Dies und das

Ratgeber: Kostenvoranschlag, KFZ Gutachten oder Kurz-Gutachten

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Wenn Sie in einen Unfall verwickelt wurden, an dem Sie nicht Schuld sind, dann ist der Schreck und die Aufregung womöglich zunächst einmal groß. Wenn Sie sich von dem ersten Schock erholt haben, dann gilt es die Gedanken zu bündeln und schnell die richtigen Schritte einzuleiten. Wichtig ist es dabei, dass der Schaden zeitnah geschätzt und damit beziffert werden kann. Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung – vom Kostenvoranschlag über das Kurz-Gutachten bis zum genauen KFZ Gutachten.

Wo können Sie ein Gutachten machen lassen?

Ein Unfall ist für jeden Menschen ein aufreibendes und oft schockierendes Erlebnis. Daher spielt beim Service rund um ein KFZ Gutachten Vertrauen eine übergeordnete Rolle. Von einem Dienstleister in dieser Branche müssen Sie erwarten können, dass dieser sofort erreichbar und außerdem flexibel ist.

Sobald Sie einen Unfall hatten, sollten Sie einen KFZ-Gutachter kontaktieren, damit dieser noch zum Unfallort kommt. Dieser sollte dann dafür Sorgen, dass Sie sich keine Gedanken über die Abwicklung mehr machen müssen.

Auf folgende Faktoren sollten Sie unbedingt achten:

– Vor-Ort-Service (innerhalb von 60 Minuten vor Ort).
– Komplette Übernahme der Abwicklung.
– Schnelle Gutachtenerstellung (in rund 24 Stunden).
– Kostenlose Beratung.

Es empfiehlt sich bereits präventiv die Nummer eines KFZ-Gutachters Ihres Vertrauens mit sich zu führen, wenn Sie mit dem Auto unterwegs sind. Falls Sie einen Unfall außerhalb Ihrer Heimatstadt haben, dann sollten Sie sich einen KFZ-Gutachter besorgen, der aus der Region kommt, sich dort auskennt und keinen weiten Weg hat.

In Großstädten wird ein solcher Service oftmals von vielen verschiedenen Anbietern angeboten – von denen manche nicht als seriös und professionell zu betrachten sind. Daher sollten Sie sich auf einen Anbieter verlassen, der sich aus der breiten Masse abhebt und die oben genannten Kriterien allesamt erfüllt. In Hamburg ist dies beispielsweise bei den KFZ-Gutachter von kfzSachverstand.de der Fall. Gleiches gilt für KFZ Gutachter in Berlin und andere Großstädte.

Der Kostenvoranschlag

Diese Möglichkeit stellt sozusagen die einfache und kleine Variante eines KFZ-Gutachtens dar. Es handelt sich dabei um eine so genannte kaufmännische Vorkalkulation und ist mit einem rechtsverbindlichen Angebot vergleichbar. Den Kostenvoranschlag kennen Sie vielleicht schon von Wartungsarbeiten und Verschleißreparaturen am eigenen Auto. In der Werkstatt werden dann oftmals die Kosten für eine Reparatur geschätzt und mit Ihrer Zustimmung wird der Kostenvoranschlag zu einer Zusage, einen Auftrag zu dem festgelegten Preis durchzuführen. Wichtig dabei ist, dass sich der Kostenvoranschlag nur auf die Werkstatt – oder das Unternehmen – bezieht, welche/s ihn erstellt hat.

Bei einem Kostenvoranschlag erfolgt eine Nennung der Ersatzteilpreise und der Stundenverrechnungssätze. Alle anderen Leistungen werden nur bei Gutachten erbracht.

Verbindlicher und unverbindlicher Kostenvoranschlag

Es wird zwischen einem verbindliche und einem unverbindlichen Kostenvoranschlag unterschieden. Um einen verbindlichen handelt es sich dann, wenn die prognostizierten Kosten auf jeden Fall eingehalten werden – auch wenn Probleme oder Komplikationen bei der Reparatur auftreten. Das Risiko liegt dabei also bei der Werkstatt, die den Kostenvoranschlag deswegen im Normalfall allerdings auch etwas höher ansetzen wird, als bei einem unverbindlichen.

Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag darf die Summe, die am Ende der Reparatur bezahlt werden muss, die Schätzung um ein gewisses Maß überschreiten. Inwieweit der gesetzte Betrag überschritten werden darf, hängt von der Komplexität des jeweiligen Schadens ab. Je höher dieser ausfällt, desto größer darf die Abweichung sein. In der Regel handelt es sich aber um maximal 20 Prozent der vorher festgelegten Summe.

Welche Kosten kommen bei einem Kostenvoranschlag auf Sie zu?

Ein Kostenvoranschlag ist bei vielen Werkstätten nicht sofort mit Kosten für Sie verbunden, einige Betriebe verlangen mittlerweile allerdings eine Gebühr. Diese wird vor allem dann berechnet, wenn es sich um einen Kostenvoranschlag handelt, der keinen konkreten Reparaturauftrag zur Folge hat. Diese ist allerdings zumeist erschwinglich und bewegt sich fast immer im zweistelligen Bereich – meist zwischen 50 und 100 Euro. Manchmal wird die Gebühr für einen Kostenvoranschlag von Werkstätten allerdings auch in Relation zur Schadenshöhe bemessen. Wenn das der Fall ist, beträgt die Gebühr zumeist rund 10 Prozent der ermittelten Reparaturkosten.

Reicht ein Kostenvoranschlag bei der Schadensabwicklung aus?

Jein. Bei kleineren Schäden kann ein Kostenvoranschlag bei der Schadensabwicklung bereits völlig ausreichend sein. Wenn es allerdings um größere Schäden geht, dann empfiehlt es sich unbedingt, ein detailliertes Gutachten anfertigen zu lassen. Als Geschädigter sollten Sie sich auf jeden Fall mit den Rechten und Pflichten auskennen und sich nach einem Unfall gut über die Schadenersatzansprüche und die Gewährleistung informieren. Mit der regulierenden Versicherung sollten Sie außerdem schnellstmöglich eine Übernahme der Kosten für den Kostenvoranschlag klären. Dies bedarf zumeist die schriftliche Form.

Die Bagatellgrenze

Allgemein ist es für Sie als Geschädigten sicherer, ein volles Gutachten erstellen zu lassen. Diese Kosten müssen bei kleineren Schäden allerdings nicht von der Versicherung des Unfall-Verursachers getragen werden. Um die fließende Linie dabei zu verdeutlichen, wurde die Bagatellgrenze ins Leben gerufen.

Diese besagt, ab welcher Schadenshöhe Sie einen Gutachter einschalten dürfen, um den genauen Schaden festzustellen. Die gängige Rechtsprechung zieht beziffert diese Bagatellgrenze zwischen 700 und 1000 Euro.

Um die Frage zu beantworten, ab welcher Schadenshöhe der Geschädigte einen Gutachter zur Feststellung des Schadens einschalten darf, wurde die so genannte Bagatellgrenze entwickelt. Diese Grenze wird von der gängigen Rechtsprechung zwischen 700 und 1.000 Euro gezogen. Das hat mit einem Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zu tun, in dem es um einen Schaden in Höhe von 715,81 Euro ging. Bei dem Fall lautetet die Begründung des BGH, die wegweisend ist:

“Die Kosten eines Sachverständigengutachtens gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen auszugleichenden Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. Für letzteres ist auf die Sicht des Geschädigten zum Zeitpunkt der Beauftragung abzustellen. Demnach kommt es darauf an, ob ein verständig und wirtschaftlich denkender Geschädigter nach seinen Erkenntnissen und Möglichkeiten die Einschaltung eines Sachverständigen für geboten erachten durfte.”

Zusammenfassung: Bei dem Schaden von 715,81 lag also kein Bagatellschaden vor. Daher können Sie sich spätestens ab dieser Summe darauf berufen, dass Sie einen Gutachter einschalten dürfen. Oftmals wird aber auch von einer Grenze ab 700 Euro gesprochen.

Das Kurz-Gutachten

Ein Kurz-Gutachten können Sie dann anfordern, wenn die Schadenshöhe wohl unter der Bagatellgrenze liegt. Ein Kurz-Gutachten erscheint ein Mittelweg zwischen Kostenvoranschlag und einem KFZ Gutachten zu sein. Tatsächlich erfüllt ein Kurz-Gutachten aber fast alle Faktoren, die auch bei einem vollen Gutachten berücksichtigt werden.

