Assistenzsysteme

EU-Parlament: eCall ab 2018 Pflicht in allen Pkws

volvo on call sos

Ab dem 31. März 2018 muss eCall in allen Neuwagen innerhalb EU integriert sein: Dabei handelt es sich um ein automatisches Notrufsystem. Bei einem schweren Unfall alarmiert es autonom die Rettungskräfte. Dafür sind einige technische Ausstattungsmerkmale am Fahrzeug nötig – für den Fahrer soll es aber kostenlos sein.

Viele Hersteller machen es derzeit schon vor: Beispielsweise bei BMW, Citroën und Volvo ist es bereits seit einiger Zeit (kostenpflichtig) möglich, per Tastendruck manuell einen Notruf auszulösen – entweder mit der technischen Assistance oder Rettungskräften. Während auf EU-Ebene schon seit einigen Jahren diskutiert wurde, ist die Entscheidung für eCall nun endlich gefallen. Einem System, das ohne großen technischen und finanziellen Aufwand endlich jedem Autofahrer zugänglich gemacht werden soll – und damit die Zahl der Unfalltoden um bis zu 10% verringern soll. Kein unrealistischer Wert, wenn man sich den Umfang des Systems vor Augen hält.

Ablauf des Notrufs
Ist ein Unfall schwer genug, so dass z.B. die Airbags auslösen, wird auch eCall aktiv. Es alarmiert über das Handynetz selbstständig die Rettungskräfte und übermittelt einen sog. Minimaldatensatz bestehend aus Unfallzeitpunkt, Zahl der Insassen, Kraftstoffart und Fahrtrichtung. (Letztere ist wichtig auf Autobahnen und in Tunnels.) Zudem wird eine Sprechverbindung hergestellt. Der klassische Fall eines schwer verletzten Fahrers, der, wenn es ganz schlecht läuft auch noch an einer uneinsehbaren Böschung von der Fahrbahn gekommen ist, soll damit für die Rettung immens vereinfacht werden. Das gilt vor allen für ländliche Gebiete. Alternativ soll der Notruf auch manuell ausgelöst werden können – was bei einer reinen Panne natürlich zu unterlassen ist.

Technische Voraussetzungen
Zwar benötigt eCall einige technische Features, diese sollen aber nur rund 100 EUR kosten und sind bereits durchweg in verschiedenen Formen im Fahrzeugmarkt im Einsatz. Die wichtigsten Elemente sind ein GPS Empfänger zur Feststellung des Standorts, ein Steuergerät und ein Mobilfunkmodul. Auch von der Funktion der Seat-Belt-Reminder bekannte Sensorik zur Erfassung der belegten Sitze muss in jedem Fahrzeug verbaut sein. Optional soll es auch möglich sein, Informationen über angelegte Sicherheitsgurte oder einen möglichen Überschlag des Fahrzeugs zu übermitteln.

Natürlich gibt es noch offene Fragen, z.B. welcher Mobilfunkanbieter letztendlich den Service zur Verfügung stellt oder ob es hier Kooperationen geben wird. Da eCall innerhalb der EU (an die einheitliche Nummer 112) funktionieren soll, muss ebenfalls die Frage nach Mobilfunk-Roaming geklärt werden, was für grenzüberschreitende Fahrten kostenlos und zuverlässig für den Fahrer funktionieren muss. Selbstverständlich ergeben sich damit sowohl für Mobilfunkanbieter als auch Fahrzeughersteller auch neue Geschäftsfelder durch die serienmäßige Implementierung einer Anbindung aller Fahrzeuge ans Mobilfunk bzw. mobile Datennetz.

Die Infrastruktur (Vorbereitung der Rettungsleitstellen) soll ab 1.10.2017 bereitstehen. Zu den Herstellern von e-Call Systemen gehören derzeit Continental, Magneti Marelli, Peiker und novero.

Datenschutz
In Sachen Datenschutz gibt es keinen Grund zur Unruhe – auch wenn es der Gedanke des gläsernen Autofahrers war, der zu großen Teilen die Einführung so stark verzögert hat. Natürlich bleibt kein Fahrzeug durch die Behörden verfolgbar, sondern baut eine Mobilfunkverbindung erst nach einem Unfall auf. Es werden also nicht permanent Standortdaten übertragen, weshalb auch keine Bewegungsprofile o.Ä. erstellt werden können.

Foto: Volvo

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und die neusten Fahrerassistenzsysteme.

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