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In Deutschland “erlaubte” Dashcam: MIO MiVue C570 mit Privacy Mode im Test

Sind Dashcams in Deutschland generell verboten? Nein! Nach aktueller Rechtsprechung sind Dashcams in Deutschland dann erlaubt, wenn sie nur anlassbezogen aufzeichnen. Das heißt: Ein Video darf nur mit einem Grund gespeichert werden – also wenn ein Unfall passiert. Der Hersteller MIO hat nun eigens für den deutschen Markt einen “Privacy Mode” in sein Modell MiVue C570 integriert. Ist er aktiviert, wird nur dann aufgezeichnet, wenn ein Crash oder eine starke Bewegung registriert wird.

MIO hat mehrere Dashcams im Angebot. Das Modell MiVue C570 ist für rund 100 € erhältlich. In unserem Test gab es den Privacy Mode ganz neu: Wie andere Bestandskunden der C570 konnten wir uns die Funktion per Firmware Update auf die Dashcam holen. Das Firmware Update passiert innerhalb weniger Sekunden – man legt dafür einfach die Micro SD Karte mit der Datei darauf ein, die man auf der MIO Website heruntergeladen hat.

Normales Aufzeichnen vs. Privacy Mode

Im normalen Modus schaltet sich die MiVue C570 mit dem Motor ein, also wenn der 12V-Anschluss Strom führt. Sie beginnt dann sofort aufzuzeichnen. Auf Wunsch kann man auch während der Fahrt ein Foto machen. Auch Zusatzfunktionen wie die Warnung bei Tempolimits oder eine Warnung vor Blitzern sind möglich: Das ist zwar in Deutschland nicht erlaubt, technisch kann es die C570 aber, da sie dank GPS-Empfänger auf den Meter genau weiß, wo man sich gerade befindet. In das aufgenommene Videobild werden übrigens die exakten GPS-Daten sowie die genaue GPS-Uhrzeit integriert. Auf Wunsch ist auch die Einblendung eines selbstgewählten Texts möglich. Rechtlich einwandfrei ist aber bei der Aufzeichnung in Deutschland nur der Privacy Mode, auf den wir gleich zu sprechen kommen. Wenn der Zigarettenanzünder bzw. der 12V-Stecker (je nach Fahrzeug) auch im Stand Strom bekommt, kann die Cam im “Parkmodus” auch Parkrempler aufzeichnen, während das Fahrzeug abgestellt ist.

Aufnahmequalät & Bedienung

Die MIO MiVue C570 nimmt in Full HD auf, das bedeutet 1080 Pixel in der Breite bei 30 Frames per Second. Verbaut ist ein Sony Starvis CMOS Sensor, der auch bei schlechtem Licht oder Nacht ausgesprochen gute Detailaufnahmen zulässt. So kann man Kennzeichen selbst bei Fahrzeugen erkennen, die bis mehrere hundert Meter entfernt vom eigenen Fahrzeug sind. Die Videos werden ruckelfrei und flüssig aufgenommen. Auch Audio kann mit aufgezeichnet werden. Die Dateien können direkt auf der Dashcam abgespielt werden. Alternativ steckt man die MicroSD Karte in den PC oder nutzt die von MIO online bereitgestellte Software, mit der man noch mehr Daten auslesen und nutzen kann. Die C570 hat keinen Touchscreen, sondern wird mit den Tasten am rechten Rand gesteuert. Trotz zahlreicher Menüpunkte und Funktionen funktioniert das auch während der Fahrt recht gut.

Im Test: Der Privacy Mode – Aufzeichnen bei heftigen Bewegungen

Der Bundesgerichtshof entschied im Jahr 2018, dass Aufnahmen von permanent mitlaufenden Dashcams unter Umständen zwar als Beweis verwendet werden dürfen, allerdings ist das nicht in jedem Fall garantiert. Zudem verstößt eine permanente Aufzeichnung klar gegen Datenschutzrecht. Eine anlasslose Aufzeichnung (also das permanente Mitfilmen) ist in Deutschland somit nicht erlaubt. Anders sieht es aus, wenn anlassbezogen, also mit Grund, aufgezeichnet wird: Das ist laut aktueller Rechtssprechung erlaubt. MIOs Privacy Mode funktioniert genau so: Ist der Privacy Mode aktiviert, zeichnet die Kamera (im Hintergrund) zwar trotzdem eine Dauerschleife auf, allerdings wird diese nur dann gespeichert, wenn tatsächlich ein Unfall passiert. Noch besser: Ausgelöst wird nicht nur bei einem echten Crash, sondern auch, wenn es mal knapp wird. Die G-Sensoren in der Dashcam können in ihrer Empfindlichkeit eingestellt werden. So wurde in unserem Test-Video zur C570 bei hoher Empfindlichkeit auch dann aufgezeichnet, wenn wir testweise plötzlich ausgewichen sind oder wir eine Notbremsung machen mussten. Wie lange diese gespeicherte Sequenz sein soll, kann man in den Einstellungen festlegen.

BGH: Aufzeichnung muss anlassbezogen und kurz sein

Laut Bundesgerichtshof sieht man permanente Dashcam-Aufnahmen übrigens nicht nur wegen des Datenschutzes anderer nicht gerne, man will auch verhindern, dass “Hilfssheriffs” mit unzähligen Clips vermeintliche Ordnungswidrigkeiten zur Anzeige bringen. Schließlich sind (permanente) Videoaufnahmen nur der Polizei erlaubt. Fazit: Eine Dashcam ist in Deutschland dann erlaubt, wenn sie  kurz und anlassbezogen aufnimmt (sich die MiVue C570 sich also im Privacy Mode befindet).

Anzeige: MIO hat uns für des Tests dieses Produkts mit einem Produktionskostenzuschuss unterstützt.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und die neusten Fahrerassistenzsysteme.

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