Verkehrsrecht

Tipps: Unfallwagen reparieren oder verkaufen?

unfall toter winkel

Ab einer Schadenshöhe von 200 Euro kann man von einem Unfallwagen sprechen – den Käufer über einen Schaden informieren muss man allerdings erst ab einem Schaden von 1.500 Euro. Was man beim (Privat-)Verkauf von Unfallwagen beachten sollte und wann sich eine Reparatur noch lohnt:

Einen wirtschaftlichen Totalschaden doch noch reparieren?
Hängt man sehr an seinem Fahrzeug und es ist durch einen unverschuldeten Unfall zum wirtschaftlichen Totalschaden geworden, gibt es trotzdem noch Hoffnung: Selbst wenn die Reparaturkosten den ermittelten Wiederbeschaffungswert übersteigen, ist unter Umständen noch eine Reparatur möglich. Möchte der Geschädigte das Fahrzeug unbedingt behalten und es reparieren lassen, greift die sog. 130%-Regelung. Sie besagt, dass von der Versicherung Reparaturkosten auch dann übernommen werden müssen, wenn eine Reparatur eigentlich nicht wirtschaftlich ist, sofern der Schaden einen Betrag von max. 30% über dem Wiederbeschaffungswert nicht überschreitet. In vielen Fällen ist das eine gute Alternative zur meist teureren Beschaffung eines neuen Autos. Es sind allerdings auch Bedingungen an die Nutzung der 130% Regelung geknüpft: Der Wagen muss nach einem seriösen Kfz-Sachverständigengutachten ordentlich repariert werden und vom Besitzer noch min. 6 Monate weiter gefahren (und nicht verkauft) werden.

Reparatur dokumentieren!
Häufig lohnt es sich, einen keinen bis mittelgroßen Schaden noch reparieren zu lassen, bevor das Fahrzeug verkauft wird. Unter Umständen kann mit einer günstigen aber professionellen Reparatur ein deutlich höherer Verkaufspreis erzielt werden als mit einem unbehandelten Schaden. Entscheidend ist, den potenziellen Käufer über die Art des Schadens bzw. Unfalls umfassend in Kenntnis zu setzen. Hierzu empfehlen sich Werkstattrechnungen oder Gutachten. Eine saubere Dokumentation vermeidet, dass der Käufer sich mit eventuell noch versteckten Mängeln über den Tisch gezogen fühlt.

Mehrere Angebote einholen
Einen Unfallwagen kann man natürlich in der entsprechenden Kategorie in einer Print-Anzeige oder in Online-Fahrzeugbörsen einstellen. In jedem Fall lohnt es sich aber, mehrere Angebote für das Fahrzeug einzuholen statt gleich beim erst besten den Zuschlag zu geben. Es gibt viele auf den Ankauf von Unfallwagen spezialisierte Händler, unter denen sich ein Preisvergleich ebenfalls lohnt. Viele Anbieter holen das Fahrzeug sogar überregional kostenlos ab – gerade bei nicht mehr fahrtüchtigen Autos dürfte sich ein Abtransport kaum günstiger arrangieren lassen. Erfahrungsgemäß lassen sich von diesen “Schrotthändlern” mindestens so gute Preise erzielen wie beim Verkauf an Kfz-Bastler.

Eine weitere Option: Der Verkauf des Unfallwagens an Online-Händler
Neben dem Vor-Ort-Verkauf an Händler und dem Privatverkauf über Inserate oder Online-Fahrzeugbörsen besteht außerdem die Möglichkeit, den Unfallwagen online an überregional vernetzte Händler zu verkaufen. Durch Synergieeffekte haben diese die Möglichkeit, Autobesitzern auch für unreparierte Autos ein faires Angebot zu machen. Nach der digitalen Abwicklung des Verkaufs findet die Übergabe des Fahrzeugs in einer analogen Filiale statt.

Bei Online-Händlern kann man aber nicht nur defekte Autos verkaufen, sondern teilweise auch unverbindlich von einer Autobewertung profitieren. Entsprechende Services zu nutzen kann sich lohnen, um den Wert des Unfallwagens zu ermitteln – egal, ob und für welche Art des Verkaufs man sich am Ende entscheidet.

Wir empfehlen in jedem Fall immer eine private Rechtsschutzversicherung: Diese kostet (in unserem Fall bei der KS Auxilia) gerade mal 13 Euro im Monat und erspart im Falle eines Unfalls oft hohe Anwaltskosten. Die aktuell besten Preise finden sich in diesem Vergleich für Rechtsschutzversicherungen.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und die neusten Fahrerassistenzsysteme.

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