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Rund um die Kasko-Versicherung: Das sollten Sie wissen

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Sobald man ein Auto bewegt, ist die Kfz-Versicherung in Deutschland ein Muss. Doch welche Versicherung ist die Richtige? In den meisten Ländern ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, um im Falle eines Unfalls Schäden an anderen Personen bzw. Sachgütern abzudecken. Eine Kaskoversicherung dagegen greift noch weiter. Sie sichert auch Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Im Vergleich zur Haftpflicht ist sie eine freiwillige Versicherung.

Unterschiede zwischen Voll- und Teilkasko

Dieser Beitrag zeigt, dass eine Kasko-Versicherung zwar nicht zwingend notwendig ist, aber dennoch viele Vorteile bietet. Die Wahl zwischen Voll- oder Teilkasko kann verwirrend sein. Es gibt ein paar Dinge, die man beachten sollte. Zunächst einmal steht die Überlegung im Vordergrund, welche Risiken genau abgedeckt werden sollen, denn beide Versicherungen decken unterschiedliche Arten von Schäden am Auto ab:

Eine Teilkaskoversicherung leistet im Regelfall Schadensersatz bei Beschädigungen, die nicht durch eigenes Verschulden entstanden sind. Dies inkludiert beispielsweise Zahlungen bei:

  • Diebstahl oder Einbruchdiebstahl
  • Brand und Explosion
  • Sturm, Hagel oder Überschwemmung
  • Schäden durch einen Zusammenstoß mit Tieren wie Wildtieren sowie durch Marderbisse und
  • Glasbruch

Die Abdeckung von Glasschäden am Auto hängt von den Bedingungen der Kaskoversicherung ab. In den überwiegenden Fällen übernimmt die Teilkasko Glasschäden, einschließlich Schäden an der Windschutzscheibe, den Seitenscheiben und dem Heckfenster. Welche Kosten insgesamt abgedeckt sind, kommt zudem auf den jeweiligen Schaden und den Umfang der Reparaturarbeiten an. Die Teilkasko bietet demnach Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs durch äußere Einflüsse.

Die Vollkasko reguliert alle Teilkaskoschäden, übernimmt jedoch zusätzlich Sachschäden, die durch Eigenverschulden oder einen Dritten entstanden sind. Sie zahlt also auch für Schadensfälle, wenn der Fahrer selbst mit dem eigenen Fahrzeug einen Unfall verursacht hat. Zudem greift sie bei Vandalismus, Beschädigung durch unbekannte Dritte (z.B. zerkratzte Karosserie) und sogar bei Fahrerflucht.

Versicherungsbedingungen

 Bei beiden Versicherungsarten gibt es Ausnahmen und Einschränkungen, die in den Versicherungsbedingungen festgelegt sind. In vielen Fällen bieten Kaskoversicherungen weitere Leistungen wie Pannenhilfe und Schutzbriefe. Es lohnt sich daher, verschiedene Optionen sorgfältig abzuwägen und verschiedene Versicherungsgesellschaften zu vergleichen, um die beste Kasko-Versicherung für sich zu finden.  Zunächst sollte man die Versicherungsbedingungen sorgfältig durchlesen, um zu verstehen, welche Schäden von der Versicherung reguliert werden und welche nicht.

Ebenso kann die Prämienhöhe von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich sein. Unter anderem ist eine regelmäßige Überprüfung dahingehend sinnvoll, ob die Kasko-Versicherung noch Ihren Bedürfnissen entspricht. Wenn sich die Lebensumstände ändern, kann sich auch der Versicherungsbedarf ändern.

Die Versicherungssumme sollte ausreichend sein, um im Schadensfall alle Kosten zu deckeln.  Bei Abschluss einer Kasko-Versicherung muss das Fahrzeug bewertet werden. Hierbei wird der aktuelle Wert des Fahrzeugs ermittelt, der als Grundlage für die Berechnung des Versicherungsbeitrags dient.

