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Corona: In diesen Fällen ist Autofahren erlaubt!

Die Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus hat momentan höchste Priorität. Autofahren ist aber trotzdem in manchen Fällen weiterhin erlaubt bzw. sinnvoll. Wir fassen die wichtigsten Regeln auf der Basis des Ausgangsbeschränkung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zusammen!

? Update Weihnachten 2020

Für die Anreise zur Familie dürfen auch mehrere Personen im Auto sitzen. Genaue Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland: Grundsätzlich darf man, wie im öffentlichen Raum, mit Personen aus maximal einem weiteren Haushalt Auto fahren. In Baden Württemberg beispielsweise ist das Auto aber kein öffentlicher Raum, weshalb hier theoretisch auch mehr als drei Haushalte zusammen fahren dürften. Da die Kontaktbeschränkungen aber z.B. in Bayern oder Hamburg auch im privaten Raum (dem Auto) gelten, dürfen maximal zwei Haushalte zusammen fahren. Es ist zwar nicht vorgeschrieben, aber wir empfehlen dringend das Tragen einer Maske während der Fahrt, wenn man mit mehreren Personen Auto fahren muss. Hier empfehlen wir auch explizit hochwertige FFP2 Masken (10 Stück für ca. 19 €), gerade bei längeren Fahrten!

? Freunde besuchen an Silvster?

An Silvester gibt es im Gegensatz zu Weihnachten keine Kontakterleichterungen. Hier muss man sich also wieder an der Regel “2 Haushalte und maximal 5 Personen” orientieren. Das Feiern mit Freunden ist damit aber erlaubt: Man muss nur vor Beginn der Ausgangssperre (meist 21 Uhr) dort ankommen, muss zum Jahreswechsel dort übernachten und darf erst nach Ende der Ausgangssperre (meist 5 Uhr) wieder zu sich nach Hause fahren oder laufen. Aber Achtung: Eigentlich muss auch an Silvester einer der unten genannten triftigen Gründe vorliegen, damit man überhaupt die Wohnung verlassen darf:

Grundsätzlich ist während der Ausgangssperren das Verlassen der Wohnung in folgenden Fällen erlaubt:

✔️ Ein (Tier-)Arztbesuch

Wer zum Arzt oder Tierarzt muss, darf selbstverständlich per Auto fahren. Ist man selbst krank, ist die Fahrt per Auto oder Taxi explizit sinnvoller als eine Fahrt mit dem ÖPNV!

✔️ Der Weg zur Arbeit

In einigen Fällen macht es hier mehr Sinn auf das Auto als auf eventuell volle öffentliche Verkehrsmittel zurückzugreifen. Hier sollte aber beachtet werden, dass man wegen der Ansteckungsgefahr am besten alleine unterwegs ist. Riskant sind Fahrten mit Kollegen bzw. voll besetzten Autos! Hier kann der empfohlene Abstand von 1,5 Metern nicht annähernd eingehalten werden. Auf Fahrgemeinschaften sollte verzichtet werden!

✔️ Der Weg zum Einkaufen: Diese Fahrten sind erlaubt

Es ist auch erlaubt, mit dem Auto zum Einkaufen zu fahren. Hier wird aber dringend empfohlen, die Fahrt zum Supermarkt möglichst alleine anzutreten. Auch Kinder oder mit im Haushalt lebende Personen sollten zuhause bleiben. Hier sollte man sich einfach vorher, ggf. auch mit Nachbarn und älteren Personen, über die benötigten Einkäufe abstimmen. Neben dem klassischen Supermarkt sind Fahrten und Besuche zu folgenden Geschäften erlaubt:

  • Getränkemärkte
  • Tierbedarfshandel
  • Brief- und Versandhandel (= Post, DHL)
  • Apotheken
  • Drogerien
  • Sanitätshäuser
  • Optiker& Hörgeräteakustiker
  • Banken & Geldautomaten
  • Tankstellen
  • Kfz-Werkstätten
  • Reinigungen
  • Abholung von Essen von einem Restaurant

✔️ Besuch / Einkauf für Hilfsbedürftige

Auch der Besuch bei “Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich” sind erlaubt.

❌ Auto- & Motorradfahren ohne Ziel (Bußgeld 150 €)

Grundsätzlich gilt immer, dass ein triftiger (=wichtiger) Grund vorliegen muss, wenn man das Haus verlässt. Entsprechend sind Autofahrten ohne Ziel oder auch Motorradtouren nicht erlaubt und können mit einem Bußgeld bestraft werden.
Update: Laut dem Bayerischen Bußgeldkatalog “Corona-Pandemie” wird das Verlassen der eigenen Wohnung ohne triftige Gründe (und damit das Autofahren ohne oben gennante Gründe) mit einem Bußgeld von 150 € bestraft. Das Bayerische Innenministerium empfiehlt außerdem, sich nicht unnötig lange draußen aufzuhalten.

? Tipp: Auto-Innenraum regelmäßig reinigen!

Wir empfehlen dringend, die Ausgangsbeschränkungen ernst zu nehmen und auf unnötige Fahrten unbedingt zu verzichten. Teilt man sich ein Auto mit mehreren Personen, sollte man die Bereiche des Innenraums mit viel Hand-Kontakt möglichst regelmäßig desinfizieren. Laut des Bundesamtes für Risikobewertung ist SARS-CoV-2 hoch infektiös und kann bis zu drei Tage auf Kunststoffen im Auto überleben und somit übertragen werden. Da Desinfektionsmittel im privaten Auto momentan nicht verfügbar sind und ohnehin den Materialien schaden, empfehlen wir zumindest eine gründliche Reinigung mit entsprechenden Innenraumreinigern. Wir empfehlen hier z.B. den Auto-Innenraumreiniger von Alclear oder Meguiars.

? Tipp: Beim Tanken & Einkaufen Handschuhe tragen!

Beim Tanken tragen wir seit einiger Zeit nur noch unsere Maxiflex Handschuhe. Sie sind zwar nicht so günstig wie Einmal-Handschuhe, wie der Name schon sagt, sind sie aber sehr flexibel und damit für sämtliche Tätigkeiten in öffentlichen Bereich hilfreich, wie etwa auch beim Einkaufen. Sie sind außerdem waschbar. Beim Tanken (und beim Einkaufen) empfehlen wir die für beide Seiten einfachere und viel hygienischer kontaktlose Zahlung per Karte bzw. Smartphone!

Tipp für Einkaufswagen und Zapfpistole: Handschuhe tragen! (Und diese regelm. waschen bzw. tauschen)

 

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und die neusten Fahrerassistenzsysteme.

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