechnung getragen und pflichtgemäss gehandelt, so dachte ich.. Wat nu? Zahlen oder pokern? Hab keine Lust dass sich das potenziert. Der Parkplatz ist im übrigen seit über 20 Jahren bekannt als freier PP der Sparkasse Waldkirch, war auch nur ein Drittel belegt. Usw.usf.

  • Ich habe inzwischen mal nachgesehen, laut USt-Gesetz kann man auf Vertragsstrafen keine Mehrwertsteuer erheben, da dem keine Leistung zugrunde liegt.
    Damit sind also schon mal die Knöllchen rechtlich gesehen falsch ausgestellt und
    vielleicht sogar komplett ungültig.

    @Markus, im öffentlichen Raum muss es die blaube Scheibe sein, nichts anderes ist gültig.
    Ob das auf Privatgrundstücken bei einem vermeintlichen Vertrag mit P&C auch so streng gilt,
    darf zumindest bezweifelt werden.

  • Samstag abend auf einem nahezu leeren Parkplatz vor dem SKY in Kiel Gaarden (Heischstraße) geparkt, für etwa 2 Stunden (Einkauf und Besuch einer Bekannten, die ebenfalls in dieser Straße wohnt). Hinweisschilder bezüglich der Parkscheibenpflicht sind mir dort noch nie aufgefallen, und da ich aus einer eher ländlichen Gegend komme, in der diese fragwürdige Praxis noch sehr unüblich ist, dachte ich natürlich im Traum nicht daran, erstmal zu überprüfen, ob dieser (Kunden)Parkplatz überwacht wird. Ich kann ja noch nachvollziehen, daß Dauerparker dort unerwünscht sind und vielleicht auch mit entsprechenden Strafgeldern abgeschreckt werden sollen. Aber 30€ für 2 Stunden sind einfach unverhältnismässig! Hätte ich gewusst, daß dort Parkscheibenpflicht herrscht, wäre es ein Leichtes gewesen, die Parkscheibe rauszulegen, aber ein DEUTLICHER Hinweis darauf hat leider gefehlt. Irgendwie riecht das Ganze nach Abzocke und Geldschneiderei, die Verantwortlichen sollten dieses Geschäftsmodell noch einmal überdenken. Ich werde die Strafe übrigens irgendwie zahlen, weil mir die Mittel und das Hintergrundwissen fehlen, um mich gegen solche Machenschaften zu wehren.

  • Hallo liebe mitstreitenden,
    Erstmal danke an alle die zu diesem Thema bereits etwas geschrieben haben.
    Erstmal zu meinem Ticket von p&c ja es sind 30€ und ja ich habe die parkkarte vergessen!
    Was mich an der ganzen Nummer stört das dieses Konzept von p&c scheinbar nur zu 70% fertig gestellt ist.
    Auf den schildern von p&c steht man habe 10 Tage Zeit die Schuld zu begleichen (auf meinem Ticket sind es 14 Tage.
    Am Tag des Geschehens habe ich (Fahrer nicht Halter) mich bei p&c per kontaktformular (Mail) gemeldet war stink sauer und habe sie gleich erstmal mit fragen bombardiert um herauszufinden wer die überhaupt sind und ob sie überhaupt das Recht haben von mir Geld zu verlangen.
    Antwort war ein vorgefertigtes schreiben das sie vom Grundstückseigentümer bevollmächtigt sind diese Kosten einzufordern und verwiesen auf ihre AEB (Allgemeine Einstellbedingungen) (noch nie gehört) — (Beweis wurde nicht erbracht)
    Im nächsten schreiben habe ich sie auf einen Defekt an meinem Fahrzeug hingewiesen (Wischerblatt)
    Worauf sie antworteten das die Parkwächter mit großer Sorgfalt das dicke Ticket von der Seite unter den Wischer schieben ohne den Wischer anzuheben (Beobachtung zeigte was anderes aber egal).
    Dann habe ich die AGBs vom Standort sowie von p&c angefordert damit man überhaupt weiß was einem zu Last gelegt wird ohne das zu glauben was auf dem Ticket steht (keine Antwort erhalten).
    Dann habe ich mir gedacht gut setzen wir eine Frist die so gewählt war das sie noch immer in den 14 Tagen liegt also 7 Tage mit der erneuten Anfrage meines defektes.
    Antwort kam viel zu spät und man sagte mir nur das ich beweisen müsse das mein Scheibenwischer von ihrem Angestellten kaputt gemacht worden sei. Auf die AGBs ist man gar nicht eingegangen dann dachte ich mir ich melde mich auch nicht mehr (auch Leute wie ich haben irgendwann ihren Stolz)

    Informationen welche ich noch gefunden habe sind das die AGBs nicht zu sehr von gesetzlichen Reglungen abweichen dürfen (hatte ich denen glaube ich auch geschrieben)
    Die haben mich wohl über 20 Min beobachtet (glaube ich nicht würden denen ja Einnahmen verloren gehen) laut Bußgeldkatalog also 10€ Strafe bei privaten parkplatzbetreibern max 20€ ich soll 30€ zahlen

    Letzte Woche kam dann der offizielle Brief beim Halter an
    30€ + 4€ Halterermittlung + 2,5€ Mahnung
    Werden jetzt schreiben Halter ist nicht Fahrer und das halterermittlung unnötig war da sich Fahrer ja schon gemeldet hat.
    wobei P&c gleich ihr FAQ beigelegt haben was wohl aussagt das sie den Halter in Regress nehmen oder der Halter gibt die Fahrerdaten weiter.
    In dem besagten FAQ ist von einem Gerichtsurteil die Rede was diese Verfahrensweise von p&c stützt habe es mir durchgelesen konnte dafür aber kein Hinweis finden!

    Was mich allgemein stört 30€ ist ne Frechheit und eigentlich nicht zulässig laut BGB
    Man fordert Informationen an und bekommt antworten wie oben beschrieben oder zwei mal die gleichen (sieht man daran das zwei mal das gleiche Wort falschgeschrieben wurde und gleicher Wortlaut).
    Man wird mit bla bla hin gehalten und hat nach jeder Mail zahlen sie zu stehen

    Zu diesem Text sollte sich jetzt mal der P&C Mitarbeiter der sich hier so schön geautet hat antworten habe ihn und keiner seiner Kollegen angegriffen werde ich auch nicht denke nur das er versucht seinen arbeitsplatz zu erhalten.

    Würde nur gern wissen ob er mir jetzt auch 50€ zahlt weil er ohne Parkuhr auf meinem parkplatz stand ( der gehört mir wirklich )

  • Hallo,

    meine Eltern hielten ihren Wagen in Bayreuth (Spinnereistraße 7) für 5 Minuten an. Meine Mutter stieg aus, um etwas in dm einzukaufen und mein Vater wartete im Wagen auf ihr. Obwohl meine Eltern keinen Strafzettel bekommen haben, erhielten die gestern den ersten Mahnbrief (30,00 € Vertragsstrafe + 4,00 € Halterermittlung + 2,50 € Mahngebühren.
    Nun weiß ich nicht, wie ich jetzt vorgehen soll.

    Auf eure Hilfestellung freue ich mich.

    Gruß

    Zhu, Jia Xiung (m.)

    • Hallo,
      Ich würde erstmal nicht(!) bezahlen, so wie es fast alle kommentierer hier gemacht haben.
      Zudem würde ich mich speziell beim Rewe in Bayreuth bei dessen Marktleiter beschweren (zB telefonisch) und ihn darauf hinweisen, dass du ab sofort lieber wo anders einkaufst. (Ich meide den Rewe aus diesem Grund definitiv)

      • Erstens muss der Mitarbeiter wo ein Fahrzeug aufnimmt 10 min warten das er überhaupt eine vertragsstrafe ausstellen kann. Dazu kommt das der z.B Rewe kein Geld oder Provision erhält. Da dies Kostenlos ist für den Kunden sprich Rewe!
        Und die Mitarbeiter von park and control arbeiten nicht auf Provision! Und das man hinter gebüschen lauert um ja ein Auto aufzuschreiben kann ich absolut nicht bestätigen. Ich arbeite bei p&c und ich spreche immer die Leute an das sie ihre parkscheibe nicht vergessen.. Oder erkläre auch gerne warum man jetzt eine Parkscheibe auslegen muss. Wer eine vertragsstrafe hat, aber in dem Laden Ei kaufen war kann dort rein gehen und im Normalfall wird sowas storniert.. Da es nur um die fremdparker geht und nicht um die Kunden die einkaufen. Was ich oft erlebe ist das manche einfach Sturr sund und selbst nach Aufforderung bockig keine parkscheibe einlegen.. dann ist man einfach selber schuld

        • Zitat: “Was ich oft erlebe ist das manche einfach Sturr sund und selbst nach Aufforderung bockig keine parkscheibe einlegen.. dann ist man einfach selber schuld”

          Ja so sind´s die Deutschen- mal ganz vorurteilsfrei bemerkt! Vielen Dank aber für die
          Darstellung der anderen betroffenen Seite. Ihr dürft euch bestimmt eine Menge anhören den Tag über. Sei die Kraft mit euch!

