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Rot, grün oder Kurzzeit – welche Kennzeichen gibt es in Deutschland?

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Auf öffentlichen deutschen Straßen gilt die Kennzeichenpflicht. Das bedeutet, dass das Fahren mit einem Pkw ohne Kennzeichen nicht gestattet ist, da dies gegen das geltende Verkehrsrecht bzw. die StVO verstößt. Einen Überblick über alle in Deutschland gängigen Kennzeichen finden Sie hier.

Allgemein – was ist ein Kennzeichen?

Das Kraftfahrzeugkennzeichen (Kfz-Kennzeichen), welches umgangssprachlich auch Nummernschild genannt wird, wird von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt. Es besteht aus einer Erkennungsnummer sowie dem Unterscheidungszeichen für den Verwaltungsbezirk. Zulässig sind maximal acht Stellen auf einem Kennzeichen.  Ausnahme sind besondere Kennzeichen für Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, bevorrechtigter Internationaler Organisationen und des Diplomatischen Corps, deren Kennzeichen nur aus maximal sechs Erkennungsnummern bestehen.

„Normale“ Kennzeichenschilder mit schwarzer Beschriftung

Klassische Kfz-Kennzeichen bestehen aus dem Unterscheidungszeichen und der Erkennungsnummer in schwarzer Schrift auf weißem Untergrund und werden sowohl an der Vorder- als auch der Rückseite des Fahrzeugs angebracht.

Die Kennzeichenschilder dürfen während der Fahrt nicht verdeckt sein (z.B. durch Schmutz), spiegeln oder mit Folien oder Glas versehen sein. Neben Unterscheidungszeichen und Kennnummer müssen auch das Euro-Emblem und die blau hinterlegte Länderkennung jederzeit zu erkennen sein.

Wunschkennzeichen

Viele Behörden erlauben sogenannte Wunschkennzeichen, bei denen Fahrzeughalter die aus Buchstaben und Zahlen bestehende Erkennungsnummer personalisieren können. Voraussetzung dafür ist, dass die gewünschte Erkennungsnummer noch nicht vergeben ist und nicht „gegen die guten Sitten verstößt“, beispielsweise durch Buchstaben- und Zahlenkonstellationen, die mit dem Nationalsozialismus in Verbindung stehen.

Oldtimerkennzeichen

Historische Fahrzeuge (d.h. alle Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre und in gutem Zustand sind) können mit einem speziellen Oldtimerkennzeichen gekennzeichnet werden. Dieses wird durch ein „H“ hinter der Erkennungsnummer ausgewiesen.

Kennzeichen für Elektrofahrzeuge

Auch Elektrofahrzeuge können mit einem speziellen Nummernschild gekennzeichnet werden; im Gegensatz zum „H“ beim Oldtimerkennzeichen wird hier der Buschstabe „E“ der Erkennungsnummer angefügt.

Wechselkennzeichen

Zwei Fahrzeuge, die derselben Fahrzeugklasse angehören und Kennzeichenschilder in gleicher Abmessung verwenden, können unter bestimmten Bedingungen unter einem Kennzeichen zugelassen werden.

Saisonkennzeichen

Mit einem Saisonkennzeichen kann ein Fahrzeug für einen bestimmten Betriebszeitraum im Jahr zugelassen werden. Besonders Halter von Wohnmobilen und -anhängern entscheiden sich oft für die zeitliche begrenzte Zulassung, um Kfz-Steuern zu sparen. Der Betriebszeitraum wird auf dem Kennzeichen hinter der Erkennungsnummer angegeben.

Kurzzeitkennzeichen

Kurzzeitkennzeichen sind vorgesehen für Überführungs- und Probefahrten und dürfen nur an einem Fahrzeug für einen maximalen Zeitraum von fünf Tagen verwendet werden. Das Ablaufdatum ist am rechten Rand des Kennzeichens in einem gelben Feld vermerkt. Nach Ablauf müssen die Kurzzeitkennzeichen entsorgt werden.

Rote Kennzeichen

Rote Kennzeichen, oft auch „Händlerkennzeichen“ genannt, werden ausschließlich an zuverlässige:

  • Kraftfahrzeugwerkstätten
  • Kraftfahrzeugherstellern,
  • Kraftfahrzeugteileherstellern
  • und Kraftfahrzeughändlern befristet zugeteilt.

Sie dürfen nur auf bestimmten Fahrten verwendet werden, zum Beispiel für Überführungsfahrten, Probefahrten, Fahrten zur Werkstatt oder Testfahrten nach der Reparatur.

Grüne Kennzeichen

Grüne Kennzeichen sind Kennzeichen mit grüner Schrift auf weißem Grund werden zeichnen steuerbefreite Kraftfahrzeuge aus. Die Zuteilung durch die Zulassungsbehörden erfolgt nur dann, wenn die Genehmigung zur Steuerbefreiung vom Hauptzollamt vorgelegt wird.

Ausfuhrkennzeichen

Ausfuhrkennzeichen werden Fahrzeugen zugeteilt, die ins Ausland überführt werden sollen und sind maximal ein Jahr gültig. Das Ablaufdatum wird am rechten Rand des Kennzeichens auf einem roten Feld angegeben.

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Motoreport Redaktion

Dieser Artikel stammt entweder von mehreren unserer Autoren oder von einem unserer Sponsoren (Kooperation).

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