Wir alle haben in den vergangenen Jahren vom Dieselskandal gehört. Trotz über 10 Millionen betroffenen Fahrzeugen haben sich jedoch verhältnismäßig wenige Verbraucher gegen den flächendeckenden Betrug gewährt. Das scheint sich nun jedoch zu ändern.
Die Anzahl der Klagen steigt drastisch an und neue Rechtsprechungen und Vergleichsurteile machen es Verbrauchern einfacher, Ihr Recht durchzusetzen und eben den Weg für weitere Klagen. Hier erfahren Sie, wie Sie davon profitieren können.
Sie besitzen ein Dieselfahrzeug oder haben dieses bereits verkauft?
Sie leasen ein Dieselfahrzeug oder Ihr Leasing ist bereits geendet?
Mit hoher Wahrscheinlichkeit steht Ihnen Schadensersatz zu. Viele Verbraucher wissen oftmals nicht, dass sie zu den Geschädigten gehören und wie einfach sie Ihr Recht mit unserer Hilfe bequem durchsetzten können. Dies freut insbesondere die großen Automobilhersteller, da vielen Geschädigten oftmals Summen von bis zu 120.000 Euro zustehen und die Ermittlungen vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) weiter andauern, wodurch neue Manipulationen aufgedeckt werden Möchten Sie wissen:
A) ob sie zu den Geschädigten gehören?
B) wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen können?
Dann sind Sie hier genau richtig. Wir zeigen Ihnen, wie Sie bequem und einfach Ihr Recht durchsetzen können. Nutzen Sie die 3-Schritte-Formel, um Ihren Anspruch von Zuhause prüfen zu lassen, festzustellen wie hoch Ihr Anspruch ausfällt und wie Sie bequem Schadenersatz erhalten können.
Schritt 1: Kostenlos Anspruch prüfen
Zu Beginn gilt es festzustellen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Der Abgasskandal betrifft schon lange nicht mehr vereinzelte Dieselmotoren, der Betrug umfasst mittlerweile ganze Modellreihen konzernübergreifend und bei den ersten Benzinern wurde ebenfalls Manipulationen nachgewiesen. Daher ist es unerlässlich ganz individuell zu prüfen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist. Die meisten Verbraucher können die Vielzahl an verbauten Betrugsvorrichtungen kaum überschauen. Unser Tipp lautet daher: Nutzen Sie unseren kostenlosen Onlineprüfer. Dieser wird von Top-Experten betreut und auf dem neuesten Stand gehalten. Prüfen Sie in 60 Sekunden, ob Sie Anspruch auf Schadensersatz haben.
Schritt 2: Erstgespräch mit unseren Experten
Wenn es um Ihr Recht geht, ist Zweitklassigkeit keine Option. Unsere Prüfung hat ergeben das Sie betroffen sind? Dann nehmen sich unsere Experten die Zeit Sie zu beraten. Wir können durch Fahrzeughersteller und Modell eine Erstauskunft darüber geben, ob Ihr Fahrzeug zu der Gruppe der manipulierten PKWs gehören könnte jedoch haben weitere Faktoren wie beispielsweise Erstzulassung, Kilometerstand Softwareupdates einen Einfluss darauf, ob und wie hoch Ihr Anspruch ausfallen könnte. Daher erhalten Sie bei uns eine kostenlose, durch einen Juristen geprüfte Auskunft. In dieser juristischen Erstberatung wird die Höhe Ihres Anspruchs ermittelt, das weitere Vorgehen koordiniert und Ihr Ihre offenen Fragen beantwortet.
Schritt 3: Gemeinsam Ihr Recht durchsetzen
Lassen Sie Ihr Recht von unseren Experten durchsetzten. Für den einzelne geschädigten Verbraucher ist es schwer gegen die großen Autokonzerne anzukommen. Deshalb geben wir Sie in die Hände von erfahrenen Juristen. Unsere Partnerkanzlei betreut bereits über 5000
Geschädigte erfolgreich im Abgasskandal. Dabei stehen Ihre Ziele im Mittelpunkt und erfahrene Experten an Ihrer Seite.
Warum Sie jetzt Handeln sollten:
- Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche: Es ist ausgesprochen wichtig jetzt zu reagieren. Ist das erste Urteil für die jeweilige Manipulationsvorrichtung gesprochen worden, sind Schadensersatzansprüche nur begrenzte Zeit haltbar. Nach einiger Zeit verfallen die Ansprüche aufgrund der Verjährung. Möchte man also noch Schadensersatz als Geschädigter erhalten, sollte man zeitnah Ansprüche erheben.
- Wertverminderung ihres Fahrzeugs bei Weiterverkauf: Dieselfahrzeuge zählen über lange Jahre zu den wertstabilsten Autos, leider ist die heute nicht mehr so. PKWs mit verbauten Manipulationsvorrichtungen haben einen sehr geringen Restwert nach Gebrauch, da es nur eine Frage der Zeit ist, wann entsprechende Stilllegungen durch das Kraftfahrtbundesamt verordnet werden und daher damit zu rechnen ist, dass betroffenen Fahrzeug auf Kurz oder Lang einem Fahrverbot unterliegen können. Somit sinkt deren Attraktivität enorm und Verkäufer verlieren teilweiser bis zu 50 % des Restwertes beim Weiterverkauf. Die Deutsche Automobil Treuhand GmbH (kurz DAT) teilt mit, dass dreijährige Gebrauchtwagen nur noch 52 % des ehemaligen Listenpreises erreichen.
- Stilllegung ihres Fahrzeugs: Häufig erhalten Dieselfahrer eine Aufforderung des Kraftfahrtbundesamtes ein Softwareupdate durchzuführen. Dieses dient zur Anpassung der Motor und Getriebesteuerung und kann nachträglich Manipulationen aufheben. Die Durchführung der Softwareupdates kann jedoch auch Einfluss auf die Schadensersatzansprüche haben. Kommt ein Verbraucher der Aufforderung nicht nach, kann das KBA das jeweilige Fahrzeug stilllegen und Ihnen die Betriebserlaubnis entziehen. Wenn Sie zu einem Softwareupdate aufgefordert worden sein, sollten Sie schnellstmöglich einen unserer Rechtsanwälte kontaktieren und sich beraten lassen, nutzen Sie dafür einfach unser Kontaktformular.