  • Servus Ihr Lieben,
    ja habe heute auch so ein Wisch bekommen . Frech ist aber dieser Parkplatz hatte eine Schranke . Sogar im Eingang und im Ausgang.
    werde auch nicht bezahlen ,aber werde mir gleich rechtlichen Beistand holen .
    Und ich bin mir nicht sicher ob tatsächlich Fotos gemacht werden dürfen ,da es ja bei einer Dashcam ,auch nicht erlaubt ist Fotos/Videos von anderen Autos zu machen . Fragwürdig .
    Könnte spannend werden . Und auf diesen Parkplatz standen Schrottkisten , wirkliche .
    Deswegen war es für mich ein ganz normaler Parkplatz .
    Gruss Mareen

  • Hallo ,
    bin gespannt auf die Bilder . Da ich mit der Front an einer Hecke geparkt habe ,bin ich gespannt auf die Bilder . Das ganze ist eine dubiose Geschichte .
    Und Verträge dachte werden schriftlich gemacht? Mündliche Verträge sind doch nichtens, oder haben wenig Bestand .
    Schaue mir das ganze heute nochmal genauer an und mache auch Fotos .
    bleibe dran .

  • Die Park&Control Mafia hat uns letzen Sonntag in Mülheim bei Thomas Philipps auf
    einem fast leeren riesengroßen Kundenparkplatz erwischt.
    Die Parkscheibe macht keinen Sinn, wenn alle Geschäfte zu sind- dachten wir. Wir parkten mit zwei Autos ca. 2 Stunden, das macht 60€.
    Wir hatten uns nicht die Mühe gemacht, das Kleingedruckte zu lesen, um zur Erkenntnis zu gelangen, dass man einen Vertrag abschließt.
    Strafzölle durften bisher nur Behörden fordern.
    Folgendes haben wir daraus gelernt:
    Den Firmen geht es nicht um kundenfreundliche Parkplätze, sondern lediglich
    um die Vergoldung ihrer Parkflächen auch an Sonntagen.
    Um uns in Zukunft vor solchen Geschäftspartnern zu schützen, meiden wir
    alle Geschäfte, die mit solchen zwielichtigen Überwachungsfirmen zusammenarbeiten.
    Viel lieber nehmen wir längere Wege zu seriösen Geschäften in Kauf.
    Meine erwachsenen Kinder, die dabei waren, tun dies auch -aus Überzeugung.

    • Das ist eine konsequente Haltung, sogar der inclusive der Erben- Respekt!
      Ich mach´s mir da leichter und nutze einfach meine (elektronische) Parkscheibe,
      erscheint mir vom Aufwand her nicht so schwierig, aber jeder so wie er es braucht
      und kann.

      • Die elektronische Parkuhr müsste sich dann automatisch von Winterzeit auf Sommerzeit umstellen
        und umgekehrt. Sonst sind die nächsten 30€ fällig, wenn man nicht daran denkt.
        Wer in solchen Geschäften kauft, der pflegt Bandwürmer, die bekanntlich nicht auf das Wohl ihrer
        Wirtstiere bedacht sind.

  • was ist für das für einkomischer gelber brechreizstreifen an meinem scheibenwischer und wo ist dieser wichtgtuertyp von jonnycontrolettie der für diese abzockerwegelagererfirma wohlwollend
    schafft und sich noch brüstet das er alles wichtig richtig macht,soll er doch und er soll auch seine
    meinung behalten. aber ich habe auch eine meinung und die lasse ich mir von solch einem, nicht durch gelernte retorik niederreden,niemals!
    in der ddr und im dritten reich hatten solche kreaturen hochkonjuktur .selbst bei der DSR auf den schiffen des arbeiterbauern und unrechtstaates hatten sie mehr zu sagen als der kapitän,und so mancher funktionär ,wie man sie auch nannte, verschwandt auf offener see spurlos.das meer ist frei und dessen gesetze sind manchmal hart.der kann sich freuen das er nicht an bord eines kauffahrteischiffs aufhält.
    unglücklich verlaufen ,daß ich leider die hinweisschilder nicht sah und und meine parkscheibe in einem anderen fahrzeug gelegt hatte.ich zahle aber nie wieder nochmals, und rewe der auftraggeber dieser abzockertat wird mich nie wiedersehen .ein kunde verloren ,bedeutet 10 werden folgen. rewe ist nicht der einzige verbrauchertempel ,was bilden sich diese landratten eigendlich ein mit ihren abzockerschergen?
    macht weiter so , ich ärgere mich nicht mehr.kann sogar in ruhe einschlafen.
    es ist einfach ein saublöder skandal ,der hier abgeht.
    und ich werde keine weitere kommentare hier lesen und ganz besonders nicht von einem rechtschaffenden speichellecker hier onshore ,die es wohlmöglich zu hauf gibt .
    traurig das ganze,schämt euch ihr ewigen menschenjäger.

  • Wegelagerei….
    Heute war bei uns verkaufsoffener Sonntag. In diesem Zusammenhang durften wir nun auch Erfahrungen mit P&C sammeln. Entgegen der üblichen Praxis hatte an diesem Tag als einziger mir bekannter Laden ein Netto auch verkaufsoffen. Das war im Nachhinein die zweite Überraschung. Bisher habe ich noch nie erlebt, dass ein Discounter an einem verkaufoffenen Sonntag mitmacht. Entsprechend gut war heute der Tag für P&C gelaufen. Die meisten Autos hatten einen gelben Zettel dran. Würd mich ma interessieren, ob da der Gewinn dann geteilt wird oder nicht. War schon etwas merkwürdig, da diese bisher wie alle anderen auch nicht an einem verkaufsoffenen mitgemacht haben.
    An diesem Tag war wie gesagt einiges auf dem sonst leeren Parkplatz los. Es gab auch Falschplarker mit eingelegter Parkscheibe. Hierbei ergab sich im Gespräch der P&C Mitarbeiterin eine Neuigkeit, die man sonst noch nicht lesen konnte. Für Falschparken werden nur 10 Euro berechnet. Nachdem es heißt, dass ein “Knöllchen” ja 30 Euro kosten muss, um die Kosten zu decken, ist das ja mal vergleichsweise ein “Schnäppchen”. Hier versteh ich die Argumentation nun nicht, wieso dies vergleichsweise humane Preisgestaltung hier angewandt wird.
    Dem “netten” Mitarbeiter, der hier so angeregt sein Geschäft verteidigt: das is doch bloß Abzocke! Die besagten Geschäften, die hier kooperieren, werden mit dieser Abzocke auch noch auf die Fresse fallen. Das ist doch bloß ne juristische Spitzfindigkeit, die aktuell mangels negativer Gerichtsurteile noch funktioniert. Wo finde ich denn die besagten AGBs?! Selbst im Internet sind diese nicht veröffentlicht. Nur auf einem kleinen Schild an der Einfahrt, wobei ich da ne Lesebrille bräuchte. Aber wenn ich auf den besagten Parkplatz abbiege, hab ich deutlich andere Sachen zu beachten (Verkehr, Fußgänger, Fahrradfahrer,…) als das kleine Schild zu bemerken. Aber das ist ja das Geschäftsmodell und die Einnahmequelle des Herrn Müller. Juristisch noch ok, aber realistisch doch sehr fraglich. Drücken wir mal alle fest die Daumen, dass ihm auch er mal auf so ein neues Geschäftsmodell stößt und dass er dann auch schön zur Kasse gebeten wird.

