Viele Autos wurden im vergangenen Jahr in Deutschland zurückgerufen, und zwar mehr Autos, als neu zugelassen wurden. Natürlich streiten die Hersteller stets ab, dass es an Qualitätsmängeln liegt. Eine gute Werkstatt ist daher immer unabdingbar.
Die angeordneten Rückrufe (Kraftfahrtbundesamt) waren meist sicherheitsrelevante Teile aus dem Auto. Meistens sind die Schutzeinrichtungen (Airbags) mangelhaft. Daher heißt es: “Ab in die Werkstatt” für viele Autobesitzer.
Rückrufe des KBA
Das KBA (Kraftfahrbundesamt) hat letztes Jahr tatsächlich mehr als drei Millionen “Rückrufe” veranlasst. Das sind zwei Millionen Rückrufe mehr, als noch vor einigen Jahren. Es gibt also mehr “Rückrufe” als neue Zulassungen innerhalb Deutschlands. Diese Zahlen stammen vom Verkehrsministerium. Auch der Dieselskandal führte zu Rückrufen. Viele Autohersteller sind zum Glück inzwischen wegen der Haftungsanfragen vorsichtiger, da ihnen Schadensersatzzahlungen drohen.
Die richtige Werkstatt finden
Da neue Modelle oftmals schneller auf den Markt kommen, als gut ist, sind sie nicht immer optimal ausgereift und der Gang zur Werkstatt wird unabdingbar. So wurde beispielsweise beim “Jaguar i-Pace” (Elektroauto) die Entwicklungszeit auf zwölf Wochen reduziert.
Der Kostendruck der Zulieferer
Die komplette Automobilindustrie braucht immer mehr Geld, damit Sie die neuen Technologien (Elektromobilität, autonomes Fahren etc.) verwirklichen kann. Dadurch kommen die Zulieferer in einen immer größeren Kostendruck. So hat beispielsweise das Automobilkonzern BMW seine mehr als 30 weltweiten Zulieferer gebeten, die Kosten zu senken. Wo aber gespart wird, da leider oftmals auf die Qualität und der Neuwagenbesitzer landet schnell in einer Werkstatt.
Das gleiche Bauteil in verschiedenen Modellen
Es sind die Mengeneffekte, weshalb die Autohersteller und die Zulieferer sparen. Bei solcher Mangelware treten selbstverständlich dann Mängel auf und der “Dominoeffekt” beginnt. Es wurden beispielsweise mangelhafte und defekte Airbags des Zulieferers aus Japan (“Takata”) verbaut in vielen Autos, die dann zurückgerufen werden mussten. Die defekten und mangelhaften Airbags mussten ausgetauscht werden bei Audi, Mercedes und BMW.
Inspektionen, Gewährleistung oder Garantie
Diese drei Begriffe, Inspektion, Gewährleistung oder Garantie, klingen für viele Käufer gleich. Doch es besteht ein großer Unterschied zwischen ihnen. Und beim Kauf eines Neuwagens sollte sich der Käufer über diese Unterschiede im Klaren sein. Wer einen deutschen Neuwagen kauft beispielsweise, hat zwei Jahre Gewährleistung auf dieses neue Automobil. Wenn innerhalb dieser Frist Sachmängel auftreten, kann der Käufer diese beim Verkäufer geltend machen. Vor dem Besuch von Werkstätten, sollte man sich stets über den Leistungsumfang informieren, da die Werkstätten unterschiedliche Leistungsspektren haben. Auf Seiten wie, https://www.gelbeseiten.de/branchenbuch/branche/Autowerkstatt findet man einen Überblick von Werkstätten in der nähe.
Die Neuwagen Garantie
Eine Neuwagen Garantie ist meistens ganz unterschiedlich bei den verschiedenen Automobilherstellern. Der Käufer sollte darauf achten, dass im Vergleich zu der gesetzlichen Gewährleistung die Neuwagen Garantie freiwillig ist. Sie ist auch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Die Informationen zur Neuwagen Garantie erfährt der Käufer beim Kauf seines neuen Autos. Regelmäßige Inspektionen gehören hier dazu, damit das Scheckheft lückenlos gefüllt wird.
Sachmangelhaftungen
Kommt es beispielsweise nach ungefähr 3000 Kilometern oder schon nach wenigen Monaten zu einem Motorschaden, weil sich zum Beispiel ein Kunststoffteilchen aus dem Ölfilter gelöst hat, ist das eine Sachmangelhaftung. Der Motor geht dadurch kaputt und muss komplett ausgetauscht werden. Jedoch liegt das Auto bei fünf Monaten noch innerhalb der “gesetzlichen Gewährleistung”.
Die Gewährleistung geltend machen
Wer seine Gewährleistung geltend machen möchte, kann sein in den bundesweiten Vertragswerkstätten reparieren lassen. Die Autohändler der jeweiligen Automarke leiten so die entstandenen Kosten weiter. Ob Neuwagenverkäufer im Internet oder Neuwagen im Autohaus: Die gesetzliche Gewährleistung ist gültig.
EU-Importe und die Neuwagen Gewährleistung
Bei EU-Importen wird es manchmal schwierig, die Gewährleistung (bei einem Sachmangel) zu erreichen. Jedoch gilt auch im Ausland eine Herstellergewährleistung von zwei Jahren. Eine Nachbesserung oder ein Rücktritt gestalten sich jedoch bei den Kaufverträgen aus dem Ausland meistens wegen dem ausländischen Recht komplizierter.