Nun kommt das Thema „GAP-Deckung“ ins Spiel:

Bei der GAP-Deckung handelt es sich um eine optionale Zusatzversicherung in der Teil- oder Vollkaskoversicherung. Sie zahlt bei einem Totalschaden oder Autodiebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Restwert desselben. Sind die Reparaturkosten maximal 30 Prozent höher als der Wiederbeschaffungswert, kann der Geschädigte fordern, dass die Versicherung die Reparatur trotz des wirtschaftlichen Totalschadens bezahlt.

Für finanzierte Kraftfahrzeuge sowie für Leasingfahrzeuge ist eine GAP-Versicherung sogar verpflichtend.  

 Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Der Versicherungsschutz der Teil- oder Vollkasko-Versicherung gilt in Europa und in den außereuropäischen Ländern, die politisch zur EU gehören. Begrenzt ist dies allerdings auf bis zu sechs Monaten und nur unter der Voraussetzung, dass eine Rückkehr nach Deutschland absehbar ist.

Viele Versicherungen empfehlen einen Auslandsschutzbrief. Das macht dann Sinn, wenn man viel im Ausland unterwegs ist und zusätzliche Leistungen wie Pannen- und Unfallhilfe vor Ort, Weiter- und Rückfahrservice, Rücktransport sowie die Organisation eines Mietwagens in Anspruch nehmen möchte.

Ob im In- oder Ausland: Im Schadensfall ist schnelles Handeln ratsam, was die Meldung des Schadens an die Versicherung angeht. Je schneller Sie agieren, desto schneller kann die Schadensregulierung erfolgen.

Welche Faktoren beeinflussen den Versicherungsbeitrag?

Der Beitrag hängt von vielen Faktoren ab. Zu den bekanntesten Tarifierungsmerkmalen zählen die Typklasse des Fahrzeugs. Hinzu kommen typische Merkmale wie die Jahres-Kilometerfahrleistung und die Zugehörigkeit zu einer Berufsgruppe. Sogar der Wohnort spielt eine Rolle (Einteilung in Regionalklassen). Das sogenannte subjektive Risiko wird ganz wesentlich durch die Fahrererfahrung geprägt. Das bedeutet, dass das Alter des Fahrers berücksichtigt wird – und das aus guten Gründen.

Denn wie ein Blick in die amtliche Unfallstatistik zeigt, sind sowohl sehr junge als auch ältere Fahrer vergleichsweise häufig Hauptverursacher von Unfällen. Die auf ca. 100 Millionen Versicherungsverträgen basierende Kraftfahrt-Statistiken des Statistischen Bundesamts bestätigen, dass Fahrer dieser Altersgruppen im Schnitt vergleichsweise mehr Schäden verursachen als Fahrer mittleren Alters.

Die individuelle Situation wird jedoch nicht allein vom Alter des Fahrers bestimmt:  Bleibt der Vertrag jahrelang unfallfrei, profitiert der Versicherungsnehmer umgekehrt über den Schadenfreiheitsrabatt, der seinen individuellen Beitrag senkt. Auch weitere Faktoren wirken sich auf die Höhe der Versicherungskosten aus – etwa ob der Wagen sicher in einer Garage untergebracht werden kann.

Wie wird der Schadenfreiheitsrabatt berechnet?

Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist ein Bewertungssystem in der Kfz-Versicherung, das die Schadenfreiheit des Versicherungsnehmers belohnt. Je länger der Versicherungsnehmer keinen Versicherungsschaden verursacht, desto höher steigt er in der SF-Klasse und desto günstiger wird seine Versicherungsprämie.

Eine Hochstufung der SF-Klasse erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden bei seiner Versicherung meldet, für den er selbst verantwortlich ist. In diesem Fall wird er in eine niedrigere SF-Klasse eingestuft und seine Versicherungsprämie erhöht sich. Die genaue Höhe der Hochstufung hängt von der aktuellen SF-Klasse, dem Versicherer und den Versicherungsbedingungen ab.

Eine Rückstufung der SF-Klasse erfolgt, wenn der Versicherungsnehmer einen Schaden verursacht, für den er nicht selbst verantwortlich ist, aber seine Versicherung den Schaden begleichen muss. In diesem Fall bleibt die Versicherungsprämie in der Regel unverändert, aber der Versicherungsnehmer wird in eine niedrigere SF-Klasse eingestuft.

Die Schadenfreiheitsklassen reichen von SF-Klasse 0 (Ersteinstufung für Fahranfänger mit weniger als drei Jahren Fahrerlaubnis) bis SF-Klasse 35 (35 Jahre unfallfrei).

Die Einteilung der Klassen ist bei allen Versicherern gleich, nicht aber der Schadensfreiheitsrabatt. Hier lohnt sich ein gründlicher Kfz-Versicherungsvergleich, um den günstigsten Tarif zu ermitteln.

Schadenfreiheitsklassen kommen sowohl bei der Kfz-Haftpflicht- als auch bei Vollkaskoversicherungen zur Anwendung. Bei der Teilkaskoversicherung gibt es keine SF-Klasse, weil die Teilkasko nur bei Schäden greift, die der Versicherte nicht selbst verursacht hat.

 Wann greift die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung ist ein Teil der Versicherungsbedingungen in der Kaskoversicherung. Sie ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst tragen muss, bevor die Versicherung einspringt. Eine Selbstbeteiligung kann je nach Versicherungstarif und Schadenart unterschiedlich hoch sein und wird in der Regel bei Vertragsabschluss vereinbart.

Eine gängige Kombination sind 300 Euro Selbstbeteiligung in der Vollkasko und 150 Euro in der Teilkasko. Manche Versicherer bieten außerdem die Möglichkeit an, die Selbstbeteiligung auf gewisse Schäden einzuschränken, zum Beispiel in der Teilkasko auf Glasbruch und Unfälle.

In der Regel gilt: Je höher die vereinbarte Selbstbeteiligung, desto niedriger ist die Versicherungsprämie. Es ist daher ratsam, die Höhe der Selbstbeteiligung sorgfältig zu prüfen und abzuwägen, ob ein höherer Selbstbehalt eine sinnvolle Option ist, um die Versicherungsprämie zu senken.

 Fazit

Die Wahl zwischen einer Vollkasko- und einer Teilkaskoversicherung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Wert des Fahrzeugs, der individuellen Risikobereitschaft des Fahrzeughalters und der finanziellen Situation – also dem jeweiligen Budget.

Wenn man ein älteres und weniger wertvolles Fahrzeug besitzt, kann es möglicherweise günstiger sein, auf eine Kaskoversicherung zu verzichten und stattdessen das Schadensrisiko selbst zu tragen. Im Umkehrschluss lohnt sich eine Vollkasko besonders bei Neuwagen und Jahreswagen – oder für sehr teure und hochwertige Autos. Je nach Schadenfreiheitsklasse ist die Vollkasko manchmal nur minimal teurer.

Übrigens: Alles in allem gibt es im Schnitt ca. 3 Millionen Autounfälle in Deutschland im Jahr, die durch Versicherungen reguliert werden. Das gesamte Schadensvolumen beträgt dabei jährlich knapp 10 Milliarden Euro.

Es ergibt auf jeden Fall Sinn, sich über die verschiedenen Leistungen und Bedingungen der Versicherungen zu informieren und diese zu vergleichen, um die beste Wahl zu treffen. Denn letztendlich geht es darum, das Risiko zu minimieren und im Falle eines Unfalls gut abgesichert zu sein. Nehmen Sie sich daher Zeit, mehrere Optionen zu prüfen und dann die Versicherung zu wählen, die am besten zu Ihnen passt.

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Motoreport Redaktion

Dieser Artikel stammt entweder von mehreren unserer Autoren oder von einem unserer Sponsoren (Kooperation).

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