  • leider sind wir bürger in der brd zur uneinigkeit erzogen ,zum wohle dieser wegelagerei.ansonsten könnte sich das blatt sehr schnell wenden . dann währe diese abzockerfirma mit ihren arroganten
    verhalten schnell am boden und die von ihrer arbeit sehr überzeugten mitarbeiter müßten sich einen
    neuen arbeitsplatz bei einem anderen obskuren arbeitnehmer suchen.
    nochmal: uneingkeit der bürger ist der gewinn dieser abzockerfirma ,nix weiter.(und ich bin kein afd-wähler)

    • Schuld sind eigentlich die Auftraggeber dieser ominösen Firma. Wenn die Umsätze einbrechen, werden sie schon reagieren und man sollte denen kündigen, da sie nicht seriös arbeitet….
      Das die Abzocker nur auf die schnelle Mark aus sind, dürfte den Betroffenen mittlerweile klar sein.
      Mein damaliger sichtbarer Einkauf und Kassenbons mit Timestamp waren auch nutzlos, denn der Provisionsjäger konnte angeblich das “Ticket” nicht mehr stornieren….
      Ist das so OK?
      Ich meine nicht!!!!!!!

      Ich bekomme Brechreiz, wenn ich das alles so lese!

  • Auch “erwischt” worden. Neu und kannte mich nicht aus. Hab deren Minischilder übersehen und keine Parkscheibe hinterm Fenster gelegt. Kam vom Einkaufen wieder-Zack hatte Ich ein Knöllchen von 15€ unterm Scheibenwischer. Mein 15€- Aber wollen die Geschäfte ihre Kunden so behandeln und abstrafen? Neukunden zudem? Abzocke und wegelagerei. Ich persöhnlich fahre zu diesen Einkaufsrondell nie wieder hin-somit haben die einen Kunden weniger. Dauerparkerei kann man auch anders sinnvoll bekämpfen.!

  • Auch eine fast 90 jährige Frau, die nur zum Wasserlassen, vor Bürgerking kurz parkte, einen
    gelben Zettel 30€ an der Scheibe hatte!
    Frage: Geht man so mit Menschen um?

  • Gibt es denn hier inzwischen irgend einen Nichtzahler (der Halter aber nicht Fahrer war), welcher gerichtlich zur Zahlung verknackt wurde?

    • Hi, also ich denke mal dass sich mein Fall nun nach knapp einem Jahr erledigt hat.
      Der Vorfall war im Februar 2017, der letzte Brief kam im September 2017.
      Immer wenn ich dachte es wäre vorbei, kam doch noch ein Schreiben.
      Aber ich habe nicht gezahlt, wie ich damals angekündigt hatte (siehe mein Text vom 27.02.17).

      Die “Bande” erweist sich als ganz schön hartknäckig, ich bekam 1x Post von P&C, 3x vom Inkasso-Büro und zuletzt 1x vom Anwalt.
      Teilweise hat man Seitenweise Dokumentation mitgeschickt, dass eine “Besitzstandstörung” vorliegt, dass ich den Parkplatz gemietet hätte oder auch “Allgemeine Einstellbedingungen”.
      Alles dummes Zeug.

      Geantwortet habe ich immer dasselbe.
      Ich gehe keinen Vertrag ein, nur weil mein Auto an einem kleinen Schild vorbeifährt,
      das im dunkeln nicht mal beleuchtet ist.
      Darüber hinaus sind die Forderungen falsch formuliert (Umsatzsteuer auf Ticket).
      Wer der Fahrer war können sie nicht belegen und es geht sie auch nichts an.

      Es haben sich wohl mittlerweile zwei Rechtsanwälte damit beschäftigt, Susanne Grote und Rechtsanwalt Thomas Hollweck (findet sich per Google), auf die habe ich zuletzt auch verwiesen.
      Seit dem ist Ruhe. :-)

      Geantwortet habe ich auf jedes Schreiben, um nicht automatisch in Verzug zu kommen.
      Interessanterweise hat sich der Forderungsbetrag seit dem ersten Inkasso-Schreiben nicht
      mehr erhöht (P&C: 36,50 Euro, ab Inkasso: 56,50 Euro).

      Ich hatte noch überlegt, prüfen zu lassen ob die Halter-Ermittlung in so einem Fall legal ist
      (es liegt kein Verkehrsunfall oder Straftat vor), habe es aber aus Zeitmangel dann doch verworfen.

      Also, seid tapfer und wehrt Euch!
      Gebt Wegelagerern keine Chance!

  • …danke Martin, für die Info. Mein Fall liegt 1:1 genau so, nur das ich nicht auf jedes Schreiben reagiert habe. Habe 1 x einen gut begründeten Widerspruch eingelegt, da steht alles drin, incl. mehrerer Gerichtsurteile zur Halterhaftung und dem Hinweis zur schlechten Ausschilderung und der minikleinen Schrift beim “Vertragsinhalt”, welche ich mir im nachhinein angesehen habe. Wenn etwas Neues kommt, lass ich es euch wissen…

    • Hallo Eddi,
      mir ist es ähnlich ergangen wie euch. :-(
      Leider fehlt mir das rechtliche Hintergrundwissen und auch die Zeit, um mich in das Thema, wie ich einen gut begründeten Widerspruch schreibe, einzulesen. Dennoch möchte ich nicht einfach klein beigeben..

      Wäre es möglich, dass ich mich an deinem Schreiben orientiere, um ebenfalls Widerspruch gegen die Forderungen einlegen zu können?

      Ich bin für jede Hilfe sehr dankbar! :-)

      Mit erwartungsvollen Grüßen
      Fabienne

  • Hallo, bei uns war es nochmals anders. Meine Tochter, unterwegs mit meinem Auto, hat auf einem ausgewiesenem Parkplatz ihres Fitnessstudios geparkt. Dafür hat sie extra einen Berechtigungszettel
    ihres Studios bekommen, den sie auch gut sichtbar an die Windschutzscheibe legte.
    Trotzdem hat sie den gelben 30€ teuren Streifen von Park&control bekommen, weil man zusätzlich auch noch eine Parkuhr hätte dazulegen sollen. Nachts war das für sie nicht erkenntlich. Es gibt in diesem Hinterhof auch andere nicht gekennzeichnete Parkplätze,aber sie stand auf dem fürs Fitnessstudio gekennzeichnetem. Es ist jetzt bald 2 Wochen her und bisher haben wir noch keine Mahnung bekommen. Ich weiß auch noch nicht, wie wir vorgehen werden.

  • Hallo Evi,
    die werden sich sicher melden, dauert etwas.
    Aber ich würde empfehlen zu widersprechen und nicht zu zahlen.
    Denn wie gesagt, selbst der gelbe Zettel ist rechtlich falsch (keine USt auf Strafen zulässig).
    Viele Grüße,
    Martin

      • Lina, das ist das gleiche…
        Die “Strafzettel” sind rechtlich falsch und daher ungültig.
        Abgesehen davon ist es eine eigentümliche Art, eine “Vertragsstrafe” zu kommunizieren.
        Darum handelt es sich angeblich laut P&C, das hat nichts mit einem Knöllchen der Polizei oder der Gemeinde zu tun.

  • So sieht das mit unsere Polizei und mit so Dubiose Firma genauso !!! Alles nur Abzocke und Gewinnorientierte .

    Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft bestätigt Rechtslage – Strafprozessordnung, Zivilprozessordnung und das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten sind ungültig
    Veröffentlicht am 29. September 2011 von Sich.-Ing.J.Hensel

    So, nun ist es raus !
    Gibt es etwa auch Verschwörungstheoretiker im Vorstand der Polizeigewerkschaft ?
    Sicherlich nicht.
    Vielmehr grenzt es an eine schwere und krankhafte Form von triebgesteuerter Verkennung der Realität, wie sie sich beispielsweise im Bundesjustizministerium manifestiert hat, wenn immer wieder die Existenz einer Sache – die nicht vorhanden ist – stereotypisch beteuert wird.

    Insofern ist es richtig und wichtig, die Dinge so zu benennen, wie sie sind, da auch so die krankhaften Elemente als solche entlarvt werden, damit die Fakten immer mehr die Oberhand gewinnen und die angeblichen Verschwörungstheoretiker zu pragmatischen „Faktenpraktiker“ und /oder zu „Whistleblower“ für dieses Land werden.

    Dies hat der Vorstand der Deutschen Polizeigewerkschaft im DBB – Landesverband Sachsen – eindrucksvoll und mutig getan. – Zivilcourage und Whistleblowing par excellence.

    Die Angst, die aufgrund der Eliminierung von Grundgesetz und sonstigen Gesetzen in der Bevölkerung umgeht, ist ausserordentlich berechtigt, da die BRD im Jahre 1990 und in den darauf folgenden Jahren alle Voraussetzungen für eine Diktatur erfüllt hat. – Insofern gibt es nur einen Weg. – Den des Widerstandes, da die ehemalige Ordnung (Judikative, Legislative, Exekutive) durch IM Erika und ihre Helfershelfer beseitigt wurde.