Ein Kurz-Gutachten wird von TÜV zertifizierten Sachverständigen durchgeführt – und zwar mit der gleichen Fachkenntnis und Expertise, wie dies bei einem Vollgutachten der Fall ist. Der Unterschied zum allumfassenden KFZ Gutachten sind dabei vor allem zwei Faktoren, die beim Kurz-Gutachten nicht berücksichtigt werden: Die Ermittlung des Nutzungsausfalls und die Ermittlung der Wertminderung.

Das KFZ Gutachten

Das KFZ Gutachten stellt ein begründetes Urteil dar, dass durch einen Sachverständen, das über eine Zweifelslage getroffen wird. Es enthält Ableitungen von Schlussfolgerungen für die Beurteilung des jeweiligen Geschehens und außerdem Darstellungen von Erfahrungssätzen, die dabei eine Rolle spielen könnten.

Auch Sicht des Geschädigten bringt das KFZ Gutachten den großen Vorteil mit sich, dass es zweifelsfrei darlegt, ob ein Totalschaden des Fahrzeugs vorliegt, oder ob es noch zu reparieren ist. Es wird dabei eine eventuelle Wertminderung festgestellt und ein genaues Urteil darüber gefällt, in welcher Höhe das Schadensausmaß zu betrachten ist. Da das Gutachten von unabhängigen Sachverständigen erstell wird, kann auch ein Interessenkonflikt der Werkstatt ausgeschlossen werden, die den Schaden später reparieren soll. Der Gutachter erteilt der Werkstatt den Auftrag, die Reparatur gemäß seinem Gutachten durchzuführen. Nachdem die Werkstatt den Schaden behoben hat, stellt sie eine Rechnung aus. Diese stellt dann die Grundlage des Schadensersatzes dar.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass ein KFZ die folgenden Faktoren einschließt:

– Bildliche Dokumentation des Gesamtzustandes des Fahrzeugs nach dem Unfall.
– Bildliche Dokumentation der Schäden, die durch den Unfall entstanden sind.
– Beschreibung des technischen und optischen Zustands des Fahrzeugs.
– Ermittlung der Wertminderung des Fahrzeugs.
– Ermittlung des Nutzungsausfalls.
– Angabe und Nennung der Ersatzteilpreise.
– Nennung der Stundenverrechnungssätze.
– Aufführen von Serien- und Sonderausstattung, sowie Spezialumbauten.
– Dokumentation nicht reparierter und reparierter Vorschäden.
– Benennung von Risiken hinsichtlich eines möglichen Anstiegs von Reparaturkosten.
– Angaben zur Fahrtüchtigkeit und Verkehrssicherheit des Unfallfahrzeugs.

Fazit

Wenn Sie einen Unfall haben, dann brauchen Sie unbedingt flexible und fachkundige KFZ Gutachter. Diese können die gesamte Abwicklung übernehmen, die mit dem Schaden des eigenen Fahrzeugs zu tun hat. Schließlich haben Sie nach einem Unfall zunächst einmal ganz andere Dinge im Kopf.

Wenn der Schaden eher gering einzuordnen ist, dann reicht in bestimmten Fällen auch ein Kostenvoranschlag. Es empfiehlt sich allerdings fast in allen Fällen, zumindest ein Kurz-Gutachten machen zu lassen. Beträgt der erwartete Schaden über 700 Euro, dann kann ein KFZ Gutachten von einem unabhängigen Gutachter erstellt werden. Mit diesem sind Sie auf jeden Fall auf der richtigen Seite.

In fast allen Regionen Deutschlands sind fachkundige KFZ Gutachter in der Region ansässig. In Großstädten gibt es zumeist sogar eine Auswahl, dabei sollten Sie auf bestimmte Kriterien achten, durch die sich Gutachter von der breiten Masse abheben.

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Motoreport Redaktion

Dieser Artikel stammt entweder von mehreren unserer Autoren oder von einem unserer Sponsoren (Kooperation).

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