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Auf einen Blick: Die neue Punktetabelle ab 1.5.2014

bußgeld parken

Mit der Punktereform, die zum 1. Mai 2014 in Kraft getreten ist, werden nur noch Verstöße im Fahreignungsregister eingetragen, die die Verkehrssicherheit gefährden. Vergehen, die keine direkte Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, werden nicht mehr mit Punkten bestraft. Außerdem werden die Bußgelder für manche Verstöße erhöht. Die wichtigsten Änderungen für häufige Vergehen auf einen Blick:

VergehenBußgeld in EURPunkte (ab 1.5.2014)
Bis 20 km/h zu schnell außerorts300
Bis 30 km/h zu schnell außerorts701
Bis 50 km/h zu schnell außerorts1602
Bis 70 km/h zu schnell außerorts4402
Über 70 km/h zu schnell außerorts6002
Bis 20 km/h zu schnell innerorts350
Bis 25 km/h zu schnell innerorts801
Bis 40 km/h zu schnell innerorts1602
Bis 50 km/h zu schnell innerorts2002
Telefonieren während der Fahrt601
In Umweltzone ohne Plakette800
Fehlendes Kennzeichen600
Ohne wintertaugliche Bereifung601
Kinder nicht angeschnallt601
Rote Ampel überfahren (über 1 Sek.)2002
Vorfahrt missachtet701
Gefährliches Überholmanöver1001
Erster Verstoß gegen 0,5 Promille Grenze5002
Fahren ohne Zulassung701

Diese Liste wird noch erweitert.

Viele weitere Verstöße (Abstand, Parken,…) und eventuell daraus resultierende Fahrverbote kann man z.B. auf http://www.bussgeld-info.de berechnen lassen und einsehen. Mehr Infos zu den Basics der neuen Regelungen finden sich auch schon in diesem Beitrag.

Die wichtigsten Infos zur Punktevergabe und zum -Abbau:

  • Statt wie bisher bei 18 wird der Führerschein zukünftig bei acht Punkten entzogen.
  • Für Verstöße oder Straftaten gibt es nur noch 1-3 Punkte, statt wie bisher 1-7:
    – ein Punkt für Ordnungswidrigkeiten
    – zwei Punkte für grobe Ordnungswidrigkeiten sowie Straftaten
    – drei Punkte für Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Punkteabbau: Beim Stand von ein bis fünf Punkten kann durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar ein Punkt abgebaut werden.
  • Besserer Überblick über die Löschung von Punkten nach festen Tilgungsfristen:
    – Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt in 2.5 Jahren
    – Ordnungswidrigkeiten und Straftaten, jeweils mit 2 Punkten, in 5 Jahre
    – Straftaten mit 3 Punkten in 10 Jahren

Auf der Internetseite des Kraftfahrt-Bundesamtes kann man übrigens kostenlos Auskunft über seinen eigenen Punktestand erhalten.

Über den Autor

Matthias Luft

Autor Matthias Luft faszinieren effiziente Motoren, moderne Designs und die neusten Fahrerassistenzsysteme.

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