    Und was machen Amnesty international, Human Rights Watch, die Presse, die Medien und der Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe im Bundestag, und die Gewerkschaften …. ?
    Alle schweigen weiter, obwohl sie einen klaren Auftrag haben, sich für die Menschenrechte einzusetzen!

    *

    Sachsen:
    Landesvorstandsmitglied der Polizeigewerkschaft
    – Was gilt denn noch in Deutschland….?

    Meine Meinung…

    Was soll hier in Sachsen und in Deutschland noch werden?
    Wo stehen wir eigentlich?

    Die neue Polizeireform Polizei 2020 sagt aus, es soll 25% der Polizeibelegschaft eingespart werden. Das sei notwendig unter dem Aspekt des Sparens und der Demografie.
    Weil die Bevölkerung in absoluten Zahlen schrumpft, schrumpft selbstverständlich auch die Kriminalität!

    Eine Super-Analogie!
    Mehr Mathematiker in die Regierung!
    (Denn dieser Beweis müsste mal wissenschaftlich erbracht werden.)

    Ich gebe unumwunden zu, ich habe Angst.

    Und es wird mir nicht leid werden, dies zu äußern.
    Darzulegen ist dies an zwei ganz konkreten Fakten.

    Der 13.02.2010 bescherte uns 17 verletzte Polizisten. In 2011 reichte der 13. schon nicht mehr aus und der 19.2. musste zusätzlich noch herhalten. Fazit: An die 100 verletzte Polizisten. Wie sieht das in 2012 aus, frage ich mich schon heute.
    Der Demonstrationstourismus nimmt zu. Die Aggressionen entladen sich zu solchen Veranstaltungen immer mehr und vermeintlich normale und friedliche Bürger agieren in der Gruppe zunehmend aggressiv. Woher ihr tatsächlicher Frust kommt, der sich dort entlädt, lädt zu Spekulationen ein. Was den gemeinen Demonstranten mit Gewaltpotential vom Einsatzbeamten unterscheidet, ist zumindest die Tatsache, dass er sich freiwillig entscheiden kann, zuhause zu bleiben.
    Und wie geht es der breite Masse der Einsatz- und Vollzugsbeamten?
    Sie sind hochmotiviert, da sich ja auch die Verbrechenssrate zu mindestens 25% rückläufig gestaltet.Im Grunde herrscht überall Frust. Der Krankenstrand steigt. Nicht darum, weil die Jungs und Mädels, den alten Witzen nach, faul sind. Sondern weil die Belastung ins Unermessliche steigt. Das allein wäre sicher für viele noch nicht mal ein Grund zu resignieren, denn man wächst ja mit seinen Aufgaben. Dass der Vollzugsbedienstete im Allgemeinen im sprichwörtlichen Regen stehen gelassen wird, dürfte da nicht wundern. Er ist der Prügelknabe. Der kleinste Fehler kann alles kosten und das dürfte nicht die Beförderung sein, von der schon viele nicht mehr wissen, wie das Wort geschrieben wird.
    Resignation macht sich breit. Der einzelne zählt nicht. Und das der Krankenstand, besonders der jüngeren Kollegen wächst, ist nicht Ausdruck von Faulheit. Es ist Ausdruck von Krankheit, Perspektivlosigkeit und Demotivation. Die Älteren können da etwas taffer sein, sie zählen einfach die Totensonntage.

    Ist das menschlich nachvollziehbar, auf jeden Fall!?

    Denn was tut der Dienstherr? Das können die meisten sicher problemlos beantworten.
    Wie stellt sich landläufig die Bevölkerung vor, wie ein Polizist abgesichert ist. Der Staat kämpft für seine Diener. Er steht hinter ihnen oder davor, je nach Betrachtungsweise, aber zumindest ganz nahe bei ihm.

    Bitte lauft des Lachens wegen nicht ganz so weit weg und trocknet die Tränen!

    Wahr ist doch, dass jegliche Möglichkeit vom Dienstherrn genutzt wird, dem einzelnen zusätzlich zu einem „Vorkommnis“ noch eins einzuschenken. Der einzelne ist hier auch allein. Muss sich gegen die Vorwürfe wehren und sieht sich auch noch der Attacken des Dienstherrn ausgesetzt.

    Bleiben wir mal bei den Fakten von oben.
    Die Einsparungen an Personal sollen durch die Spreizung von Abgängen und Zugängen hauptsächlich umgesetzt werden. Bisher gehen zwischen 500 und 700 Kollegen pro Jahr in den Ruhestand. Versprochen wurde ein Einstellungskorridor von jährlich 300 Anwärtern. Ich war beim Packen der Begrüßungs- Mappen für die Neuankömmlinge beteiligt. Es waren nur 250 Mappen. Und das nicht weil wir nicht ausreichend Mappen hatten oder wir nicht zählen können.

    Stellenabbau von etwa 11500 Polizisten auf ca. 8000 in den nächsten Jahren.

    „Geniale Vordenker“ sind ja der Meinung, dass vier Bürgerpolizisten ein Revier ersetzen. Wenn man personengebundene Aufpasser hat, kann man schon mal ins Schwärmen geraten.

    Wie schön muss die Zeit gewesen sein, als der Schutzmann an der Ecke noch von jedem gegrüßt wurde. Der lief da allein mit seiner Pickelhaube, stellt Euch das Mal vor.
    Heute ist es schon bedenklich eine Jugendgruppe mit einer Streifenwagenbesatzung zum Verlassen der Szenerie aufzufordern.

    Und wie soll das unter diesen Voraussetzungen weitergehen? Ich empfehle jedem, der fragt, sich ganz besonders für die Prävention und den Schutz der eigenen Kinder einzusetzen. Denn Prävention findet ja auch immer weniger statt. Fragt in den Schulen nach, wer das nicht weiß.

    Ist das nicht unlogisch? Ist es nicht, denn Prävention lässt sich schwer in Legislaturperioden abrechnen.

    Also immer schön die Probleme kultivieren und sie am Ende vor der schrumpfenden Gemeinde an polizeilichen Sicherheitskräften auskippen.
    Wir brauchen ja keine Sicherheit, da wir im zivilisierten Europa leben. In Spanien und Griechenland war es in diesem Jahr auch immer sehr zivilisiert bei der besten Sicherheitslage, olé.

    Jedoch dürften die spanischen und griechischen Behörden zumindest ausreichende rechtliche Grundlagen haben.
    Wie wollen wir das hier eigentlich gestern, heute und morgen realisieren?

    Laut Veröffentlichung des Bundesgesetzblattes 866 vom 24.04.2006 wurde mit dem Ersten Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht und vom 29.11.2007 mit dem Zweiten Gesetz zur Bereinigung von Bundesrecht, unter anderem folgendes neu geregelt:

    „… Artikel 67 Änderung des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung
    Die §§ 1 und 5 des Einführungsgesetzes zur Strafprozessordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 312-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 12. August 2005 (BGBl. I S. 2360) geändert worden ist, werden aufgehoben.

    Artikel 49 Änderung des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung
    1 Gesetz verweist aus 1 Artikel auf Artikel 49 | geänderte Normen: mWv. 25. April 2006 EGZPO § 1, § 2, § 13, § 16, § 17, § 20 (neu), § 20, § 22 (neu), § 32 (neu), § 33 (neu), § 34 (neu)
    § 1 (aufgehoben)…“

    „…Artikel 57 Aufhebung des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
    Das Einführungsgesetz zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten vom 24. Mai 1968 (BGBl. I S. 503), zuletzt geändert durch Artikel 25 des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3574), wird aufgehoben…“

    Was wird in den Einführungsgesetzen i.a.R. geregelt?
    Richtig!
    Der Geltungsbereich.

    In allen drei Einführungsgesetzen sind die Geltungsbereiche entfallen!!!
    Ist das ein wichtiger Umstand?

    Das beantwortet das Bundesverwaltungsgericht wie folgt:
    „…Gesetze, die keinen räumlichen Geltungsbereich definieren, sind NICHTIG!

    Diese Gesetze sind wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147)!
    „Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen können. Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt, ist unbestimmt und deshalb wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig.“
    (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147).
    „Hierbei hat der Normgeber überdies zu beachten, daß sich eine derartige Norm in aller Regel nicht an einen fachlich qualifizierten Personenkreis wendet, er mithin nicht davon ausgehen kann, jedermann könne Karten oder Texte mit überwiegendem juristischen Inhalt lesen.“ (BVerwG a.a.O) (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963)…“

    Welches Gesetz gilt dann nun?

