Dies und das

Basics zum neuen Bußgeldkatalog (ab 01.05.2014)

Nach 50 Jahren wird der deutsche Bußgeldkatalog erstmals komplett überarbeitet, aus dem dem Verkehrszentralregister wird ab dem 01.05.2014 das “Fahreignungsregister”. Das neue System umfasst neben einer Vereinfachung der Punktevergabe auch die Anhebung des Mindestsatzes für Bußgelder.

Generelle Änderung des Punktesystems
Für ein Vergehen im Straßenverkehr werden derzeit zwischen 1 und 7 Punkten beim Verkehrszentralregister eingetragen. Am dem 1.5.2014 werden nur noch 1 bis 3 Punkte vergeben: Ordnungswidrigkeiten geben einen Punkt, Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten (ohne oder mit Fahrverbot bis zu 3 Monaten) 2 Punkte, Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte. Bis zur Enziehung der Fahrerlaubnis waren es bisher 18 Punkte, jetzt ist bei 8 Punkten Schluss. In den Bußgeldkatalog werden keine neuen Vergehen aufgenommen, dafür aber einige gestrichen.

Neue Grenzen für Verwarn- und Bußgelder und Punkte
Derzeit beträgt der Höchstsatz für Verwarngelder (z.B. bis max. 20 km/h zu schnell innerorts) 35 EUR. Dieser wird auf ganze 55 EUR angehoben, entsprechend steigt  der Mindestsatz für Bußgelder (z.B. Rotlichtverstoß) auf 60 EUR. Beispielsweise ändern sich die Strafen für Vergehen wie die Missachtung des Handyverbots oder der Winterreifenpflicht von 40 auf 60 EUR.

Entscheidend ist auch die strengere Punktevergabe: Ist man beispeislweise innerhalb geschlossener Ortschaften mit mehr als 40 km/h unterwegs, wird das neben einem erhöhten Bußgeld mit 2 Punkten berechnet, bei einer Trunkenheitsfahrt mit 1,1 Promille wird neben einer Entziehung der Fahrerlaubnis die maximale Anzahl von 3 Punkten verhängt.

Allerdigns werden auch einige Straftaten, die sich nicht direkt auf die Verkehrssicherheit auswirken (z.B. Unfälle mit leichten Verletzungen und Beleidigungen im Straßenverkehr) und Ordnungswidrigkeiten (z.B. unberechtigtes Befahren von Umweltzonen, Verstöße gegen Fahrtenbuchauflagen) nicht mehr mit Punkten sanktioniert.

Punkteabbau und Umrechnung ins neue System
Die höheren bisherigen Punktzahlen werden im Prinzip gleichmäßig auf die neuen verteilt. Wie das genau aussieht, kann man sich z.B. auf bussgeldrechner.org ansehen, wo auch sämtliche Bußgeldsätze für Geschwindigkeitsübertretungen usw. berechnet werden können.

Ab dem 01.05.2014 gelten folgende (von der Anzahl der Punkte unabhängige) Fristen bis zur Löschung:

  • Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt in 2.5 Jahren
  • Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, jeweils mit 2 Punkten, in 5 Jahre
  • Straftaten mit 3 Punkten in 10 Jahren

Auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes kann man übrigens kostenlos Auskunft über seinen eigenen Punktestand erhalten.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und die neusten Fahrerassistenzsysteme.

5 Kommentare

  • Wird der Bußgeldkatalog wirklich das erste Mal seit 50 Jahren überarbeitet? Dann ist die Punktereform ja wohl mehr als überfällig! In 50 Jahren hat sich der Straßenverkehr ja enorm geändert. Find es gut, dass endlich mal was gemacht wird.

  • ich bin heute geblitzt worden. war 23 zu schnell. ist es da besser wenn ich den den punkt jetzt noch im april krige oder wenn ich das bis mai rauszögere?
    vielen dank

    • kommt ja immer drauf an wie viel Punkte du schon hast. Punkteabbauen ist an sich ja immer ganz gut, aber durch die Reform lohnt sich das ja nicht immer. Bei manchen Punkteständen wäre ein derzeitiger Abbau eher kontraproduktiv. Außedem glaub ich, dass du da mittlerweile schon zu spät dran bist. so ein Aufbauseminar ist ja in mehrere Sitzungen eingeteilt.

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