Am 28.04.2020 tritt die “54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften” in Kraft. Bußgelder für Geschwindigkeitsübertretungen werden weitestgehend verdoppelt. Autofahrer müssen zudem schon bei einer einmaligen Überschreitung des Tempolimits von 21 km/h mit einem Fahrverbot rechnen. Welche neuen Tempo-Schwellen man sich merken sollte und wie man sich vor Fahrverboten schützen kann:
Fahrverbot schon ab 21 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung
Statt der zugegebenermaßen bisher günstigen 10€ Verwarngeld für eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 10 km/h außerorts werden nun mindestens 20€ fällig. Schafft man es, innerorts die Geschwindigkeit um 70 km/h zu überschreiten, werden (zurecht) 680€, 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot verhängt. Kritischer und realistischer dürfte aber für viele eine andere Schwelle der Tabelle sein: Fährt man innerorts 21 km/h zu schnell, wird bereits ein Fahrverbot von einem Monat verhängt. Auch außerorts muss man ab 26 km/h Geschwindigkeitsübertretung mit einem Fahrverbot rechnen. Die Fahrverbote werden schon bei einmaligen Verstößen verhängt. Zudem haben sich die Bußgelder verdoppelt. Zu den in der Tabelle aufgeführten reinen Bußgeldern kommen in der Regel noch Bearbeitungsgebühren hinzu, womit man schnell die 100€ Marke überschreitet.
Innerorts | ||||||
Überschreitung in km/h | Regelsatz | Fahrverbot | Punkte | |||
bis 10 | 30 € | – | – | |||
11–15 | 50 € | – | – | |||
16–20 | 70 € | – | – | |||
21–25 | 80 € | 1 Monat | 1 | |||
26–30 | 100 € | 1 Monat | 1 | |||
31–40 | 160 € | 1 Monat | 2 | |||
41–50 | 200 € | 1 Monat | 2 | |||
51–60 | 280 € | 2 Monate | 2 | |||
61–70 | 480 € | 3 Monate | 2 | |||
über 70 | 680 € | 3 Monate | 2 | |||
Außerorts | ||||||
Überschreitung in km/h | Regelsatz | Fahrverbot | Punkte | |||
bis 10 | 20 € | - | – | |||
11–15 | 40 € | – | – | |||
16–20 | 60 € | – | – | |||
21–25 | 70 € | – | 1 | |||
26–30 | 80 € | 1 Monat | 1 | |||
31–40 | 120 € | 1 Monat | 1 | |||
41–50 | 160 € | 1 Monat | 2 | |||
51–60 | 240 € | 1 Monat | 2 | |||
61–70 | 440 € | 2 Monate | 2 | |||
über 70 | 600 € | 3 Monate | 2 |
Die Bußgelder sind in Deutschland im internationalen Vergleich aber immer noch recht niedrig. In der Schweiz werden für 11 km/h innerorts schon 250 CHF fällig, in Italien und in Schweden ab 20 km/h schon 250€. Weitere neue Tatbestände und unsere Einschätzung dazu zeigen wir im Video:
Mit Rechtsschutzversicherung vor einem Fahrverbot schützen!
Wir haben bereits in einem Video erklärt, wie man Blitzer an weißen Linien auf der Fahrbahn erkennen kann. Das gilt aber nur für manche Geräte. Auch wenn der beste Schutz ohne Frage das Einhalten der Tempolimits ist, kann man auf der Langstrecke schnell mal ein Tempolimit übersehen und über 26 km/h zu schnell sein. Einem Fahrverbot kann man unter Umständen entgehen, wenn Fehler bei der Messung vorliegen. Werden vom blitzenden Personal etwa Fehler im Messprotokoll oder bei der Aufstellung des Blitzers gemacht, kann das Fahrverbot angefochten werden. Das geht allerdings nur mit Hilfe eines Anwalts, der am besten mit einem Gutachter zusammenarbeiten sollte. Dann kann die Messung technisch und rechtlich geprüft werden. Letztendlich hängt es vom Richter ab, ob ein Fahrverbot für nichtig erklärt wird. Um die finanziellen Risiken niedrig zu halten, empfehlen wir den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung. Diese startet oft ab deutlich unter 200€ pro Jahr und sollte eine Private Rechtsschutzversicherung sein, die auch den Bereich Verkehr umfasst. Einen schnellen und übersichtlichen Vergleich bietet Tarifcheck:
Mehr Umsätze für Städte & Gemeinden mit Parkverstößen
Blitzt die Polizei, gehen die Einnahmen anteilig an die jeweilige Stadt oder Gemeinde. Blitzt eine Stadt selbst bzw. wird ein externer Dienstleister beauftragt, gehen die Einnahmen komplett in die Bußgeldkasse vor Ort. Anders ist es bei Verstößen im “ruhenden Verkehr”: Diese Einnahmen fließen immer direkt an die Stadt oder die Gemeinde. Mit der Aktualisierung des Bußgeldkatalogs gibt es auch für den ruhenden Verkehr neue Tatbestände sowie erhöhte Strafen. So zahlt, wer unberechtigt auf einem E-Auto-, Carsharing- oder Behindertenparkplatz parkt, ab sofort 55 statt wie bisher 35€. Für das Parken an unübersichtlichen Stellen erhöht sich die Strafe von 15 auf 35€. Parkt man in zweiter Reihe werden mindestens 55€ fällig. Bei schweren Verstößen bzw. wenn damit eine Gefährdung einhergeht erfolgt nun ebenfalls die Eintragung eines Punkts ins Fahreignungsregister.
Alle Tatbestände, Buß- und Verwarngelder ab 28.04.2020 gibt es auf der offiziellen Website des BMVI, alle Details zudem in der offiziellen Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt.