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Führerscheinentzug – Welche Schritte sind zur Wiedererlangung nötig?

Nachdem der erste Schock nach einem Führerscheinentzug verdaut ist, stehen Betroffene vor der Frage, wie sie die Fahrerlaubnis schnellstmöglich zurückerlangen können. Ab wann Sie den Führerschein wiederbekommen können und welche Maßnahmen dafür erforderlich sind, erfahren Sie in diesem Artikel.

Der Führerscheinentzug, der zum Beispiel bei zu vielen Punkten im Fahreignungsregister droht, ist zunächst mal ein riesiger Schock, immerhin sind die meisten Menschen auf ihr Fahrzeug angewiesen. Umso dringender ist der Wunsch, die Fahrerlaubnis so schnell es geht zurückzuerlangen. Dies ist nach Ablauf einer Sperrfrist möglich, die im Rahmen des Führerscheinentzugs verhängt wird. In der Regel beträgt die Sperrfrist 6 Monate bis ein Jahr, in Ausnahmefällen und bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann sie bis zu fünf Jahre andauern. Noch vor Ablauf der Sperrfrist kann ein Antrag auf Wiedererteilung des Führerscheins bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden. Diese knüpft die Füherscheinneuerteilung an gewisse Bedingungen.

Was man für die Wiedererteilung des Führerscheins benötigt

Bei der Antragstellung auf Wiedererteilung des Führerscheins müssen Sie persönlich bei der zuständigen Fahrzeugzulassungsbehörde vorstellig werden und bestimmte Unterlagen und Nachweise mitbringen. Vorzulegen sind in der Regel:

  • der Personalausweis
  • ein biometrisches Passfoto
  • den Nachweis über einen aktuellen Sehtest
  • Führungszeugnis der Belegart 0
  • die Bescheinigung eines bestandenen Erste-Hilfe-Kurses
  • den Strafbefehl oder das Gerichtsurteil
  • unter Umständen eine MPU

Bei längeren Sperrfristen verlangt die Behörde in vielen Fällen eine Fahrerlaubnisprüfung, bei der Sie beweisen müssen, dass Sie noch sicher Autofahren können und die Verkehrsvorschriften beherrschen. Größte Hürde bei der Wiedererlangung des Führerscheins ist aber meist die MPU.

Was versteht man unter einer MPU?

In manchen Fällen, u.a. bei sehr schwerwiegenden Verkehrsverstößen, dem wiederholten Verlust des Führerscheins oder dem Verdacht einer Alkohol- oder Drogenabhängigkeit, verlangt die Fahrzeugzulassungsbehörde das positive Gutachten einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU). Die MPU setzt sich aus einer schriftlichen Befragung zum Führerscheinverlust, einer körperlichen Untersuchung, Reaktions- und Wahrnehmungstests sowie einem Gespräch mit einem Verkehrspsychologen zusammen. Da recht viele Menschen, die ihren Führerschein wiedererlangen wollen, an dieser Hürde scheitern, lohnt sich eine gewisse Vorbereitung auf die MPU. Sie können sich auf mpu.tv informieren, wie Ihnen geholfen werden kann, eine positive MPU-Beurteilung zu erhalten. 

Wenn der Führerscheinverlust wegen einer Fahrt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss erfolgt ist, müssen Sie unter Umständen zusätzlich zur MPU an einem Abstinenzprogramm teilnehmen. Dies sieht so aus, dass Sie über einen längeren Zeitraum in regelmäßigen Intervallen Haar- oder Urinproben abgeben müssen, mit deren Hilfe überprüft wird, ob Sie den Rauschmitteln bzw. dem Alkohol abgeschworen haben.

Ist die Aberkennung der Fahrerlaubnis wegen aggressiven Fahrverhaltens erfolgt, kann begleitend zur MPU eine Verhaltenstherapie verlangt werden. Hierbei geht es darum, Aggressionen in den Griff zu kriegen.

Kosten für die Wiedererteilung des Führerscheins

Die Wiedererteilung des Führerscheins geht mit Kosten einher, die oftmals nicht gerade gering ausfallen. Zunächst mal verlangt die Zulassungsbehörde für die Neuausstellung eine Gebühr, die sie selbst festlegen kann. Meist liegen die Kosten hierfür zwischen 200 und 300 Euro. Dazu kommen  noch die Kosten für den Sehtest, den Erste-Hilfe-Kurs und gegebenenfalls die MPU. Auch das Abstinenzprogramm mitsamt der damit verbundenen Laboruntersuchungen und eine Verhaltenstherapie müssen vom Antragsteller selbst bezahlt werden. Alleine die Kosten für die MPU mitsamt den unter Umständen angeordneten Zusatzprogrammen bewegen sich ungefähr zwischen 500 und 3000 Euro. Die Wiedererteilung des Führerscheins kann somit schnell zu einer teuren Angelegenheit werden.

Den Führerschein ohne MPU zurückbekommen

Kein Autofahrer ist dazu verpflichtet, an der MPU teilzunehmen. Vielleicht fehlt gerade das Geld, um diese bezahlen zu können oder man fühlt sich aus anderen Gründen nicht dazu in der Lage. Dann gibt es den Führerschein allerdings erst nach 15 Jahren zurück. Dieser Zeitraum errechnet sich aus der zehnjährigen Verjährungsfrist, die 5 Jahre nach dem Verlust des Führerscheins beginnt. Voraussetzung ist, dass man innerhalb dieser 5 Jahre nicht anderweitig gegen Gesetze verstößt.

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Motoreport Redaktion

Dieser Artikel stammt entweder von mehreren unserer Autoren oder von einem unserer Sponsoren (Kooperation).

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