    Die StPO, die ZPO und das OWiG schon mal nicht, da keiner weiß, wo man es anwenden könnte.

    Auf welcher Grundlage kann dann ein Vollzugsbediensteter agieren?

    Ich weiß es leider nicht.
    Was ich jedoch sicher weiß, ist dass §839 und in Folge §823 BGB gelten.

    Nur bleibt die Frage, wer kann den Anspruch durchsetzen und wo?

    Da diejenigen, die uns mit Sparpolitik und anderen Phrasen den Personalabbau begründen, ganz sicher wissen, wie die formaljuristische Situation aussieht, lässt zu der Frage kommen, warum dies alles mit welchem Hintergrund und zu wessen Nutzen passiert?

    Eines sei bemerkt, zu Nutzen des einzelnen Vollzugsbediensteten sicher nicht. Und in der Folge zu Gunsten der normalen Bevölkerung auch nicht.

    Für wen soll das dann gut sein? (im Übrigen wurde in dem 2. Bundesbereinigungsgesetz (2. BMJBBG) im Rahmen einer doppelten Verneigung zum Besatzrecht jenes wieder hergestellt)
    Also hier noch mal ganz deutlich. Ich habe Angst…

    Volker Schöne
    Landesvorstand

    Quelle: Deutsche Polizeigewerkschaft vom 28.09.2011

    Anmerkung: Der Beitrag wurde zwischenzeitlich und erwartungsgemäß entfernt. Diese Reaktion gibt Aufschluss über das, was Volker Schöne deutlich machte. – Man muss in der BRD Diktatur Angst haben, wenn man sein Recht auf freie Meinungsäüßerung gem. Artikel 19 UN Zivilpakt in Anspruch nimmt. Selbst in einer Gewerkschaft !

    Kommt es jetzt zu Mobbing gegenüber Herrn Schöne ? Werden die Methoden aus der Richtlinie 1/76 des Ministeriums für Staatssicherheit zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge, die Zersetzung von Menschen betreffend, angewendet ?

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    https://menschenrechtsverfahren.wordpress.com/2011/09/29/vorstand-der-deutschen-polizeigewerkschaft-bestatigt-die-nichtexistenz-von-stpo-die-zpo-und-das-owig/

  • Was ich noch vergessen habe , bin auch betroffen . Heute habe ein Brief von P&C bekommen . Auf Kulanz wurde Verstoßzeit zurück gezogen , weil wir Kaufbeleg hingeschickt haben. Und wie immer
    ,, Dieses Brief wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig ,, Die stellen sich wie alle Behörde alles ohne Unterschrift !! Dabei gibst viele Gerichtsurteile , das nicht unterschriebene Brief nur Papier Wert ist = nichtig

    Zwingende Unterschriftspflicht pers. Unterschrift
    und das Kürzel „i.A.“. BGH Urteil Zwingende Unterschriftspflicht pers. Unterschrift und
    das Kürzel „i.A.“.
    Der BundesGerichtsHof urteilte:
    die Unterzeichnung mit dem Zusatz „i.A.“ (im Auftrag, w.m.) gibt, im Gegensatz zur Unterzeichnung „i.V.“ (in Vertretung, w.m.) zu erkennen, dass der Unterzeichnende für den Inhalt der Rechtsmittelschrift keine Verantwortung übernimmt. Somit auch nicht haften möchte.
    (BGH, Urteil vom 19. Juni 2007 – VI ZB 81/05 – BGH, Urteil vom 31. März 2002 – II ZR192/02-BGH, Urteil vom 5. November 1987 – V ZR 139/87)
    „Die rechtlich zwingenden Grundlagen für die eigenhändige Unterschrift finden
    sich in den §§ 126 BGB, 315 ZPO, 275 StPO, 117 I VwGO und 37 III VwVfG.
    Zur Schriftform gehört grundsätzlich die eigenhändige Unterschrift (vgl. z.B.
    Urteil vom 6. Dezember 1988 BVerwG 9 C 40.87; BVerwGE 81, 32 Beschluss
    vom 27. Januar 2003; BVerwG 1 B 92.02 NJW 2003, 1544).
    Zwar hat der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes entschieden, dass bei Übermittlung bestimmender Schriftsätze auf elektronischem Wege dem gesetzlichen Schriftformerfordernis unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne eigenhändige Unterschrift genüge getan ist (Beschluss vom 5. April 2000 GmS-OBG 1/98 Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 15); diesgilt aber nur in den Fällen, in denen aus technischen Gründen die Beifügung einer eigenhändigen Unterschrift unmöglich ist und nicht für die durch normale
    Briefpost übermittelten Schriftsätze, deren Unterzeichnung möglich und zumutbar ist (vgl. BFH, Urteil vom 10. Juli 2002 VII B 6/02 BFH/NV 2002, 1597; Beschluss vom 27. Januar 2003 BVerwG 1 B 92.02
    a.a.O.)
    Ergo:
    Somit bist Du / sind Sie darüber informiert, dass ein Verwaltungsschreiben, ein Urteil, ein Beschluss, ein Haftbefehl oder auch ein Bußgeldbescheid, das/der dem Adressaten nicht mit Originalunterschrift vorgelegt wird, also auch für die Verwaltung nur ein nichtiger und damit ein nicht existierender Verwaltungsakt.
    Täuschung im Rechtsverkehr ist nun mal ein Geschäft und hier muss zwingend Gewinn orientiert gearbeitet werden. Es ist also offensichtlich das hier ein Stillstand der Rechtspflege eingetreten ist. Man spricht auch hier von einen Rechtsbankrott der offensichtlich ist.
    Allerdings kann sich nur der erwehren wenn er / sie deutscher Staatsangehöriger ist und somit seine natürliche Person und seinen Familiennamen wiedererlangt hat.
    Dann damit ist man gemäß Art. 25 GG und Art.5 Abs.1 und Art. 6 EGBGB eben Grundrechteträger. Merke ! Mensch – Maske
    Person – Juristische Person = ohne Recht auf Recht – natürliche Person mit einer Staatsangehörigkeit = Staatsbürger mit Rechten u.
    Pflichten siehe GG.
    ich (Mensch) habe eine natürliche Person und bin diese Person nicht sondern nutze diese im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Siehe 116 GG ( übrigens können nur Deutsche auf das GG zurück greifen) für alle anderen zählen jedermann Recht ist niemanden Recht.
    Denn wenn du das hier nicht beweisen kannst bist du mutmaßlich Staatenlos. Das ist in der zwischen zeit bewiesen.

  • Mein Tatort Samstag 8:35 Uhr auf dem Parkplatz nahe der Aachener Straße 70A, 40223 Düsseldorf
    Dort darf Park und Control die Kundschaft verärgern. Sicher war es mein Fehler nicht an die Parkkarte gedacht zu haben. Die ersten Geschäfte öffnen gegen 8:00 Uhr, der Parkplatz entsprechend leer und mit einer Parkkarte kann man 2 Stunden kostenlos parken. Ich habe ca 30 min geparkt und durfte nun das 30 Euro Ticket von meinem Scheibenwischer entgegen nehmen. Also solange die Geschäfte von Park und Control so bleiben und scheinbar akzeptiert werden, werden ADLI, EDEKA, DM und die weitere Nachbarschaft nicht mehr mit mir und meinen Einkäufen rechnen dürfen.

  • es sind ganz einfach neuzeitliche wegelagerer .
    aus dem grunde kaufe ich nicht mehr dort ein ,wo die schilder dieser abzockerkontrolldienstleister zu sehen sind.ganz einfach.
    oder ich werde meine einkäufe mit dem fahrrad erledigen,ist sogar gesünder.
    einfach nachmachen .

    mfg

  • abzockerei und wegelagerei stimmt alles.
    hinzu arroganz der kontrolluere/inen.
    sie meinen wohl,sie seien hier die bestimmer ,diese kleinen lichter!
    es gibt noch andere ehrlichere minijobs ,diese könnten sie annehmen,man muß schon besonderer couleur sein,um diesen job auszuführen.
    seit diese taten bei bestimmten märkten auftauchen ,kaufen wir schon lange nicht mehr dort ein ,oder nutzen fahrrad und kein fahrzeug mehr.
    hat auch was für sich.
    bleibt man gesund ,durch diese krankhaften wegelagereien.

