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Verwarngeld-Parken lohnt sich fast nicht mehr

bußgeld parken

Zum 1. April 2013 wurden in Deutschland zum ersten Mal seit 20 Jahren die Verwarngelder für Parksünder angehoben. Mit einem Verwarngeld günstiger davon zu kommen als korrekt zu bezahlen ist jetzt unwahrscheinlicher.

Die Verwarngelder für Falschparker sind fast überall in Deutschland einheitlich. So gilt grundsätzlich, dass 5 EUR Verwarngeld zu zahlen sind wenn man die erlaubte Parkdauer bis 30 Minuten überschreitet. Klassiker wäre hier ein abgelaufener Parkschein, weil man zu spät zu seinem Fahrzeug zurück gekommen ist. Aus der Erfahrung vieler Parkschein-Parker entstand folgende oft ausgeübte Praxis: Das Verwarngeld-Parken. Angenommen das Parken mit Parkschein kostet je 30 Minunten 1,50 EUR. Maximale Parkdauer sind 2 Stunden. In der festen Absicht, erst nach 2 Stunden wieder zu seinem Fahrzeug zurück zu kommen, bezahlt man für 30 Minuten, also 1,50 EUR. Steigt man nach etwa 2 Stunden wieder in sein Auto, ist in der Regel gar nichts passiert oder unter dem Scheibenwischer klemmt ein Strafzettel, auf dem ein Verwarngeld von 5 EUR ausgewiesen wird. Hätte man korrekt für 2 Stunden bezahlt, hätte man 6 EUR einwerfen müssen. Das Verwandgeld ist also mehr Bezahlung des Parkens als Verwarnung. Ein positiver Nebeneffekt solch “kleiner” Strafzettel ist zudem noch, dass sie im Gegensatz zu Bußgeldern nicht in die sog. “Verkehrssünderkartei” in Flensburg eingetragen werden. So zumindest die Praxis, theoretisch kann es natürlich passieren dass der Parküberwachungsdienst nochmals nach 60 Minuten zurück kommt und ein zweites Knöllchen dazu kommt. Parkt man öfters in einer bestimmten Zone und kennt die Touren des Überwachungsdienstes, kann diese Masche relativ gut funktionieren.

Seit dem ersten April sind nun für die ersten 30 überzogenen Minuten 10 EUR fällig, weshalb das Parken ohne Parkschein zumindest etwas teurer als die oft vergebenen Verwarngelder von nur 5 EUR wird. Deutschland liegt damit übrigens immer noch deutlich unter den meisten europäischen Ländern – so gibt es beispielsweise in Italien kaum ein Parkvergehen, das unter 30 EUR kostet.

Mehr Infos und eine Aufarbeitung zahlreicher Irrtümer zum Thema Strafzettel und Blitzer gibt es übrigens in der Kategorie Rechtliches auf autoirrtum.de!

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und die neusten Fahrerassistenzsysteme.

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