Der EuGH hat ein Urteil gefällt, von dem viele Leasingnehmer profitieren. Ca. 90% aller Leasingverträge sind fehlerhaft. Primär bezieht sich der Widerruf auf alle noch bestehenden Leasingverträge für Benzin- und Dieselfahrzeuge ab dem 13.06.2014. Die Tatsache ist, dass man die Kosten aus dem Leasing mit Widerruf zurückerstattet bekommen kann und damit kostenlos Auto gefahren ist. Fehlt eine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht, führt der Widerruf in der Regel zum Erfolg – da die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat zu laufen. Wir wir haben mit Sascha Schiller, Anwalt bei Schiller Gloistein, gesprochen, der sich auf das Thema Leasing Widerruf spezialisiert hat. Die Kanzlei bietet einen kostenlosen Service an, der Ihnen ermöglicht Ihren Leasingvertrag prüfen zu lassen.
Matthias Luft: Wie funktioniert ein Leasing Widerruf und wer kann davon Gebrauch machen?
Sascha Schiller: Guten Tag Herr Luft. Bei Verträgen, bei denen der Kunde nicht oder nicht umfassend zu seinem Widerrufsrecht aufgeklärt wurde, greift das Urteil des EuGHs. Nach dem Widerruf, den die Gesellschaft übrigens nicht bestätigen oder gar genehmigen muss, geben Sie das Fahrzeug zurück. Ab diesem Moment sind Sie von allen Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag befreit. Das Urteil gilt für alle Leasingverträge für Diesel und Benziner.
Matthias Luft: Was bringt mir ein Leasing Widerruf? Wie hoch ist die mögliche Rückerstattung?
Sascha Schiller: Die Höhe der Rückerstattung hängt von Ihren geleisteten Leasingraten und Sonderzahlungen ab. Denn der Leasinggeber ist verpflichtet, Ihnen alle gezahlten Beträge zu erstatten. Das heißt für Sie, dass Sie nach dem Leasing Widerruf bis zum Tag der Rückgabe des Fahrzeugs kostenlos gefahren sind.
Matthias Luft: Welche Risiken bestehen, oder besser, muss der Leasinggeber dem Widerruf zustimmen?
Sascha Schiller: Eine Zustimmung des Leasinggebers ist nicht nötig. Diese würden Sie außergerichtlich sowieso nicht bekommen. Wichtig ist lediglich, dass die Fehler im Vertrag wirklich vorhanden, und Sie darauf beruhend berechtigt sind, die Rückerstattung aller Zahlungen zu fordern. Die Risiken liegen praktisch bei Null. Das einzige Risiko besteht darin, dass Sie einen der wenigen nicht fehlerhaften Verträge haben. In diesem Fall haben Sie korrekt für eine erbrachte Leistung bezahlt.
Matthias Luft: Aber ich bin doch mit dem Auto gefahren. Kann der Leasinggeber Geld für die Nutzung, beispielsweise pro gefahrenem Kilometer verlangen?
Sascha Schiller: Hier besteht eine für den Leasingnehmer vorteilhafte Rechtsprechung, so zum Beispiel zuletzt auch das Oberlandesgericht München. Es fällt nach aktuell vorherrschender Rechtsprechung keine Nutzungsentschädigung an. Auch wenn Sie das geleaste Fahrzeug über Jahre und mit zahlreichen Kilometern gefahren haben, erhalten Sie die Rückerstattung ohne Abzüge. Auch für den Wertverlust müssen Sie demnach nicht zahlen. Ob eine 100% Erstattung erfolgt, sollte vorab von einer spezialisierten Kanzlei geprüft werden. [Wir bieten eine kostenfreie und unverbindliche Vertragsprüfung an.]
Matthias Luft: Woran erkenne ich, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist und nicht den rechtlichen Vorgaben entspricht?
Sascha Schiller: Hier berufe ich mich auf die vorangegangene Frage. Für Sie als Leasingnehmer ist das Kleingedruckte im Vertrag schwer verständlich. Das ist gewollt, damit Sie keinen Fehler feststellen und beim Leasing keinen Widerruf erklären. Eine kostenlose Vertragsprüfung vom Rechtsanwalt hilft Ihnen weiter und ist ein essenzielles Kriterium für die Rückerstattung. Während ein Vertragsnehmer lange nach möglichen ungültigen Passagen und fehlenden Inhalten suchen muss, erkenne ich sie durch meine langjährige Erfahrung im Vertragsrecht auf den ersten Blick. Als kleine Vorprüfung bietet sich jedoch an, die Widerrufsinformationen zu suchen und die ersten Sätze zu durchforsten. Ist hier der § 492 Abs. 2 BGB genannt, stehen die Chancen sehr gut, dass auch dieser Vertrag fehlerbehaftet ist. Es bestehen jedoch noch diverse weitere Fehler, die Zum Widerruf des Vertrages berechtigen.
Matthias Luft: Was, wenn der Leasinggeber meinen Widerruf nicht anerkennt und die Rückzahlung der Raten verweigert?
Sascha Schiller: Wie bereits erwähnt, muss der Leasinggeber Ihrem Leasing Widerruf nicht zustimmen. Wenn Sie den Vertrag im Rahmen eines Widerrufs auflösen und das Auto zurückgeben, haben Sie sich völlig korrekt und vertragskonform verhalten. Allerdings muss ich dazu sagen, dass außergerichtlich keine Leasinggesellschaft anstandslos zahlt und Ihnen alle Raten, Sonderzahlungen erstattet. Sie sollten sich in jedem Fall direkt an eine auf den Widerruf spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden.
Matthias Luft: Ja, und wer zahlt die Kosten für ein Verfahren?
Sascha Schiller: Im Falle des Obsiegens zahlt die Gegenseite die Kosten. Im Falle des Unterliegens die Rechtsschutzversicherung (Paket Verkehr). Das interessante ist, dass es noch eine Rechtsschutzversicherung gibt, die man auch jetzt noch abschließen kann, wenn derzeit noch keine besteht. Die Kosten belaufen sich hier auf ca. 9 € im Monat. Diese Kosten sollte man zur absoluten Sicherheit nicht sparen.
Fakt ist, dass ca. 90% aller Leasingverträge grobe Fehler enthalten. Wurde man nicht über sein Widerrufsrecht belehrt, kann man beim Leasing einen Widerruf starten und sich seine bereits bezahlten Kosten zurückholen! Das EuGH Urteil ist daher für zahlreiche Leasingnehmer die Chance, rückwirkend alle Kosten für das Leasing erstattet zu bekommen. Es lohnt sich also, seinen Vertrag prüfen zu lassen – etwa bei Schiller-Gloistein, die sich auf diese Fälle spezialisiert haben.
Es bietet sich allen Verbrauchern, die einen Leasingvertrag haben jetzt die einmalige Chance das Fahrzeug nahezu kostenlos gefahren zu haben. Nach aktuell vorherrschender Rechtsprechung sind ebenfalls keine Kilometer- und Abnutzungskosten von den Leasinggesellschaften anzurechnen. Formfehler in den Verträgen machen es möglich. Darüber hinaus habe Verbraucher kein Risiko, da eine bestehende oder noch sehr günstig abzuschließende Rechtsschutzversicherung im Fall der Fälle für die Kosten aufkommt.