  • Das Gute an diesem Forum: Wir sehen, dass wir nicht allein sind und können uns gemeinsam gegenüber den Geschäftspraktiken von Firmen wie Park & Control wehren

    Bei mir war es so, dass ich vorletzten Montag abend dort geparkt habe und im Stress einfach die Parkscheibe vergessen hatte. Aber ich traf direkt nach meinem Einkauf mit Einkäufen und Kassenzettel noch in der Hand auf den Parkwächter. Der erklärte mir, man wolle die Aldi-Kunden nicht vergraulen und könne daher mit Kassenzettel im Internet eine Stornierung beantragen und dann würde das Verfahren eingestellt.

    Dies habe ich getan, mit dem Ergebnis, dass nach zehn Tagen ein maschinell erstelles Standardschreiben zurück kam, ich müsse dennoch zahlen. Ich kann gut verstehen, dass es Park & Control darum geht möglichst viel zu verdienen. Ob diese Geschäftspraxis mittelfristig klug ist, wage ich allerdings zu bezweifeln.

    Denn erstens habe ich aldi angeschrieben, ihnen gesagt, dass ich seit 20 jahren treuer Kunde dort bin, für 250 Euro monatlich dort einkaufe und künftig bei der Konkurrenz einkaufen gehen werde, wenn ich in einem zerstreuten Moment (und mit Kindern und anstrengendem Beruf gibt es diese Momente) mit 30 Euro bezahlen soll. Antwort von aldi steht noch aus!

    Zweitens berichte ich im Bekannten- und Freundeskreis von dem Erlebten und rate meinen Freunden Geschäfte, die von solchen Firmen kontrolliert werden, zu meiden.

    Drittens nutze ich von nun an (und dies ist heute der allererste Schritt) alle möglichen Foren und Möglichkeiten diese Praktiken anzuprangern.

    Leute, tut es mir gleich. Schickt eine Beschreibung Eurer Erlebnisse an Verbraucherschutzmedien und Magazine. Je mehr wir sein, desto eher werden sich aldi & co überlegen, wie und vor allem mit wem sie künftig ihren Parkraum bewirtschaften.

    • Lieber Guenther.

      Selbst dran Schuld. Sie haben sich bei dem Verein selbst gemeldet um eine Stornierung der Strafgebühr zu erbeten. Sie haben somit indirekt zugegeben, dass Sie den Parkverstoß begangen haben. Wenn der Verein vor Gericht zieht, haben die sehr gute Chancen zu gewinnen, schließlich wurde der Verursacher ermittelt, durch Eigentor.

      Ich verstehe die ganze Aufregung nicht, Aldi interessiert es nicht, ob Sie jetzt bei Lidl einkaufen. Glauben Sie mir das interessiert die nicht.

      Warum befassen Sie sich damit. Wer sich mit der Materie beschäftigt, der weiß, saß die nur den Verursacher belangen können. Sollte mal eine Rechnung oder Mahnung bekommen, erst dann hätte ich einmal kurz mitgeteilt, dass ich nicht der Fahrer war und auch nicht weiß, wer es war. Der Fall wäre dann erledigt….Vor Gericht würden die damit nicht gewinnen.

    • Hallo Guenther,

      mir ist gleiches letzte Woche passiert.

      Tatvorwurf: Parken ohne Parkscheibe BGB §858.
      Aldi Parkplatz Kennedyallee Bonn-Plittersdorf

      Und ich habe genau so, wie Du reagiert.
      Via Email sofort Widerspruch eingelegt und Aldi über die Wegelagerei informiert. Ich kaufe bereits seit 30 Jahren wöchentlich bei Aldi ein und das monatliche Budget beträgt auch 250 Euro. Das entspricht in 30 Jahren (ohne die Inflation zu betrachten) einem heutigen Umsatz von 90000 Euro. Lebe ich noch 30 Jahre reden wir von 180000 Euro.

      Ganz schön viel Geld, darüber muss man sich erst einmal klar werden. Mir geht es nicht darum, Aldi zu boykotieren oder zu bestrafen. Fakt ist aber, dass man so die Stammkunden, wie uns, vergrault.

      Ich werde wohl keinen Aldi mehr anfahren, dass ist aber mehr meiner Aufmerksamkeit geschuldet. Die Schilder sind sehr hoch auf weißen Grund vor weißen Hauswänden aufgestellt, also extrem kontrastarm. Ich musste auf spielende Kinder vor der Zufahrt achten, also nach vorne und unten schauen. Mit höchster Konzentration und Aufmerksamkeit bin ich auf den Parkplatz gefahren, um die Kinder nicht in Gefahr zu bringen. Trotzdem, das Schild habe ich einfach nicht gesehen, und das ist sicherlich auch so gewollt.

      Der Parkplatzbewacher hat mich sicherlich beim Einkauf (Dauer 15 min) beobachtet und schnell gehandelt, damit er die Zahlungsaufforderung bevor ich wieder draussen bin.

      Es gibt hier den Hinweis, man soll es drauf ankommen lassen und darauf setzen, dass der Fahrer einen Vertrag eingeht, nicht der Halter. Dann geht es aber nur um das Vermeiden der Zahlung.

      Das Geschäftsmodell dieser Unternehmen besteht darin mit der Vergesslichkeit der Aldi Kunden Gewinn zu generieren. Da kommt es auf die paar Nichtzahler, die sich rauswinden können, nicht an.

      Ich denke, man sollte die Sache offensiv angehen. Dein Ansatz ist der Richtige: Öffentlich die Sache anprangern, Kommunikation mit Freunden, den Standpunkt vertreten und so ein öffentliches Bewußtsein schaffen.

      Ich werde Aldi nicht mehr anfahren. Mir ist das Risiko zu hoch, versehentlich eine Zahlungsaufforderung zu kassieren. Die Strategie ist also Fehlervermeidung und Risikominimierung durch Verhaltensänderung. Wenn Aldi glaubt, ich lasse mich gängeln und lerne durch Bestrafung, dann muss ich sagen, nein, das wird mir wieder passieren, ich kann es nur verhindern, indem ich erst gar nicht dort hin fahre und mir angewöhne, dort einzukaufen, wo der Kunde nicht durch Wegelagerer abgezockt wird.

      Der Erfolg von Aldi basiert darauf, dass Stammkunden, wie Du und ich, regelmässig dort einkaufen. Der Discounter Markt ist gesätigt, ein Wachstum ist nicht mehr möglich. Eigentlich erstaunlich, dass Aldi es darauf anlegt, seine Stammkunden zu verlieren.

      Ich bin jetzt auch mal gespannt, wie Aldi reagiert. Das Ziel muss sein, dass die Handelsketten erkennen, dass das Vergraulen von Kunden den Unternehmen schadet. Es kommen bestimmt nicht mehr und neuen Kunden, wenn die Langzeitparker erst einmal vertrieben sind. Blöd, wenn dann auch noch die Stammkunden wegbleiben.

      Ich werde die Geschichte bis zum Ende durchziehen und gerne auch darüber berichten. “Tatvorwurf”? Ich habe keine Straftat begangen! Besitzstörung? Ich habe mit den Willen von Aldi dort geparkt! Also keine verbotene Eigenmacht!

      Aldi soll mich als Kunden ernst nehmen. Ich finde 180000 Euro Umsatz mit mir im Laufe meines Lebens sind durchaus ein Grund dies zu tun.

      Also Guenther, lass uns Aldi zeigen, dass wir auch anders können.

      LG Norbert

  • Moin,
    habe Ende Oktober in Lübeck auf einem Parkplatz für mehrere Geschäfte geparkt. Nicht lange … ne Stunde oder so. Zurück am Auto bemerkte ich keinen Zettel o.ä. Jetzt nach knapp drei Wochen bekam ich Post von Park & Control, 30 Euronen + Halterermittlung +Mahngebühr (2,50) da ich auf den Zettel nicht reagiert hätte. Meine Vermutung ist, das Park & Control die Autos beweiskräftig fotografiert (bei mir 3 Fotos, das letzte mit “Ticket”), dann aber das Ticket selbst entfernt, um diese 2,50 Euronen auch noch zu kassieren. Dummerweise habe ich schon bezahlt … 36,50 gesamt …!Abzocke ist noch untertrieben. Wie gesagt, nur ne Vermutung … !

  • Moin,
    habe Ende Oktober in Lübeck auf einem Parkplatz für mehrere Geschäfte geparkt. Nicht lange … ne Stunde oder so. Zurück am Auto bemerkte ich keinen Zettel o.ä. Jetzt nach knapp drei Wochen bekam ich Post von Park & Control, 30 Euronen + Halterermittlung +Mahngebühr (2,50) da ich auf den Zettel nicht reagiert hätte. Meine Vermutung ist, das Park & Control die Autos beweiskräftig fotografiert (bei mir 3 Fotos, das letzte mit “Ticket”), dann aber das Ticket selbst entfernt, um diese 2,50 Euronen auch noch zu kassieren. Dummerweise habe ich schon bezahlt … 36,50 gesamt …!Abzocke ist noch untertrieben. Wie gesagt, nur ne Vermutung … !

