Mit der Punktereform, die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, werden nur noch Verstöße im Fahreignungsregister eingetragen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Vergehen, die keine direkte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, werden nicht mehr mit Punkten bestraft. Außerdem werden die Bußgelder für manche Verstöße erhöht. Die wichtigsten Änderungen für häufige Vergehen auf einen Blick:
Vergehen | Bußgeld in EUR | Punkte (ab 1.5.2014) |
---|---|---|
Bis 20 km/h zu schnell außerorts | 30 | 0 |
Bis 30 km/h zu schnell außerorts | 70 | 1 |
Bis 50 km/h zu schnell außerorts | 160 | 2 |
Bis 70 km/h zu schnell außerorts | 440 | 2 |
Über 70 km/h zu schnell außerorts | 600 | 2 |
Bis 20 km/h zu schnell innerorts | 35 | 0 |
Bis 25 km/h zu schnell innerorts | 80 | 1 |
Bis 40 km/h zu schnell innerorts | 160 | 2 |
Bis 50 km/h zu schnell innerorts | 200 | 2 |
Telefonieren während der Fahrt | 60 | 1 |
In Umweltzone ohne Plakette | 80 | 0 |
Fehlendes Kennzeichen | 60 | 0 |
Ohne wintertaugliche Bereifung | 60 | 1 |
Kinder nicht angeschnallt | 60 | 1 |
Rote Ampel überfahren (über 1 Sek.) | 200 | 2 |
Vorfahrt missachtet | 70 | 1 |
Gefährliches Überholmanöver | 100 | 1 |
Erster Verstoß gegen 0,5 Promille Grenze | 500 | 2 |
Fahren ohne Zulassung | 70 | 1 |
Diese Liste wird noch erweitert.
Viele weitere Verstöße (Abstand, Parken,…) und eventuell daraus resultierende Fahrverbote kann man z.B. auf http://www.bussgeld-info.de berechnen lassen und einsehen. Mehr Infos zu den Basics der neuen Regelungen finden sich auch schon in diesem Beitrag.
Die wichtigsten Infos zur Punktevergabe und zum -Abbau:
- Statt wie bisher bei 18 wird der Führerschein zukünftig bei acht Punkten entzogen.
- Für Verstöße oder Straftaten gibt es nur noch 1-3 Punkte, statt wie bisher 1-7:
– ein Punkt für Ordnungswidrigkeiten
– zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten
– drei Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis - Punkteabbau: Beim Stand von ein bis fünf Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden.
- Besserer Überblick über die Löschung von Punkten nach festen Tilgungsfristen:
– Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt in 2.5 Jahren
– Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, jeweils mit 2 Punkten, in 5 Jahre
– Straftaten mit 3 Punkten in 10 Jahren
Auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes kann man übrigens kostenlos Auskunft über seinen eigenen Punktestand erhalten.
Hallo Matthias,
sehr schöner und informativer Artikel!
Noch mehr Infos zu den Änderungen gibt es ab sofort auch noch unter http://www.tobias.feldmeth.de/2014/05/was-sich-ab-dem-1-mai-2014-fuer-verkehrssuender-aendert/
Viele Grüße
Tobias
Aufschlussreicher Artikel! Ich möchte ein Fahreignungsseminar besuchen und frage mich wie viel das kosten würde.
Beste Grüße, Gloria
kuck doch einfach bei deiner fahrschule nach ;) online oder nachfragen!
Danke für den Artikel, ich habe mich gerade mal zu dieser Punktereform informiert und das scheint mir eine praktische Zusammenfassung der neuerungen zu sein.
ich kann nur empfehlen, mal fiktive Strafen in einen Bußgeldrechner einzugeben. Das ist die beste vorsorge gegen falsches und unsicheres Fahren! Denn diese Strafen sind nicht gerade gering und sie sich einzuhandeln, wird echt schlechte Laune machen!!!!
Für Sünder wird es teuer. Aber ich bin mir sicher, dass es hilft, wenn man sie ordentlich bestraft (schneller zum Führerscheinentzug und teurere Bußgelder). Richtig so. Und wer ordentlich fährt hat auch nix zu befürchten. Der Verkehr ist kein Spielplatz für Hobbyrennfahrer und Stuntfahrer.
Oh man, ich wurde heute auch geblitzt, was soll das. Bin wütend. Wie teuer wird es denn und wie viele Punkte? 130 bei 100 erlaubten auf der Autobahn.
Hallo,
ich bin innerhalb von 3 Monaten (April und Juli) jeweils 27 Km/h auf der Autobahn zu schnell gewesen. Ich habe demnach nun 2 Punkte. Nach der alten Regelung gab es dafür doch ein Fahrverbot, ist dass nun auch so? Ich hatte bis dahin in 17 Jahren nicht einen einzigen Punkt.