  • Bei mir wurde auch gesagt das man den Einkaufszettel im internet einschicken soll und man würde dann auf die Vertragsstrafe verichten. Gesagt getan . Trotzdem Mahnung erhalten nach 11Tagen.
    Die e-mail soll nicht angekommen sein.. Also nochmal geschickt . Nun soll es zu spät sein.
    weiss hier jemand wie lange eine Halterabfrage dauert? sollte mich doch wundern wenn das so schnell ginge zumal bei uns eine Onlineabfrage nicht möglich ist.

    • Rainer,
      ich denke der “Kontrolleur” vor Ort wollte bloß keinen Streß mit dem Fahrer des Autos haben und erfindet Ausreden um die gute Stimmung zu bewahren.
      Er hätte ja warten können ob einer aus dem Markt kommt und sich die Quittung zeigen lassen können.
      Es läuft aber genau anders herum, sobald jemand seinen Wagen verlässt rennen sie hin und schauen ob eine Scheibe ausgelegt ist.
      Wenn nicht hat man in 2 Minuten ein “Ticket”.
      Einmal erfasst wird es Park & Control auf jeden Fall versuchen, abzukassieren.

      Die Halter-Abfrage geht in der Tat sehr schnell, ich frage mich aber ob die rechtlichen Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Es liegt ja kein Unfall oder Verkehrsvergehen vor
      sondern eher ein privater Disput. Würde mich mal interessieren, mit welcher Begründung
      die Park Control da nachfragt.

      Grundsätzlich sollte man dem Ticket widersprechen und nicht zugeben, dass man selbst gefahren ist. Dieses ganze Konstrukt ist als zweifelhaft anzusehen. Eine Vertragsstrafe kann -wenn überhaupt- gegen den Fahrer ausgesprochen werden und man ist nicht verpflichtet gegenüber einer Privatfirma Auskunft zu geben wer mit dem Wagen gefahren ist.

      • Die Behörden handeln korrekt und müßen die Halterdaten auf Nachfrage herausgegeben, da diese zur Geltendmachung zivilrechtlicher Ansprüche benötigt werden. Dies ist die einzige Möglichkeit den möglichen Verursacher ausfindig zu machen, indem man den Halter des Fahrzeuges damit konfrontiert und auf diese Weise versucht Kenntnis vom Verursacher zu erlangen. Vor Gericht wird der Verursacher i.d.R. auch erfolgreich verklagt werden können, insbesondere die großen “Parkkontrollfirmen”, haben meistens die ganzen Hinweisschilder korrekt aufgestellt und haben wirksame AGBs!

        !ABER! ABER! ABER! ABER! ABER! ABER!

        Es kann nur der Verursacher belangt werden. Der Halter ist nicht unbedingt der Verursacher, und der Halter ist nicht verpflichtet angeben zu müssen, wer gefahren müssen. Diese Parkfirmen müssen den Beweis erbringen, wer konkret gegen die AGBs verstoßen hat. Diesen Beweis können die mit Ihren Kontrollmethoden nicht erbringen. Wenn natürlich jemand dies freiwillig zugibt, sieht es anders aus.
        Wer nun einen Einkaufsbeleg dort hinschickt und darum bittet von einer Strafe abzusehen, diesem ist doch selbst nicht mehr zu helfen. Die Person hat sich regelrecht selbst verraten diesen Verstoß begangen zu haben, warum sollte diese Firmen jetzt auf den Anspruch verzichten?
        Die Firmen leben doch nur davon, dass jemand tatsächlich bezahlt. Diese Firmen existieren nur, weil sich genug Menschen finden, die so etwas bezahlen. Würde eine kritische Masse an Verursachern nichts bezahlen, dann würde sich der Betrieb für diese Firmen nicht lohnen und diese würden vom Markt verschwinden….

        Es bringt nichts sich mit diesen Firmen groß zu befassen, und ärgern darf man sich auch nicht. Freut euch über jeden Brief, jede Mahnung….es sind alles Kosten die denen entstehen (auch die Halterabfrage kostet ca. 6 EUR). Da ihr schlau seid, werdet ihr doch nicht verraten wer gefahren ist, sodass diese Firmen von euch nichts bekommen….mit jedem Brief….wir deren Umsatz gesenkt, bis sich das ganze nicht mehr lohnt und diese Firmen sich auflösen……

  • Liebe „Geschädigtengemeinde“,
    vor Kurzem hat es auch mich erwischt, und zwar am Parkplatz der Firmen Deichmann, Dehner, Media Markt Lahr. Eigentlich dachte ich, das der „Spuk“ mit dem kostenpflichtigen Parken nach Beendigung der Landesgartenschau (war daneben) nun zu Ende sei – denkste!
    Offenbar wurde die Fläche (ehemaliger OBI Parkplatz steht übrigens LEER, also absolut kein Bedarf für eine „Parküberwachung“) „von den Eigentümern“ (lt. Auskuft der Dame im Deichmann) an die Privatfirma zur Überwachung übergeben.
    Ich also ahnungslos rein gefahren und als ich mit meinen Einkäufen aus der Fa. Deichmann und Media Markt (Belege vorhanden!) wieder raus kam – 30 EUR gelbes Knöllchen am Scheibenwischer (der lt. meinen Recherchen von der Rechtsprechung übrigens nicht als „ordnungsgemäßer Zustellort“ gewertet wird, aber das nur nebenbei).
    Ich also erstmal recherchiert, was in so einem Fall von der Gemeinde (Stadt Lahr) verlangt würde: 10-30 EUR je nach Länge der Parkdauer ohne Parkscheibe.
    Dann schnurstracks in die Fa. Deichmann rein und beschwert:
    „Da können Sie so einen Kulanzantrag der Fa. Park & Control ausfüllen…“
    DEN TEUFEL werd ich tun und denen brühwarm meine Daten servieren, damit der „Kulanzantrag“ dann doch abgelehnt wird und die bequem ohne weitere Kosten meine Daten bekommen.
    Habe dann die Einkäufe umgehend zurück gegeben mit dem Hinweis auf den Strafzettel.
    Parallel werde ich eine Beschwerdemail an Deichmann richten – und an Media Markt.
    Wie kann man als Geschäft bitte so doof sein und sich so eine Abzockerfirma vor die Haustüre holen und das bei einem Parkplatz, bei dem IMMER MINDESTENS 50 Parkplätze LEER stehen?!?
    Da fällt mir nur ein ein: Profitgier…würde mich mal interessieren, ob die Geschäfte am Umsatz beteiligt werden.
    Die Schilder dort sind zwar nach meinen Recherchen zum Thema „rechtlich einwandfrei“, jedoch genau so montiert, dass sie entweder bei der Einfahrt in den Parkplatz genau von der vorderen A-Säule des Autos verdeckt werden, die restlichen sind so hoch montiert, dass sie genau oberhalb des normalen Sichtfeldes hängen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…;)
    Ich bin nun gespannt auf die Stellungnahmen der Firmen zum Thema.
    Bis dahin werde ich mir jeden Samstag 1 Std. Zeit nehmen und die Ankommenden auf dem Parkplatz auf die Auslage der Parkscheibe hinweisen, heute waren das innerhalb 10 Minuten ca. 10 Leute, die ALLESAMT die Schilder übersehen hatten….aber darauf basiert ja ganz offensichtlich das „Geschäftsmodell“. Aber meine 30 EUR wird ich denen damit gewaltig vermiesen!

  • Update: Deichmann sind seine Kunden ganz offensichtlich “wurscht”:
    lapidarer Verweis in der Antwortmail auf das besagte “Kulanzformular”
    Gut, dann eben mit Anwalt und Öffentlichkeit…

  • Immer wieder erstaunlich, wieviel Zeit und Aufwand investiert wird, nur um zu rechtfertigen, daß man zu deppert/borniert war, Schilder zu lesen und/oder eine Parkscheibe korrekt eingestellt auszulegen. Was ist daran so schwer?
    Die Märkte sind in jedem Fall die Leidtragenden: Parkplatz voll, Laden leer, und die Deppen unter den echten Kunden machen ihnen auch noch Vorwürfe, daß sie ihnen helfen wollten, endlich wieder Parkraum zu haben. Und verdienen tun die Märkte an keinem einzigen Knöllchen etwas.

    Nur am Rande: P&C ist ein rabenschwarzes Schaf in der Branche, was die bewußte Abzocke angeht.
    Es gibt auch andere Unternehmen, die die Sache wesentlich besser abhandeln. (offensichtliche Kunden ansprechen statt verwarnen, Parkscheiben verschenken, Kulanzstorno bei Nachweis des Einkaufs etc.)
    Aber die Unbelehrbaren sterben halt nie aus. Viel Spaß beim sinnlosen Lamentieren ohne Not!

    Armes Deutschland. Herr, schmeiß Hirn vom Himmel!

    • Wenn man mal LESEN würde…(jaja, schmeiß Hirn vom Himmel usw…)
      Der Parkplatz steht IMMER halb leer und die Schilder sind BEWUSST so montiert, dass man sie übersieht.
      Und ein Storno bei Einkaufsnachweis erfolgt NICHT!!!
      Also REINE ABZOCKE und sowas gehört VERBOTEN!!!
      Inzwischen hat mir meine Rechtschutzversicherung angeboten, die mittlerweile 36,50 EUR Kosten zu übernehmen, um einen evtl. teureren Rechtsstreit mit ungewissem Ausgang zu “umschiffen”…leider nicht zielführend zur Ausrottung einer solchen Wegelagerei, aber ich habe das Angebot auch aus Zeitgründen angenommen…

    • Vielen Dank für Ihren wohltuend unaufgeregten und sachlichen Beitrag.
      Auch bei uns im Rheinland (ich kenne diese Art der Privatparkplatz-Kontrolle aus Düsseldorf u. Leverkusen) läuft es ähnlich wie von Ihnen beschrieben: Kunden werden angesprochen, gebeten, Parkscheiben auszulegen und beim Vorzeigen eines Kassenzettels des entsprechenden Supermarktes wird auf die Erhebung einer Vertragsstrafe verzichtet. Aber natürlich macht hier auch der Ton die Musik: Wer die dort tätigen Parkplatz-Kontrolleure unhöflich oder rüde angeht (so, wie sich hier einige Kommentatoren geäußert haben, liegt die Vermutung nahe, dass sie “in freier Wildbahn” ähnlich pampig auftreten), der darf kaum auf Nachsicht und Entgegenkommen hoffen. Andererseits kommt man mit Höflichkeit und Freundlichkeit i. d. R. auch in solchen Situationen deutlich weiter als mit Unhöflichkeit, wie ich selbst in einem solchen Fall erleben konnte.

  • Achtung! Action Parkplatz in Gummersbach-Dieringhausen, Oberbergischer Kreis, NRW Nordrhein-Westfalen. Abgestellt um Parkscheibe aus Kofferraum zu holen. 30 Euro “Ticket” erhalten! Unseriös und Action-Discounter in Dieringhausen meiden!!!

  • Eine Frage: Wenn P&C rechtlich gesehen die Daten des Halters nicht ermitteln oder ermitteln lassen darf, könnte ich doch P&C oder die Behörde aus datenschutzrechtlichen Gründen anzeigen oder nicht?

  • Rechtlich gesehen darf der Parkraumbewirtschafter die Daten ermitteln, wenn er vom Eigentümer per Vollmacht dazu ermächtigt wurde.

  • Liebe Leute, ich werde das bezahlen, mir sind die 30 € echt vergleichweise egal. Das Unternehmen allerdings, was mir diesen Spaß erlaubt hat war denn’s Biomarkt und dm. Natürlich boykottiere ich diese beiden Supermärkte von nun an. Und ich versuche auch, dass möglich groß an die Glocke zu hängen, dieser Kommentar gehört auch dazu.

    Wieso fangt Ihr nicht alle an, die Unternehmen mit dem Hinweis auf diese Parkgeschichte negativ zu bewerten? Ich glaube, das nützt mehr, als da rechtlich irgendwie was zu machen.

    • Hallo Jorn,
      ich habe mir in einem ähnlichen Fall die Mühe gemacht, alle Geschäfte um den betreffenden Parkplatz herum anzuschreiben. Dabei hat sich herausgestellt, dass nicht die Geschäfte wie Real, Bauhaus o. ä. die sog. “Parkraumbewirtschaftung” veranlassen, da sie i. d. R. nur Mieter in den Objekten sind. Die Verträge mit Park&Control u. a. schließen die Eigentümer der Einkaufszentren. Die einzelnen Geschäfte wie der von dir erwähnte DM haben darauf tatsächlich keinen Einfluss. Im Gegenteil sind auch die überhaupt nicht begeistert von dieser modernen Wegelagerei, weil ihnen dadurch vereinzelt Kunden ausbleiben. Doch auch nur vereinzelt. In Lübeck z. B. findest du vor entsprechenden Geschäften kaum noch einen Parkplatz, der nicht “bewirtschaftet” ist.
      Da hilft nur die automatische Parkscheibe.

  • Ich kenn das zu gut.

    Wir waren an einen Bahnhof gestanden und haben grad unsere Tochter ins Auto, bzw noch eine Flasche fertig gemacht und das Ticket war grad mal 2 oder 3 Minuten abgelaufen, dann kamm die Dame her drückte uns den Zettel in die Hand mit 30 Euro Gebühren. Ich meinte zu ihr, ob das ihr ernst ist, das sie doch sieht das wir grad die kleine ins Auto haben und ihre Flasche fertig gemacht haben. Ihre Antwort, naja wenn das so ist, gibt’s gleich noch einen dazu und für jede Minute gibt’s ein neues Ticket.

    Hab das alles denen in der Zentrale per Mail geschickt und siehe da, ich musste dann nichts bezahlen. Aber angeblich hab ich nun an den Bahnhof hausverbot. Davon aber noch nie was gesehen und gehört

  • Hallo,Jens, bei mir auch in Berlin hat passiert gleiche Scheisse wie bei dir, hab ich gleich Widerspruch gelegt, aber hab ich Gefühl, dass ich kriege kein Antwort, und mache ich so wie oben Antanas geschrieben hat

    ” Bis heute ich hab überwiesen ca. 18 Euro mit 20 Überweisungen, innerhalb 1 Woche, und der Rest von 12 Euro wird später gesendet. Im zettel stand das ich beim überweisen, als Verwendungszweck muss eintragen Vorgangsnummer und Kennzeichen von das Auto, aber hoffe ich das ist kein Pflichtfeld, und vielleicht die letzte 7-10 Überweisungen ich kann zufällig alle mit Fehler ausfüllen.”
    Wichtig ist, das man zuhause Überweisung hat wo steht das 30 Euro auf Obengenannte Konto gegangen sind, und wie viel Überweisungen war 20 oder 30 ist unwichtig. Die Summe in Überweisung muss nicht rund sein, und nicht in einen tag ganze Summe muss geschickt werden. 10 st. in summe 12 Euro wird gesendet von Berlin und die Quittungen werden gleich zu mir geschickt. Die Abzocker werden viele arbeiten um meine Straffe zusammen finden

  • In Hanau bei Lidl neue gelbe Sensoren. Sehen aus, wie Markierungsknöpfe. Viele stellen sich jetzt zwischen die Markierungen und müssen 30€ bezahlen. Laut StVO heben gelbe Markierungen alle anderen Bodenmarkierungen auf. Aber da zählt ja nicht die StVO.

  • Hallo zusammen!
    Die Fa. DELPARK GmbH aus 12527 Berlin RegattaStr. 189 versucht wie PARK&CONTROL mit der gleichen Masche Leute abzuzocken.
    Ich hab in Bayern 10min geparkt und einfach die Parkscheibe vergessen. Dafür wollten die 30€ haben.
    Nach ca. 10 Schreiben von DELPACK aus Berlin wurden aus den 30€ innerhalb von drei Monaten 125€. Fast 100€ nur Mahngebühren! Da aber Mahngebühren dieser Höhe gar nicht zulässig sind und es sogar Urteile vom Bundesgerichtshof gibt, hab ich denen das geschrieben und nie mehr was gehört.
    Einfach abwarten, auf keinen Fall zahlen!
    Die Mahngebühr darf nur so hoch sein wie das Papier auf den sie steht und das Porto gekostet hat. Höchstens 2€!!!
    Siehe auch => https://www.finanztip.de/mahngebuehren/

    Übrigens ist das nicht die erste 30€ Parkgebühr die ich zahlen sollte. Inzwischen bin ich bei vier. Gezahlt hab ich nie etwas!
    Selbst wenn man von einem Anwaltsbüro angeschrieben wird, kann man das Schreiben in die Tonne hauen.
    Gruß Rainer

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